Erschliessungsstrasse geht nach Fertigstellung an die Gemeinde über

tztz2000

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14. Okt. 2014
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Hallo zusammen,

unser Bauvorhaben  http://www.haus-forum.ch/topic/19000-unser-neues-haus-in-arni-be/%C2%A0%C2%A0hängt leider bei den Behörden fest, in den nächsten 2 - 3 Wochen soll (hoffentlich) die Bewilligung endlich vorliegen.

Folgende Konstellation: es sind 4 Parzellen an einer Gemeindestrasse, jeweils 2 nebeneinander und jeweils zwei dahinter. Diese werden durch eine kleine Strasse mittig durch die zwei aneinderliegende Grundstücke an die Gemeindestrasse angeschlossen. Von den Parzellen gehören zwei der Gemeinde und zwei einer Privatperson.

Vorgesehen war, dass jeder Grundeigentümer die erforderliche Fläche für die Strasse von seiner Parzelle abtritt und die Strasse im Privateigentum der Grundeigentümer bleibt. Die Grundstücke wurden entsprechend vom Geometer parzelliert. Wir sind die ersten und bisher einzigen Bauherren, ein notarieller Kauf unserer Parzelle vom privaten Grundeigentümer fand bis jetzt noch nicht statt.

Unser GU muss diese Erschliessungsstrasse erstellen. Das Baugesuch für die Erschliessung musste, da die Gemeinde auf ihren eigenen Grundstücken den Bau nicht selbst bewilligen kann, an den zuständigen Regierungsstatthalter weitergeleitet.

Nun kommt der Regierungsstatthalter und bezieht sich auf Art. 109, Abs. 2. des bernischen Baugesetzes und verlangt, dass eine Neu- bzw. Ausparzellierung der Strasse vorgenommen wird und die Strasse nach Fertigstellung an die Gemeinde übergeht.

https://www.sta.be.ch/belex/d/7/721_0.html

Dieses Gesetz kommt zur Anwendung, wenn gemeindeeigene Grundstücke dabei sind. Würden alle Grundstücke Privatpersonen gehören, würde die Strasse im Privateigentum bleiben können. Ich hinterfrage jetzt nicht die Logik einer solchen Gesetzgebung.

Nun gut oder auch nicht gut, wenn das geltendes Recht ist können wir uns dem nicht widersetzen. Das wusste natürlich der GU nicht und die Gemeinde wusste das auch nicht, wie mir der Gemeindepräsident in einen längeren Gespräch mitteilte.

Die Kosten für die Erstellung der Strasse belaufen sich auf ca. 100.000 CHF, d. h. wir wären zu einem Viertel Eigentümer dieses "Bauwerks" gewesen.

Da die Strasse nun an die Gemeinde fallen soll, fühlen wir uns quasi um den 1/4-Strassenanteil im Wert von ca. 25.000 CHF enteignet, den wir ja trotzdem bezahlen müssen. Ist da überhaupt jemand haftbar zu machen? Aus meiner Sicht eigentlich der GU, der auf das Nichtwissen der Gemeinde hereingefallen ist.

Gruss Thomas

 
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Lieber Thomas

Erschliessungsstrassen sind oft ein Zankapfel. Es gibt ja sicher auch Punkte die für die Beibehaltung als Privatstrasse sprechen. Aber Du musst Dir auch bewusst sein, dass Du dann als Miteigentümer auch immer Mitzahler bist.... Nun musst Du Dich nur noch als Steuerzahler an den Unterhaltskosten der Strasse beteiligen.

Die CHF 25'000 sollten eigentlich beim Landpreis in Abzug gebracht worden sein, wenn das Grundstück als vollerschlossen angepriesen wurde, was es ja ohne die notwendige Strasse nicht war. Also solltest Du dem geld nicht nachtrauern, denn es ist nicht Deines..... Ansonsten hat Dich definitiv jemand über den Tisch gezogen, sei es der Landverkäufer oder Dein GU:

Herzlicher Gruss, Urs Tischhauser 

 
Ein Nachteil wo Du jetzt eventuell hast, Du kannst diese Strassenfläche nicht mehr zur Ausnützung dazu zählen, kannst also Dein Haus nicht mehr so gross bauen wie gedacht. Wenn Du das Land ja aber noch nicht gekauft hast kannst Du den Preis neu aushandeln.

Wenn Dir das egal ist hat es fast nur Vorteile wenn Du nicht mehr für die Strasse zuständig bist.

 
Die CHF 25'000 sollten eigentlich beim Landpreis in Abzug gebracht worden sein, wenn das Grundstück als vollerschlossen angepriesen wurde, was es ja ohne die notwendige Strasse nicht war. Also solltest Du dem geld nicht nachtrauern, denn es ist nicht Deines..... Ansonsten hat Dich definitiv jemand über den Tisch gezogen, sei es der Landverkäufer oder Dein GU.

Lieber Urs,

der Grundstückspreis erschlossen ist 270,00 CHF/qm, den Preis ohne Erschliessung kenne ich nicht, den sehe ich erst, wenn ich das unerschlossene Grundstück kaufe.

Die Frage ist ja folgende, und da bin ich mir nicht sicher, ob ich da nicht einen Denkfehler mache:

Wir haben vom GU einen Gesamtfestpreis für das komplette Gebäude einschl. Grundstück und dem Strassenanteil. Wenn wir das Grundstück unerschlossen kaufen, bringt der GU den Betrag vom Gesamtpreis in Abzug. So weit ist das klar. Wenn jetzt aber der Strassenanteil an die Gemeinde fällt, dann bekommt ja die Gemeinde die von uns über die Erschliessung mitbezahlte Strasse praktisch "geschenkt". Für die noch nicht verkauften 3 anderen Parzellen spielt das keine Rolle, denn die möglichen Käufer wissen ja davon nichts. Aber für uns, die den Strassenanteil zugesichert bekommen haben, stellt das doch eigentumsmässig eine Verschlechterung dar. Oder sehe ich das falsch?

Gruss Thomas

 
Aber für uns, die den Strassenanteil zugesichert bekommen haben, stellt das doch eigentumsmässig eine Verschlechterung dar. Oder sehe ich das falsch?
Ich sehe das eher als Verbesserung wenn die Ausnutzung ja kein Thema ist. (Bei dem Landpreis auch verständlich.. ;-)

Was nutzt Dir eine Strasse in Deinem Besitz??

Du hast nur Vorteile:

- Keine Unterhaltskosten

- Kein Schneeräumen

- Kein Strassenfegen

- Keine Erneuerung die Du in einigen Jahren selber machen müsstest

- Kein Streit mit den Nachbarn wenn diese kein Geld für eine eventuell Anstehende Erneuerung zahlen wollen

 
Gestern haben wir die Info von der Gemeinde bekommen, dass es lt. Kanton so bleibt. Es gibt auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts, dass solche Strassen von der Gemeinde übernommen werden müssen.

Den vom Regierungsstatthalter geforderten Wendehammer am Ende der 32 m langen Strasse (!) konnte die Gemeinde "abwehren". Allerdings müssen wir und die anderen zukünftigen Einwohner gestatten, dass in unseren Einfahrten gewendet werden kann. Na ja, das wird in der Praxis selten vorkommen, viel Verkehr erwarten wir für vier Häuser nicht!  /emoticons/default_additional/119.gif

Gruss Thomas

 
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