Falsche Höhenkoten von Grenzmauer

Cadillac Driver

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01. März 2010
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Hallo am alle im Forum

Ich stehe mit meiner Frau zusammen ein wenig im Dilema /emoticons/default_sad.png

Das Nachbargrundstück neben uns wird bebaut. Die Bauherren, resp. unsere zukünftige Nachbarn, die etwa in 1.5 Monaten in ihr Haus einziehen werden, sind tolle Leute und verstehen uns sehr gut. Ihre Kinder sind im Alter unserer. Also alles passt und wir versehen uns sehr gut.

Sie haben viel Stress mit Baumeister und Handwerker und ab und zu tun sie uns auch fast ein wenig Leid. Der Bauherr selber dreht fast im roten Bereich.

Wir haben ihnen via Dienstbarkeitsplan mit Eintrag ins Grundbuchamt eine Grenzmauer (Stützmauer auf die Grenze gebaut) gutgeheissen mit der OK Höhe von 471.80 müM. Das war vor Ihrem bewilligten Baugesuch

Da sie in der def. Planungsphase nach erhalt der Baubewilligung Probleme mit den Höhen bekamen und wie auch immer von einer falschen Höhenkote ausgingen, haben wir ihnen eine neue Höhe der Grenzmauer gutgeheissen. Da wir ja nicht schon vor dem Bau Nachbarstreit wollen.

Die neue Höhe der OK Stützmauer ist 472.35. Das wurde im September 2009 gegenseitig unterschrieben, das wir einverstanden sind. Auf dem gleichen Plan ist auch ein Polygonpunkthöhe drauf von 471.23 müM. Diese Polygonhöhe schaue ich auch als verbindlich an.

Jetzt, resp. gestern schaue ich so die Mauer an und dachte so, die Mauer sei irgendwie so hoch. Diese wurde vor einem Monat etwa gebaut.

Da ich vom Tiefbau komme und eine Ahnung habe, nivellierte ich heute abend mit meiner Frau zusammen die Mauer vom Polygonpunkt aus. Die nivellierte Höhe von mir unterscheidet sich zum Plan wo unterschrieben ist. Nämlich ich kam auch eine Höhe von 472.60 müM. So ist die Mauer jetzt plötzlich 25cm höher als projektiert, resp. von uns per Unterschrift gutgeheissen wurde.

Jetzt wird eine Böschung neben der Stützmauer wegen dem vermutlich auch viel Höher und Breiter, was mich stört.

Meine Fragen nun:

Was könnte ich rechtlich und amtlich unternehmen? Könnte ich im Extremfall eine Änderung der Höhe verlangen in dem die Mauer gekürzt werden muss?

Wie wäre eine Einigung am Sinvollsten, ohne gleich eine Forderung zu überborden (denke da an einen Geldbetrag)

Ich danke für hilfreiche Tipps und Antworten

Grüsse

Cadillac Driver

 
Hallo Cadilac Driver,

Leider kann ich deinem Bericht nicht entnehmen, wie hoch die Mauer über deinem Grundstück steht, sie ist dir aber zu hoch und entspricht nicht der vertraglichen Abmachung!

Deine Ansprechperson in diesem Fall ist vorerst dein neuer Nachbar.

Erkläre ihm die Sachlage, und teile ihm auch mit, dass die Mauer nun, mit diesen 25 cm höher als von euch zugestanden, einfach zu hoch ist, und sie so nicht bleiben kann.

- Hat der Baumeister diese nun einfach zu hoch gemacht, ist er Verantwortlich und muss das Korigieren.

- Hat er diese Quoten vom Architekt, wird der dafür sorgen müssen, dass diese gekürzt wird und er wird die Kosten auch tragen müssen.

- Hat der Architekt wiederum vom Bauherr den Auftrag diese höher zu machen als von euch zugestanden, weil er dachte, dass ihr das sowieso nicht merkt, wird dein neuer Nachbar die Kosten tragen müssen.

Das gemeinschaftliche Wohl ist etwas sehr Wichtiges, dass ihr euch aber jedesmal ärgert, wenn ihr die Wand anschaut, bringts ja auch nicht...

Also setze dein Anligen, ohne Zeit zu verlieren, freundlich aber bestimmt durch!

liebs Grüessli, jomazi

 
Ich bin auch der Meinung, dass du das jetzt ansprechen musst! Ich meine, wenn der Nachbar so OK ist wie von dir beschrieben und du ihm ja freundlicherweise entgegen gekommen bist, wird er dein Anliegen mit Sicherheit aufnehmen. Besser jetzt, als wenn am Schluss der Bauinspektor vorbei kommt, merkt das da was nicht stimmt und Massnahmen einleitet... Und wenn du dann sagst, dass du es gewusst hast aber nichts gesagt hast macht es das Ganze auch nicht einfacher...

