Fall für Gebäudeversicherung?

alex1976007

Mitglied
29. März 2008
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Hallo zusammen

Wir besitzen ein Reiheneckfamilienhaus und haben festgestellt, dass wir in der Waschküche an der Wand zum Nachbar Schimmel haben. Das Wasser drückt aus der Wand (unterste Ziegelreihe) und ist an einer Stelle auch am Boden angekommen.

Der Sanitär war hier, aber es führt dort keine Wasser- und Heizleitung durch.

Er meint, dass es ev. die Zuleitung zum Haus sein kann, welche dann aber ein ordentliches Leck haben muss, dass so viel Wasser in das Haus eindringt.

Wir haben nun die Firma Sanoxx AG aufgeboten, welche sich das anschauen soll.

Wenn dies wirklich so wäre, dann ist es gemäs Sanitär eine grosse Sache. Wisst Ihr, ob dies durch die Gebäudeversicherung gedeckt ist bzw. was ist denn eben nicht gedeckt?

Danke für eure Hilfe.

Der Gebäudeversicherung habe ich den Schaden gemeldet. Sie möchten niemand vorbei schicken, denn die Schadenursacheabkärung sei Sache des Eigentümers. Erst wenn klar sei, was es ist, können Sie sagen, was sie übernehmen. Verursacht natürlich jetzt bei uns ein wenig Panik.

 
Wie sieht es mit der Option "Bauschaden-Mangel-undichter Keller" aus?

 
Ciao Pfälzer

Es kann natürlich noch quasi alles sein.

Das Haus ist von 1973, und bis jetzt ist sonst nix passiert (nach unserem Wissensstand). Die Vorbesitzer waren 30 Jahre drin.

Denke daher, das müsste sich früher gezeigt haben, oder was denkst du? wie gesagt, ich kann natürlich nichts ausschliessen.

 
Die Möglichkeit besteht natürlich schon....auch nach x Jahren. Das kann ggf. auch durch andere bauliche Massnahmen in der Umgebung verursacht worden sein...

Wäre der Keller grundsätzlich und absolut dicht, könnte ja jetzt kein Wasser eintreten.

Es wäre nur eine weitere Option.

Naheliegend ist natürlich ein Wasserleitungsschaden (oder eine sonstige Veränderung die eine grosse Zuleitung von Wasser ermöglichte) im Aussenbereich, der gerade in die anfälligen Fugen bei Reihenhäusern, dann entsprechend stark eintritt. Ein solcher Leitungsschaden sollte der Wasserversorger aber relativ schnell und leicht feststellen können.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, das Problem ist halt wirklich, dass die quelle nicht sichtbar ist.

Ich muss nun anscheinend eine Spezialisten aufbieten. die neuste Vermuttung ist, dass die Abdichtung zwischen Brandbauer zum anderen Haus nicht und dem Erdreich nicht dicht ist.

 
wie sieht es denn im Keller des Nachbarn aus? Hat der das gleiche Problem?

Sprich trotzdem mit den Wasserwerken... nach 30 Jahren kann durchaus eine Leitung, ein Anschluss defekt sein, was dann eben nun zum hohen Wasseraufkommen führen könnte...dies düfte in aller Regel auch kostenlos sein... denn letztlich haften sie bis zur Wasseruhr im Haus für ihr Zuleitungen und daraus evtl. enstehende Schäden! Wäre es am Ende die Ursache, hättest Du ja einen Rechnungsempfänger.

 
Habe ich getan. Der Nachbar sagt er hat nicht. Ich ging mit Ihm in den Keller, bei Ihm ist nichts sichtbar

Ist das so? Sie haften bis zur Uhr? dann hätte ich effektiv eine Adresse;-)

 
Ja, bis zur Uhr gehört die Installation dem Wasserversorger/Gemeinde- oder Stadtwerken... daher machen sie das in aller Regel auch selbst mit der Einführung und Abdichtung der Leitungen.

 
ok..bin gespannt. morgen kommt eine Firma vorbei, die auf die Suche solcher Ursachen spezialisiert ist.

 
damit meinst Du wohl das eingangs erwähnte Unternehmen?

Ich denke eher, dass dieses Dir nur eine Offerte zur Abdichtung im Inneren erstellen wird...  nicht aber die eigentliche Ursache, also mal den angenommenen Wasserschaden an einer Zuleitung suchen und finden wird... Du kannst den Termin abwarten, oder zeitgleich mit dem Wasserversorger Kontakt aufnehmen.

Wenn es ein Fugenproblem zwischen den Häusern wäre, wo letztlich (egal noch woher) das Wasser den Weg ins Haus findet, so kann man hier nachträglich (nicht ohne andere Schäden zu verursachen) keine Abdichtung mehr anbringen. Es hängt auch davon ab, wie damals überhaupt gebaut wurde....alte Pläne/Schnittzeichnungen können helfen.

Wenn man es von innen punktuell abdichtet, heisst das nicht, dass es weiter oben, nach weiterem aufstauen (wenn die Ursache nicht gefunden und abgestellt wurde) innerhalb der Fuge, nicht wieder an anderer Stelle in den Keller eindringt.

 
Ja, bis zur Uhr gehört die Installation dem Wasserversorger/Gemeinde- oder Stadtwerken... daher machen sie das in aller Regel auch selbst mit der Einführung und Abdichtung der Leitungen.
Das ist dann wohl nicht überall gleich.

Wohl nicht mal Kantonal überall gleich.

Schaue also im Wasserreglement der Gemeinde nach.

Hier in unserer Gemeinde gilt folgendes:

III. Hausanschlussleitungen

Als Hausanschlussleitung wird die Leitungsstrecke von der Anzapfstelle (eingebautes T-Stück) an die Versorgungsleitung bis und mit Hauptabsperreinrichtung nach der Hauseinführung oder bis zu einem Zählerschacht bezeichnet.

Die Kosten für die Erstellung und den Unterhalt der Hausanschlussleitung trägt der Grundeigentümer.

Die Hausanschlussleitung inklusive Schieber und eingebautes T-Stück sind Eigentum des Grundeigentümers. Der Wasserzähler bleibt Eigentum des Wasserversorgers.

 
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Hallo Vakuum

Herzlichen Dank für Deinen Hinweis...  dann bleibt hier vorrangig das lesen und abklären für den user.

 
so..unterdessen war der Brunnmeister vor Ort und die Zuwasserleitung hat effektiv ein Leck, aber auf dem Grundstück des Nachbars. Anscheinend drückt dieses zusätzliche Wasser nun gegen das Haus.

Bereits heute ist die Gemeinde daran diese Leitung zu flicken. Wir werden sehen, ob damit das Problem behoben ist.

Theoretisch könnte die Ursache natürlich immer noch eine andere sein und das Leck ist Zufall. Wir werden nun auf alle Fälle die Wand trocken legen lassen und schauen, ob sie erneut Wasser saugt oder nicht.

 
Und wie sieht es mit einer Haftung der Gemeinde in dem Fall aus? Konntest Du dies schon klären? Deine Kosten hast Du auf alle Fälle.. wenn es die Hauptursache war, dann stünde Dir ggf. ja eine Übernahme durch die Gemeinde zu.

Egal wie, letztlich ist dann der Keller eben auch nicht wirklich dicht. Denn beim Nachbarn hat es ja an gleicher Stelle keinen Wasserschaden gegeben.

 

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