Hallo zusammen,
unser Bauvorhaben http://www.haus-forum.ch/topic/19000-unser-neues-haus-in-arni-be/%C2%A0%C2%A0hängt leider bei den Behörden fest, in den nächsten 2 - 3 Wochen soll (hoffentlich) die Bewilligung endlich vorliegen.
Folgende Konstellation: es sind 4 Parzellen an einer Gemeindestrasse, jeweils 2 nebeneinander und jeweils zwei dahinter. Diese werden durch eine kleine Strasse mittig durch die zwei aneinderliegende Grundstücke an die Gemeindestrasse angeschlossen. Von den Parzellen gehören zwei der Gemeinde und zwei einer Privatperson.
Vorgesehen war, dass jeder Grundeigentümer die erforderliche Fläche für die Strasse von seiner Parzelle abtritt und die Strasse im Privateigentum der Grundeigentümer bleibt. Die Grundstücke wurden entsprechend vom Geometer parzelliert. Wir sind die ersten und bisher einzigen Bauherren, ein notarieller Kauf unserer Parzelle vom privaten Grundeigentümer fand bis jetzt noch nicht statt.
Unser GU muss diese Erschliessungsstrasse erstellen. Das Baugesuch für die Erschliessung musste, da die Gemeinde auf ihren eigenen Grundstücken den Bau nicht selbst bewilligen kann, an den zuständigen Regierungsstatthalter weitergeleitet.
Nun kommt der Regierungsstatthalter und bezieht sich auf Art. 109, Abs. 2. des bernischen Baugesetzes und verlangt, dass eine Neu- bzw. Ausparzellierung der Strasse vorgenommen wird und die Strasse nach Fertigstellung an die Gemeinde übergeht.
https://www.sta.be.ch/belex/d/7/721_0.html
Dieses Gesetz kommt zur Anwendung, wenn gemeindeeigene Grundstücke dabei sind. Würden alle Grundstücke Privatpersonen gehören, würde die Strasse im Privateigentum bleiben können. Ich hinterfrage jetzt nicht die Logik einer solchen Gesetzgebung.
Nun gut oder auch nicht gut, wenn das geltendes Recht ist können wir uns dem nicht widersetzen. Das wusste natürlich der GU nicht und die Gemeinde wusste das auch nicht, wie mir der Gemeindepräsident in einen längeren Gespräch mitteilte.
Die Kosten für die Erstellung der Strasse belaufen sich auf ca. 100.000 CHF, d. h. wir wären zu einem Viertel Eigentümer dieses "Bauwerks" gewesen.
Da die Strasse nun an die Gemeinde fallen soll, fühlen wir uns quasi um den 1/4-Strassenanteil im Wert von ca. 25.000 CHF enteignet, den wir ja trotzdem bezahlen müssen. Ist da überhaupt jemand haftbar zu machen? Aus meiner Sicht eigentlich der GU, der auf das Nichtwissen der Gemeinde hereingefallen ist.
Gruss Thomas
unser Bauvorhaben http://www.haus-forum.ch/topic/19000-unser-neues-haus-in-arni-be/%C2%A0%C2%A0hängt leider bei den Behörden fest, in den nächsten 2 - 3 Wochen soll (hoffentlich) die Bewilligung endlich vorliegen.
Folgende Konstellation: es sind 4 Parzellen an einer Gemeindestrasse, jeweils 2 nebeneinander und jeweils zwei dahinter. Diese werden durch eine kleine Strasse mittig durch die zwei aneinderliegende Grundstücke an die Gemeindestrasse angeschlossen. Von den Parzellen gehören zwei der Gemeinde und zwei einer Privatperson.
Vorgesehen war, dass jeder Grundeigentümer die erforderliche Fläche für die Strasse von seiner Parzelle abtritt und die Strasse im Privateigentum der Grundeigentümer bleibt. Die Grundstücke wurden entsprechend vom Geometer parzelliert. Wir sind die ersten und bisher einzigen Bauherren, ein notarieller Kauf unserer Parzelle vom privaten Grundeigentümer fand bis jetzt noch nicht statt.
Unser GU muss diese Erschliessungsstrasse erstellen. Das Baugesuch für die Erschliessung musste, da die Gemeinde auf ihren eigenen Grundstücken den Bau nicht selbst bewilligen kann, an den zuständigen Regierungsstatthalter weitergeleitet.
Nun kommt der Regierungsstatthalter und bezieht sich auf Art. 109, Abs. 2. des bernischen Baugesetzes und verlangt, dass eine Neu- bzw. Ausparzellierung der Strasse vorgenommen wird und die Strasse nach Fertigstellung an die Gemeinde übergeht.
https://www.sta.be.ch/belex/d/7/721_0.html
Dieses Gesetz kommt zur Anwendung, wenn gemeindeeigene Grundstücke dabei sind. Würden alle Grundstücke Privatpersonen gehören, würde die Strasse im Privateigentum bleiben können. Ich hinterfrage jetzt nicht die Logik einer solchen Gesetzgebung.
Nun gut oder auch nicht gut, wenn das geltendes Recht ist können wir uns dem nicht widersetzen. Das wusste natürlich der GU nicht und die Gemeinde wusste das auch nicht, wie mir der Gemeindepräsident in einen längeren Gespräch mitteilte.
Die Kosten für die Erstellung der Strasse belaufen sich auf ca. 100.000 CHF, d. h. wir wären zu einem Viertel Eigentümer dieses "Bauwerks" gewesen.
Da die Strasse nun an die Gemeinde fallen soll, fühlen wir uns quasi um den 1/4-Strassenanteil im Wert von ca. 25.000 CHF enteignet, den wir ja trotzdem bezahlen müssen. Ist da überhaupt jemand haftbar zu machen? Aus meiner Sicht eigentlich der GU, der auf das Nichtwissen der Gemeinde hereingefallen ist.
Gruss Thomas
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