 
Leider kann ich deinem Bericht nicht entnehmen, wie hoch die Mauer über deinem Grundstück steht, sie ist dir aber zu hoch und entspricht nicht der vertraglichen Abmachung!
Die Mauer wird so etwa statt einer Höhe von 1.60m eine sichtbare Höhe von 1.85 aufweisen.

Somit wird diese meinen Kopf überragen.

Nunja mal schauen, werde ihn morgen mal darüber ansprechen ob er was wisse.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hmmm, deine Nachbarschaftsliebe geht auch mit 1,6m sehr sehr weit... /emoticons/default_rolleyes.gif

 
Ja ich weiss.

Es ist eben am Steilhang und da geht es nicht anders. Sonst haben sie keinen gescheiten Vorplatz.

Ich bin viel zu lieb.../emoticons/default_ohmy.png

Von einer ursprünglichen Mauerhöhe von 1.40 bewilligte ich 1.60.

Und jetzt sind es plötzlich 1.85m

Ist schon happig aber abrechen lassen kann ich diese ja auch nicht, sonst ist der Streit perfekt...

 
Ja, von dem ist er vieleicht auch ausgegangen... /emoticons/default_rolleyes.gif

Aber ich denke da auch nicht an abbrechen sondern abschneiden!

wird eine kurze Aktion geben, die haben heute tolle Maschienen... Google ist voll davon!

 
Bei uns dürfen Mauern, die an der Grenze anstossen max. 120cm hoch sein. Hecken (-60cm von Grenze entfernt, mittig 30cm) hingegen 180cm. Ein Bild wäre noch für dieses Posting von Vorteil...

 
Ich werde am Weekend ein Foto machen und es einstellen.

Ausser viel dreck sieht man fast nichts, da ich auf meinem Grundstüch auch ausebne und es nichts Grün ist. Aber ich werde es versuchen.

Das mit dem Schneiden habe ich auch überlegt, wäre schon happig.

Ein zweiter Teil der Mauer, der rund betoniert wird, ist noch nicht gebaut. Diese Krone kann ich ja auf die richtige Höhe betonieren lassen, resp. verlangen.

Dann wäre seine Mauerkrone nicht mehr gerade, sondern abgetreppt. Was ihn nicht gefallen würde, aber mich nicht weiter stören würde.

Weitere Frage:

Kommt wen er mit dem Bau fertig ist jemand vorbei und kontrolliert, ob alle Bauvorschriften und Höhen eingehalten wurden? Ich habe noch nie Gebaut, drum frage ich so komisch.

Bei so einer Kontrolle würde die falsche Mauerhöhe doch auffliegen, oder nicht?

 
Bei uns dürfen Mauern, die an der Grenze anstossen max. 120cm hoch sein. Hecken (-60cm von Grenze entfernt, mittig 30cm) hingegen 180cm. Ein Bild wäre noch für dieses Posting von Vorteil...
Ja bei uns im Solothurnischen auch, ausser der Nachbar ist mit einer höheren Mauer einverstanden.

Ohne Baubewilligung darf nur eine 50cm Hohe Grenzmauer erstellt werden mir einwilligung des Nachbars

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Keine Geldforderung, sondern entweder ertragen oder korrigieren lassen. Die paar Franken sind bald weg, der andere ärgert sich (wir wollen nicht unterstellen, sein Plan sei aufgegangen) und Du darfst das ganze Jahrzehnte anschauen. Also willst Du nur Geld, statt die Mauer korrigiert haben. Keine gute Idee.

Rein theoretisch ist der Schuld, der sich nicht an das Recht hält, und nicht derjenige, der verlangt, dass Abmachungen auch eingehalten werden. Aber das ist Theorie.

Auch wenns nochmal 25 cm mehr sind: Gibt es denn da eine Aussicht? Was siehst Du, wenns korrekt wäre? Mehr von seinem Auto? Lohnt es sich? Kann man die Mauer mit einer selbsthaftenden Kletterpflanze bewachsen lassen?

Versuche mal herauszufinden, ob er das so in Auftrag gegeben hat oder ob da irgend ein Baumeister selbstherrlich gehandelt hat "wegen 25 cm macht die Bauaufsicht keine Rückbauverfügung" und gar nicht wusste, dass die Mauer sowieso schon überhöht war. Im zweiten Fall, nämlich wenn es nicht auf die Kappe des Nachbarn geht, und es Dich wirklich stört, würde ich es rückbauen lassen.

Vielleicht kannst Du aber auch beim noch nicht erstellten Teil etwas bewirken, z.B. eine überdeckte Nische in die Mauer einbetonieren lassen (Lichtschacht-Fertigelement, Deckel drauf), wo Du dann Gartenwerkzeug einstellen kannst. So haben beide etwas davon und Du musst nicht etwas entfernen lassen, womit Du eigentlich leben könntest, nur um dem Nachbarn zu zeigen, dass Abmachungen dazu da sind, eingehalten zu werden.

 

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