Wichtig ist, dass der Käufer sich vor Vertragsabschluss über die Rücklagen im Erneuerungsfonds informiert; wenn der sehr mager dotiert ist, muss er nach dem Kauf entsprechend seiner Wertquote das fehlende Geld nachschiessen, auch wenn er bei der Versammlung, welche die Ausgaben beschlossen hat, nicht einverstanden war.