nein, das glaube ich eigentlich nicht, (will aber nicht behaupten die Schweizer Gegebenheiten zu kennen) dass man das ganze Baugesuch nochmals einreichen muss.
Bei uns genügt es in solchen Fällen sogar, die entspr. Änderung, persönlich auf den Plänen bei der Baubhörde zu änderen. Zum Beispiel bei geänderten Massen, oder nun doch wegfallenden Fenster u.s.w. Zumindest solange das Baugesuch noch nicht bewilligt wurde.
Für die Erdbohrung benötigen wir nur noch einen sep. Lageplan, in den die Lage der geplanten Bohrung (oder Bohrungen) eingezeichnet ist. Das dies (bei uns) von einer internen Fachbehörde geprüft wird, enstehen allerdings hierfür nochmals "Extragebühren" von ca. 300 €.
Ich wünsche Euch, dass dies wirklich die einzige "Panne" beim Hausbau bleibt!
Gruß vom Pfälzer