Hallo zusammen
Bei uns ist das Gelände bereits erschlossen. Soll heissen, Strasse liegt bis an die Grundstückgrenze, und die üblichen Werkleitungen sind bis ins Gelände geführt.
Bei unserer Besichtigung haben wir aber gesehen, dass auf der Strasse keine Strassenlaternen stehen.
Im Dokument der Gemeinde heisst die Passage zu den Elektrizitätserschliessungsgebühren wie folgt:
<<<A. Erschliessungsbeiträge
Elektrizitätsversorgung
(bis 4 x 150 mm2 für Niederspannungskabel
und 3 x 16 mm2 für Strassenbeleuchtungen
inkl. zugehörigen Verteilkabinen, Schächten
und Beleuchtungskörpern) - 100 % der Anlagekosten
>>>
Heisst das nun, dass die Gemeinde irgendwann finden kann, dass hier Laternen nötig sind und wir die dann auch noch finanzieren müssen?
Unsere Parzelle liegt auf eine rStrasse, die 7 Parzellen ans Strassennetz anschliesst und ist ca 90 Meter lang.
Es sind bereits 2 Laternen in der Umgebung ca. jeweils 50 Meter von der Einmündung unserer Strasse entfernt.
Bei uns ist das Gelände bereits erschlossen. Soll heissen, Strasse liegt bis an die Grundstückgrenze, und die üblichen Werkleitungen sind bis ins Gelände geführt.
Bei unserer Besichtigung haben wir aber gesehen, dass auf der Strasse keine Strassenlaternen stehen.
Im Dokument der Gemeinde heisst die Passage zu den Elektrizitätserschliessungsgebühren wie folgt:
<<<A. Erschliessungsbeiträge
Elektrizitätsversorgung
(bis 4 x 150 mm2 für Niederspannungskabel
und 3 x 16 mm2 für Strassenbeleuchtungen
inkl. zugehörigen Verteilkabinen, Schächten
und Beleuchtungskörpern) - 100 % der Anlagekosten
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Heisst das nun, dass die Gemeinde irgendwann finden kann, dass hier Laternen nötig sind und wir die dann auch noch finanzieren müssen?
Unsere Parzelle liegt auf eine rStrasse, die 7 Parzellen ans Strassennetz anschliesst und ist ca 90 Meter lang.
Es sind bereits 2 Laternen in der Umgebung ca. jeweils 50 Meter von der Einmündung unserer Strasse entfernt.