Erneuerungsfonds bei Eigentümerwechsel

palea

Donator
25. Juli 2008
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Hallo

Ist es korrekt, dass der einbezahlte Betrag bei einem Eigentümerwechsel auf den neuen Besitzer übergeht? Oder muss der neue Eigentümer den ehemaligen Besitzer auszahlen?

Ich war der Meinung, der Verkäufer hat keinen Anspruch. Irre ich mich?

Gruss

palea

 
Müsste man das nicht im Vertrag abmachen? Dann ist es für alle klar. Der Fonds lautet ja auf die Eigentümergemeinschaft und nicht auf eine bestimmte Partei - daher sollte das wohl beim Verkaufspreis berücksichtigt werden.

 
Ganz genau so ist es schon immer gewesen, das Sparkapital im Erneuerungsfond gehört allen eigentümern und darf nich einem einzelnen anteilsmässig ausbezahlt werden. Es darf auch nur für Erneuerungen des Stockwerkeigentums verwendet werden, da dei Einzahlung auch abzugsfähig ist.

 
Wichtig ist, dass der Käufer sich vor Vertragsabschluss über die Rücklagen im Erneuerungsfonds informiert; wenn der sehr mager dotiert ist, muss er nach dem Kauf entsprechend seiner Wertquote das fehlende Geld nachschiessen, auch wenn er bei der Versammlung, welche die Ausgaben beschlossen hat, nicht einverstanden war.

 

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