Erstbezug Wohnung, TV Anschluss im falschen zimmer

kiwi1985

Mitglied
24. Okt. 2011
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Hallo

Ich bin mit meinem Freund in eine Dachwohnung gezogen, wo der TV Anschluss jedoch nicht im Wohnzimmer war sondern im Schlafzimmer.

Nun habe ich das mit der Verwaltung angeschaut und die haben mir den Elektriker geschickt, der den Anschluss ins Wohnzimmer legte. Wenige Tage später erhielt ich die Rechnung dafür. Wer muss diese nun zahlen? ich habe mich erkundigt, alle anderen Mieter in dem haus haben den Anschluss im wohnzimmer!

hoffe ihr könnt mir helfen

gruss

eliza

 
Hallo eliza

Es zahlt die Person die den Auftrag gegeben hat.

Wurde dir von der Verwaltung mitgeteilt, dass dies für dich kosten verursacht?

Sicherlich das Gespräch suchen

Gruss

 
das gespräch habe ich schon gesucht und auch die komplette rechnung zur verwaltung geschickt. die bleiben aber stur und haben mir diese wieder zurück geschickt. ein ewiges hin und her.

ich sehe das aber nicht ein, dass wir das zahlen müssen, das ist doch nicht unser fehler!

ich musste 4 monate mit einem fernsehkabel quer durch die ganze wohung gelegt, leben und als es mir dann zu bunt wurde und die sich nicht bewegt haben, bekomm ich als dank eine rechnung? unfassbar!

 
Hallo Kiwi1985,

Ich denke Du hast eine Wohnung gemietet mit einem TV-Anschluss im Schlafzimmer. Wenn Du nun einen anderen oder einen zweiten Anschluss benötigst musst Du diesen auch bezahlen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein TV-Anschluss im Wohnzimmer wurde dir wahrscheinlich nie zugesichert. Du hast den Mietvertrag trotzdem unterschrieben. Wenn du nun während dem Mietverhältnis einen zusätzlichen TV-Anschluss willst, gibt es zwei Varianten: 1. Du erstellst nach Rücksprache mit der Verwaltung den Anschluss auf eigene Kosten. Wichtig hierbei ist zu vereinbaren, was mit dem Anschluss nach deinem Auszug passiert (Rückbau des Anschlusses, Vergütung eines Anteils deiner Kosten, keine Vergütung der Kosten, usw.). 2. Die Kosten für den Anschluss werden durch die Verwaltung getragen. Hier spricht man von einer mietvertraglichen Leistungsänderung. Dieser Mehrwert kann von der Verwaltung auf den Mietzins überwälzt werden.

 

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