Wir wohnen in Überbauung mit Eigentumswohnungen in Flims Waldhaus.
Von Anfang an bemängelte ich im Treppenhaus die fehlenden Geländer oder Handläufe. Die Treppen sind mehr als 16 Stufen lang und in der Mitte von oben bis unten durch ein raffiniertes aber nur am -1 Stock und am 3. Stock befestigt.
Der BFU Sicherheitsdelegierte hat mir nun einen Bericht über geschickt gestützt auf BFU Merkblätter und SIA. Norm 358.
Der Architekt sagt die Bauabnahme hätte nichts bemängelt, aber die Bauabnahme überprüft das gar nicht.
Es geht um DO 158 der SN SIA 358 hat jemand eine SIA vielleicht und kann mir den Text geben.
Die BFU hat noch wesentlich mehr Sicherheitsmängel festgestellt die die Eigentümergemeinschaft versicherungslos dastehen lassen könnte, da die Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten wurden. In der CH ist dafür eigentlich der Architekt und Bauleiter verantwortlich.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und wie geht man vor ???
Danke
Von Anfang an bemängelte ich im Treppenhaus die fehlenden Geländer oder Handläufe. Die Treppen sind mehr als 16 Stufen lang und in der Mitte von oben bis unten durch ein raffiniertes aber nur am -1 Stock und am 3. Stock befestigt.
Der BFU Sicherheitsdelegierte hat mir nun einen Bericht über geschickt gestützt auf BFU Merkblätter und SIA. Norm 358.
Der Architekt sagt die Bauabnahme hätte nichts bemängelt, aber die Bauabnahme überprüft das gar nicht.
Es geht um DO 158 der SN SIA 358 hat jemand eine SIA vielleicht und kann mir den Text geben.
Die BFU hat noch wesentlich mehr Sicherheitsmängel festgestellt die die Eigentümergemeinschaft versicherungslos dastehen lassen könnte, da die Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten wurden. In der CH ist dafür eigentlich der Architekt und Bauleiter verantwortlich.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und wie geht man vor ???
Danke