Experte für Übernahme eines bestehenden Hauses

Finchy

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01. Feb. 2010
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Wir übernehmen im Oktober ein bestehendes, rund 10jähriges Haus. Der Kauf wurde bereits im letzten Jahr vertraglich dokumentiert und beglaubigt, damals haben wir zusammen mit den jetzigen Besitzern ein Mängelprotokoll erstellt. Aus meiner Sicht ist die Immobilie in gutem Zustand. Nun meinte ein Freund, ich solle für die finale Übergabe (Rundgang) einen Experten hinzuziehen, der mich auf allfällige Schäden/Mängel aufmerksam machen könne.

Fragen:

1. Gibt es solche Experten, und wenn ja, wo kann ich diese finden und wer hat Kontakte? Wie gesagt, es geht nicht um einen Neubau.

2. Macht es überhaupt noch Sinn, einen Experten hinzuzuziehen, nun da wir den Kaufvertrag schon lange unterzeichnet haben?

3. Wie lange kann ich Mängel nach der Handänderung beanstanden?

4. Welche Mängel müssen vom jetzigen Besitzer noch behoben werden, welche nicht?

Besten Dank für eure Informationen.

 
Hallo Finchy

Nun, die Hinzunahme lohnt eigentlich immer. Evtl. ergeben sich ja, ausser der Übernahme selbst, auch noch Fragen hinsichtlich der geplanten Renovation oder es Umbaues... solches kann dann natürlich gleich mit erledigt werden.

Hinsichtlich der Mängel ist eben zu beachten, ob sich seit der letzten Begehung und Aufnahme der damaligen Mängeln, noch weitere, und wenn ja, in welcher Form und Schwere, hinzu kamen.

Für die neu hinzugekommenen Mängel wäre dann wohl auch, abgesehen von den normalen Gebrauchsspuren der Sache, also Haus, der Verkäufer in der Pflicht.

Ideal wäre natürlich gewesen, wenn Du bereits zu dem damaligen Ereignis einen Experten mitgenommen hättest. Das hätte dann ggf. auch die passenden Auswirkungen auf Kaufpreis haben können, oder ggf. damals schon vorhandene Mängel wären ausführlicher aufgenommen und bewertet worden.

 
Hallo Finchy

1. Experten gibt es beim HEV, die Banken kennen Experten, Architekten sind auch Fachleute

2. Die Frage ist natürlich was mit dem Experten erreicht werden soll.

3. Mängel nach Handänderung - im Prinzip werden gebrauchte Immobilien wie gesehen gekauft, wenn nicht etwas Absichtlich in betrügerischer Absicht verschwiegen wurde gibt es keine Verpflichtungen des Verkäufers

4. Es kommt auf die Formulierung des Vertrags an, d.h. das Haus wird wie gesehen und begutachtet gekauft. Die Mängelliste ist schön und gut und hält den aktuellen Zustand bei der Besichtigung fest, wenn aber im Vertrag keine Mängelbehebung abgemacht ist, dann kriegt ihr das Haus in dem Zustand wie Besichtigt mit allen Mängeln auf der Liste. Später dazu gekommene Mängel müssen natürlich nicht akzeptiert und vom Verkäufer behoben werden.

Es gibt im Vertrag die Formulierung des Schaden/Nutzenübergangs. Dieser Termin gilt. Kleines Beispiel: wenn Schaden / Nutzenübergang am 1.10.2011 festgelegt ist und die Heizung geht am 30.9 kaputtt (und die Heizung war funktionsfähig bei der Besichtigung letztes Jahr) dann muss der Verkäufer die auf seine Kosten reparieren, geht sie am 1.10.2011 kaputt so musst du die Kosten tragen. Das heisst dann Pech!

 
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