Fahrrecht und Schneeräumung

Muetze1707

Mitglied
24. Feb. 2013
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Hoi zusammen

Ich hätte mal eine Frage bzgl. Fahrrecht: Wenn ich ein Grundstück habe, über welches eine Privatstrasse zu weiteren Häusern geht, und jene Häuser eben ein Fahrrecht für die Strasse haben, bin ich dann egtl. als Eigentümer alleine für die Schneeräumung verantwortlich? Gibt's da irgendwelche gesetzlichen Vorschriften oder ist das jeweils individuell verhandelt?

Danke schon mal für eure Antworten!

Gruss

Michael

 
Steht nix im Grundbuch? Müsste als Dienstbarkeit eingetragen sein...

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ja das müsste im Grundbuch stehen, wer für den Unterhalt der Strasse verantwortlich ist.

 
Stimmt, aber auch das Gesetz sieht in Art. 741 ZGB eine Regelung vor.

Gruss

 
Erst mal Danke für eure Antworten.

Im Grundbuch steht bei der einen Partei gar nichts zum Unterhalt, nur eben "Fuss- und Fahrwegrecht", und bei der anderen Partei steht "Fuss- und Fahrwegrecht mit besonderer Unterhaltsregel". D.h. wenn ich das richtig interpretiere inkl. Gesetz, dass bei der ersten Partei die Kosten anteilsmässig geteilt werden (benutzen beide die Strasse) und bei der anderen Partei ist es irgendwie speziell geregelt.

Sehe ich das richtig? Wenn ja, bekommt man diese spezielle Regelung auch vom Grundbuchamt oder könnte das auch nur eine vertragliche Regelung zwischen den zwei Eigentümern sein?

 
Diese Regelung erhalten Sie im Grundbuchamt oder bei jemandem, der Zugang zu den GB-Daten hat.

Mit diesen Daten kann dann rechtlich geprüft werden, wer die Last trägt. M.E. könte es aber auch sein, dass alle zu gleichen Teilen die Last tragen.

mfg

 

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