Eure Eigenmietwerte

Achyles

Mitglied
06. Apr. 2013
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Es gibt schon ein paar Themen dazu, aber keine konkreten Zahlen. Darf ich mal fragen, wie viel Eigenmietwert ihr im Moment für Eure Häuser Netto im Jahr bezahlen müsst?

Mir wird im Moment ans Herz gelegt, ein nicht so grosses Haus zu bauen, da der EMW für mich viel zu hoch ausfallen könnte.

Habt ihr diese Zahlen vor dem Bau schon mitberücksichtigt, denn man kann es ja nicht wirklich planen da erst nach Fertigstellung des Hauses geschätzt wird

Wenn ich mein Haus gebaut habe und das vermieten würde, ich bin sicher dafür locker 5000.- CHF + verlangen zu können.

Also 60'000.- Eigenmietwert auf unseren Lohn drauf, kann das sein...wie finanziert man so was?

Ich hätte einfach gerne ein paar Zahlen zum Vergleich, wenn das aber zu persönlich wird, kein Problem /emoticons/default_smile.png

 
Hallo Achyles

Für jeden Kanton gelten andere gesetzliche Bestimmungen zur Berechnung des Eigenmietwertes. Im Kanton Zürich ist es auf jeden Fall so, dass der Eigenmietwert nicht über 70 % der Marktmiete liegen darf.

So wäre bei dir der Eigenmietwert irgendwo bei CHF 40'000. Die steuerlichen Auswirkungen sind erheblich. Jedoch muss auch berücksichtigt werden, dass die Unterhaltskosten mit 20 % pauschal oder nach effektivem Aufwand in Abzug gebracht werden kann. So liegt der Netto-Eigenmietwert bei rund CHF 32'000.

Hoff, das hilft dir weiter.

Gruss

Tom

 
Grundsätzliche Information

Der Eigenmietwert entspricht kaum je dem effektiven Zinsertrag bei einer Vermietung sondern liegt zumeist deutlich darunter, Weniger als 60% der Marktmiete im Durchschnitt eines Kantons ist verfassungsrechtlich jedoch nicht zulässig, wie das Bundesgericht schon einmal festgehalten hat, mehr als 70% hingegen auch nicht.

Handhabung der Kantone

Die Kantone haben sehr unterschiedliche Regelungen, wie der Eigenmietwert berechnet wird. Einerseits sind die Werte von Objekt, Grösse, Lage, Ausbau, Anzahl Zimmern und ggf. vielen weiteren Faktoren abhängig. Andererseits bringen interkantonale Vergleiche nicht sehr viel, ausser dass sie zutage fördern, wie gross Unterschiede von Kanton zu Kanton sein können. In der Regel findet man die Berechnungsgrundlagen für den passenden Kanton mit etwas Recherche, trotzdem ist eine genaue Berechnung mitunter sehr schwierig.

Beispiel im Kanton Aargau

Dieser Kanton hat nach einem höchstrichterlichen Entscheid seine Praxis so angepasst, dass bei Neueinschätzungen in der Regel ein Eigenmietwert von 61% der Soll-Marktmiete erreicht werden soll. Dieser recht tiefe Wert wäre gerade noch so verfassungskonform. Ein Auszug aus dem seinerzeitigen Bericht des Regierungsrats:

[SIZE=11pt]"Die Gerichtspraxis verlangt in zutreffender Auslegung, dass die Eigenmietwerte durchschnittlich deutlich über 60 % liegen müssen, damit sie auch in den Einzelfällen nie unter 60 % fallen.[/SIZE][SIZE=11pt] (....) Damit liegt der Durchschnitt knapp bei 61% der Marktmiete, so dass in den Einzelfällen der Wert unter 60 % absinken kann. Der Regierungsrat hält jedoch dieses Vorgehen - wenn auch als äusserste Grenze des rechtlich zulässigen - noch als möglich[/SIZE]."

Vereinfachtes Berechnungsbeispiel Kanton AG

Bei einer Soll-Marktmiete von CHF 50'000 würde der Eigenmietwert im Bereich von CHF 30'500 zu liegen kommen. Von diesen CHF 30'500 Eigenmietwert wird man die Zinskosten abziehen, in dieser Liga/Grössenordnung wohl schnell und die 20'000 CHF p. a. Bleiben netto CHF 10'500 die man als Einkommen versteuern würde. Bei einem Grenzsteuersatz von 33% wäre das eine Steuerbelastung von noch CHF 3'500.--. Weitere Abzungsmöglichkeiten für Unterhalt sind im Beispiel noch nicht berücksichtigt.

Eigenmietwert / Zinsabzüge / Marktzinsen

Sinnvollerweise ist zu bedenken, dass die Relation Eigenmietwert und mögliche Zinsabzüge momentan eher ungünstig sind, da die Zinsen auf sehr tiefem Niveau verharren. Netto unter dem Strich trotzdem für Eigentümer nicht schlecht. Einerseits ist der Abzug für Schuldzinsen geringer, trozdem spart der Eigentümer durch die tiefen Zinsen mehr, als er zusätzliches Einkommen versteuern muss.

