Erschliessungskosten Gemeinde

kerstinm

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23. Mai 2013
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Ich habe ein Vollerschlossenes Land gekauft und ich habe auch alle Werkleitung bis im Grundstück liegen. Im Notarvertrag habe ich für die Strasse und Erschiessung auch extra einen Betrag bezahlt. Soweit ist noch alles in Ordnung. Nun habe ich die Baubewilligung erhalten und soll für Wasser und Strom nochmal Erschliessungskosten zahlen. Ich rede hier nicht von Anschlussgebühren oder die Verlegung der Leitungen auf meinem Grundstück. Das ich die noch zahlen muss ist klar. Es geht hier nur um die reinen Erschliessungskosten die ich in dem Fall zweimal bezahlen soll. Ich kann mir nicht vorstellen dass das richtig ist. Gemeinde sagt ja und ich sagen nein. Hat jemand schon mal ähnliches erfahren und wie ist das ausgegangen?

 
Hallo krestinm

Wir beginnen im Juli 2019 mit dem Bau von unserem Einfamilienhaus. Bis dahin erschliesst die Gemeinde noch das Grundstück.

Das Land ist nachher komplett erschlossen wie in deinem Fall, aber so viel ich weiss kommen dann noch folgenden Nebenkosten auf dich zu:

Elektrizität

Wasser

Energie (Bauzeit)

Kanalreinigung

Schutzraumpflicht

Allgemeine Bewilligung der Gemeinde

evtl Richtfest

Versicherungen

Totalkosten

ca 40'000CHF

Also von diesem Betrag gehe ich davon aus, dass diese noch zu den Baukosten dazukommen.

Ich lasse mich gerne eines anderen belehren.

Gruss

 
Danke @CyruS1337

Die ganzen anderen Kosten kenne ich und habe ich auch teilweise schon bezahlt. Es geht darum dass die reinen Erschliessungskosten von mir zum Landpreis dazu schon bezahlt wurden und nun die Gemeinde die Kosten von mir noch einmal bezahlt haben will. Der ursprünglicher Eigentümer hat das Land erschliessen lassen und parzelliert. Jede Parzelle hat entsprechende Werkleitungen verlegt bekommen und diese auch bezahlt. Meiner Meinung nach dürften an die Gemeinde nur noch die Anschlussgebühren zu zahlen sein nicht aber die Erschliessung.

Aktuell ist es so dass die Gemeinde von dem ursprünglichen Eigentümer die Erschliessung bezahlt bekommen hat und nun jeder Eigentümer einer Parzelle nochmal die Erschliessung zahlen soll.

 
Hallo krestinm

Das ist eine gute Frage, ich denke du musst noch die Erschliessungskosten bezahlen. Du sagst aber, dass du diese bereits bezahlt hast....

Wieso sagt dann die Gemeinde, dass du die Erschliessungsgebühren nochmals zahlen musst?

 
Die Erschliessungskosten sind vom ursprünglichen Eigentümer bezahlt worden. Diese Kosten sind beim Verkauf der einzelnen Parzellen jedem Käufer in Rechnung gestellt worden. Steht auch explizit so im Kaufvertrag. Kosten für Erstellung Strasse und Erschliessung. Die Gemeinde hat also nicht von mir direkt sondern vom ursprünglichen Eigentümer die Erschliessung bezahlt bekommen. Mir kommt da gerade noch ein Gedanke. Evtl. kann es auch damit zu tun haben dass die Parzelle nun eine andere Nummer hat. 

 
Hat sie eine andere Nummer ist es eine neue Parzelle ;-)

Strassenanschluss sollte bleiben, wenn er denn vorher auch schon da war.

Bei den anderen Anschlüssen könnte das ändern.

Wenn es aber so im Kaufvertrag drin ist, dann müsste sich der Verkäufer darum kümmern - so meine Meinung.

 
Die Frage ist vielleicht, von welchen Erschliessungskosten hier die Rede ist? Es wird ja zwischen Grund-, Grob- und Feinerschliessung unterschieden, wie hier dargestellt. (Betrifft im Detail zwar den Aargau, als überblick aber auch so brauchbar.)

Edit: Vielleicht findest du hier noch Interessantes, v.a. die Beiträge von "man" und "vantor":






 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Liebe Kerstin, hier könnte es sein, dass nicht klar unterschieden wird zwischen Beiträgen/Vorzugslasten und Anschlussgebühren. Beides sind Erschliessungsabgaben, mit unterschiedlichem Zweck. Falls es sich um Beiträge handelt, könnte es noch sein, dass diese erst provisorisch verfügt worden sind. Vielleicht liegt nun die definitive Bauabrechnung von Strasse und Leitungen vor und die Gemeinde will die Differenz noch einfordern. Dann wäre eine Auslegung des Kaufvertrags angezeigt.

Liebe Grüsse


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