fehlender Retentionsschacht

rohreran

Mitglied
25. Apr. 2010
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Hallo zusammen

Ich bin vor 1 Jahr und 8 Monaten in mein neu gebautes Haus eingezogen. Im August dieses Jahres habe ich ein Schreiben der Gemeinde erhalten, worin steht, dass ich beweisen muss, dass ich den in der Bauauflage geforderten Retentionsschacht habe. Nun das Problem: Der Architekt (gleichzeitig auch Bauaufsicht) hat diesen nicht geplant und somit auch nicht bauen lassen. Ich habe meinem Architekten 2 Tage nach Erhalt des Briefes ein Mail gemacht, er soll mir Vorschläge unterbreiten, wie wir da vorgehen. Für mich ist klar, dass ich diesen Schacht wohl oder übel im Nachhinein noch bauen muss (war ja in der Auflage der Gemeinde => ich hatte das dazumal nicht gesehen). Er ist der Meinung, dass dieser Schacht eh nichts nutzt und wir das einfach so belassen sollen. Nach mehrmaliger Aufforderung komme ich mit meinem Architekten einfach nicht weiter.

Meine zwei Fragen:

Wie soll ich da weiter vorgehen?

Wer übernimmt eigentlich die Kosten (nicht der Schacht selber, sondern die Umgebungskosten, da ja irgendwo wieder "gebuddelt" werden muss)?

Danke für eure Hilfe

 
Dein Architekt scheint dich da ziemlich im Regen stehen zu lassen. Grundsätzlich sind Auflagen im Baubewilligungsverfahren einzuhalten, bzw. dagegen innert der Rechtsmittelfrist zu rekurrieren. Ich würde diesem Herrn Architekten vorschlagen, er möge sich doch mit seinen Argumenten an die Gemeinde wenden und mal sehen, was er erreichen kann.

So wie ich das sehe, wird es wohl ein Hin- und Herschieben des Schwarzen Peters zwischen Dir und dem Architekten geben, sofern Du die Pläne ohne Schacht abgezeichnet hast. Jedoch würde ich auf jeden Fall versuchen, die MEHR-Kosten daraus auf den Architekten abzuwälzen, da er der Profi ist. Vermutlich werdet ihr einen Vergleich finden, zumal der Architekt ja auch auf seinen guten Ruf bedacht sein sollte.

 
Lieber Rohreran

Ich bin der Meinung dass ein Retentionsschacht sehr wohl nützt. (Hinweis: Es ist nicht das gleiche, wie ein Sickerschacht, welcher abhängig von der Geologie für die Katz' sein könnte). Und die GEmeinde wird wohl daran tun, diesen von Dir zu fordern.

Den Schacht wirst Du bezahlen müssen.

Wie Adi68 schreibt sind aber Mehrkosten was anderes. Immerhin hast Du ja einen Arch angestellt (gehabt), damit er alles richtig macht. Und das hat er nicht. Ich würd' mit ihm reden.

Juristisch möchte ich mich nicht auf die Äste hinaus wagen: Hast Du das Haus abgenommen, ohne Schacht?

grüsse

haba

 
Hallo haba

Für mich steht es nicht in Frage, den Retentionsschacht noch bauen zu lassen. War ja auch eine Auflage und daher gibt's m.E. sowieso nichts daran zu rütteln:(.

Eine offizielle Abnahme vom Haus gab es nie. Das mit dem Schacht hätte ich da wohl eh nicht bemerkt, der wäre ja unter dem Boden und bei der Abnahme nicht mehr ersichtlich. Die Pläne hatte ich dazumal für die Gemeinde signiert, Kopien dieser signierten Pläne habe etliche, derjenige mit der Kanalisation und Strom habe ich aber unsigniert. Daher gehe ich davon aus, dass ich diesen Plan gar nie zu Gesicht bekommen hatte bei der Baueingabe.

 
Lieber Rohreran

jep, machen wirst Du es müssen.

Persönlich bin ich der Meinung, dass es der Archi verschlampt hat, die Mehrkosten also sein Bier wären. So ganz allgemein. Das Problem wird sein, dies dem Archi so beizubringen, dass er auch was tut und das auf seine Rechnung.

Juristisch kenn' ich mich nicht aus, auch habe ich noch nie mit einem Archi gestritten.

Wahrscheinlich hast Du das ganze stillschweigend abgenommen - durch Deinen Wohnungsbezug. Bei GUs ist das manchmal so im Vertrag drin, glaube ich. Dazu wissen andere im Forum aber mehr, auch dazu, was das bedeutet.

Grüess und e guete

haba

 

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