Bei einem Hypo-Zinsniveau von 2.5 bis 3% dürften sich Eigenmietwert und Schildzinsabzug oft etwa die Waage halten, abhängig natürlich vom Belehnungsgrad der Immobilie.

persönliches Fazit

Der Eigenmietwert sollte längerfristig abgeschafft werden, gleichzeitig mit den heute möglichen Abzügen. Dafür sprechen mehrere Faktoren:

  • Ein Wegfallen der Eigenmietwerts würde viele Haus-/Wohnungsbesitzer zu Amortisationen motivieren. Langfristig, als Altersvorsorge, durchaus sinnvoll.
  • Das gesamte Schweizerische (Immobilien)-Marktrisiko würde durch die tiefere Verschuldung faktisch im Gleichen Mass wie ein damit tieferer Verschuldungsgrad abnehmen.
  • Steuerliche Ungleichbehandlungen verschiedener Kantone oder gar innerhalb eines Kantons/Standortes würden wegfallen.
  • Vereinfachung der Administration, Steuererklärung etc.
 
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Wow...vielen Dank für die ausführlichen Antworten, dass nimmt mir etwas die "Angst" am Ende doch nicht bauen zu können, weil die Steuern mich dann fertig machen würden /emoticons/default_additional/159.gif

Genau weiss ich das wohl erst, wenn alles eingeschätzt wurde und Väterchen Staat sein Stück vom Kuchen möchte.

 
Hoi

Unser Eigenmietwert beträgt 13500.-, im Kanton FR, Jahrgang 2004 und rund 290 m2 BWF.

Gruess

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Wie ist das bei Zweifamilienhäuser? Mein Haus hat zwei gleichgrosse Wohnungen in unterschiedlichem Zustand. Eine ist vermietet, die andere unbewohnt / unbewohnbar. Ich plane die zweite nächstes Jahr zu renovieren.

Was ist jetzt aber mein Eigenmietwert? Basiert der auf dem ganzen Gebäude, auf genau der Hälfte weil beide Wohnungen gleich gross sind oder sogar Null weil die Wohnung so nicht bewohnbar und auch nicht bewohnt ist?

 
Hallo Riven

Der Eigenmietwert bezieht sich nur auf selbstgenutzte Wohnungen/Häuser. In deinem Fall müssen für den vermieteten Teil die erzielten Mieteinnahmen deklarieren. Für den nicht bewohnbaren Teil müsste grundsätzlich kein Eigenmietwert deklariert werden.

Gruss

Tom

 
Hallo,

ich "kapere" mal diesen Thread, da ich gerade das erste mal Versuche meine Steuererklärung als frischer Eigenheimbesitzer zu erstellen - dies für den Kanton Baselland (Neuzuzug).

Mein Problem ist nun, dass ich den Brandlagerwert nicht kenne. In der Gebäudeversicherung des Vorbesitzers ist der Versicherungswert (Index 137) mit 500'000 angegeben. EasyTax, die hiesige SteuerApp, verlangt jedoch nach dem Brandlagerwert, meines Wissens der Zeitwert anno 1939 (Index 100). Das Haus ist rund 40 Jahre jünger. Wie komme ich nun an diesen Brandlagerwert? Mit den 500k ergibt sich ein Eigenmietwert, welcher durch die Maximalpauschale abgefangen wird, also 80k (http://www.baselland.ch/331-0-htm.274322.0.html)?

Ich denke mir fehlt entweder der Umrechungsfaktor (Index 137 -> 100) oder wie kann ich aus dem Versicherungswert den Brandlagerwert ermitteln? Alles andere würde ja die SteuerApp machen.

EasyTax bietet noch Eingabefelder für den Katasterwert Boden und Gebäude an, diese scheinen aber keinen Einfluss auf die Berechnung zu haben. Laut Infos der Steuerverwaltungswebsite hat ja auch nur der Brandlagerwert bzw Eingenmietwert einen Einfluss. Was muss ich denn da Eintragen, oder ist das "freiwillig"?

Danke

 
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hallo El_Migu_El,

In der Regel wird dem Eigentümer der Eigenmietwert durch den Kanton mittels beschwerdefähiger Verfügung mitgeteilt.... in der Regel eben, aber wird haben 26 Kantone mit ebensovielen im Detail Abweichenden Handhabungen. Die Berechunung des Eigenmietwertes auf Basis des Brandlagerwertes ist eine spezifische (um nicht zu sagen exotische) Berechnungsart des Kantons Baselland. Ich schätze, dass hier ein Experte für diesen Kanton Auskunft geben müsste. Einfacher könnte es sein, beim Steueramt nachzufragen, woher man diese Werte nehmen soll, wenn es denn wirklich keine Mitteilung/Verfügung der Behörden gibt.

MfG und viel Glück.

 
Bin leider nicht im Bilde, wie sich dieser Wert errechnet. Mein Tip daher der selbe wie von lofthome: ein Telefonanruf an die Steuerbehörde.

Gruss

Tom

 
Danke lofthome.ch und tommuller.

Wie könnte es auch anderst sein, jeder Kanton kocht sein eigenes Süppchen. Der Grundbucheintrag ist vor zwei, drei Wochen erfolgt, eine Katasteranzeige (das heisst doch so oder?) haben wir aber noch nicht erhalten. Dafür schon die Steuer für Säule 3a Bezug.
Dann werde ich mal mit dem Steueramt telefonieren. Ich werde aber das Gefühl nicht los, dass ich - beim ersten mal sicher - die Steuererklärung machen lassen werde  /emoticons/default_additional/134.gif

Grüsse

 
Für all die anderen Exoten die nach mir kommen :-)

Den Brandlagerwert im Kanton Baselland kann/muss man bei seiner Gemeinde anfragen.

Das Steueramt kann da nicht weiterhelfen und verwies mich an die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, diese kennt zwar den Wert, darf ihn aber nur an die Gemeinde aushändigen.

 

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