...Grundstück in Aussicht....
Jetzt kommt die Abstimmung mit dem Baugesetz!
2 Gesetzesebenen sind dafür massgebend:
Diese Baugesetze definieren ein 3 dimensionales Baufeld (Raum), in diesem Baufeld darf nun ein Haus plaziert werden.
3 Hauptkriterien sind entscheidend:
Der beigefügte Link, verweist auf ein Beispiel einer kantonal vereinheitlichten Messweise...aber Vorsicht, noch nicht alle Kantone setzen das so um, bzw. die Gemeinden...
[SIZE=medium]https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bvu/dokumente_2/bauen/baurecht_1/I_01_Erlaeuterungen_BPUK_2010.pdf[/SIZE]
[SIZE=medium]Im Zweifelsfall bei der lokalen Bauverwaltung nachfragen...[/SIZE]
Jetzt kommt die Abstimmung mit dem Baugesetz!
2 Gesetzesebenen sind dafür massgebend:
- auf Gemeindeebene >das Baureglement, Bau u. Nutzungsordnung u.ä.
- und als Ergänzung das kantonale Baugesetz, BVO BauVerOrdnung u.o. RPG RaumPlanungsGesetz
Diese Baugesetze definieren ein 3 dimensionales Baufeld (Raum), in diesem Baufeld darf nun ein Haus plaziert werden.
3 Hauptkriterien sind entscheidend:
- Grenzabstand (grosser- /kleiner Grenzabstand)
- Gebäudehöhe (GH) u.o. Firsthöhe (FH) sowie die Wohn -/Bauzone (W1, W2 usw.) welche die Anzahl der Vollgeschosse sowie die Bauweise regeln
- Verhältnis Grundstücksfläche zur Gebäudefläche (Ausnützungsziffer /Flächenziffer /Volumenziffer usw.)
Der beigefügte Link, verweist auf ein Beispiel einer kantonal vereinheitlichten Messweise...aber Vorsicht, noch nicht alle Kantone setzen das so um, bzw. die Gemeinden...
[SIZE=medium]https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bvu/dokumente_2/bauen/baurecht_1/I_01_Erlaeuterungen_BPUK_2010.pdf[/SIZE]
[SIZE=medium]Im Zweifelsfall bei der lokalen Bauverwaltung nachfragen...[/SIZE]