Hallo zusammen,
ich bin neu hier. Hoffe aber doch, dass ich die Richtige Sparte erwischt habe.
Ich habe folgendes Problem und würde gerne eure Meinung dazu hören:
Vor 2 Jahren konnten wir unser Eigenheim beziehen. Ein 3 Stöckiges Einfamilienhaus. Die Treppen sind jeweil U-Förmig und links und rechts gemauert. Also nichts offen.
An unserer ersten Generalversammlung gab man uns seitens des GU ein schreiben ab, in dem man die Übernahme der Haftung für Unfälle im Treppenbereich übernimmt. Dies machte mich (und andere) ein wenig stutzig. Wir unterschrieben den Zettel nicht. In einer zweiten Runde bot man uns dann 50.- für die Unterschrift.
Da machte ich mich dann doch auf die Suche nach Erklärungen. Nun war das so, dass die Gemeinde noch auf die Schlussabnahme der Häuser wartet und die Geländer als Punkt, der noch vor der Abnahme zu erledigen sei, drin hat. Sprich das Bauamt hat dem GU Druck gemacht. Im letzten Winter dann die Krönung. Man bot uns die Häfte an einen Schneefänger (ca. 550.-) für die Unterschrift.
Im Baubeschrieb unseres Vertrages steht wörtlich: Im Pauschalpreis inbegriffen: Alle für die zuständigen Instanzen, wie Versicherungsamt, Feuerpolizei, Zivilschutzamt, vorgeschriebenen Vorkehrungen und Installationen.
Sämtliche Arbeiten ingenwelcher Art, die in den Unterlagen infolge ungenügender Detailierung, Unvollkommenheit usw. nicht enthalten sind, die sich jedoch während der Bauausführung aus irgendwelchen Gründen, inbesondere im Falle behördlicher Anordnung als notwendig erweisen, um Bauten schlüsselfertig und in zweckentsprechendem Ausbau zu erstellen.
So. Als wir uns nach einem erneuten Beteiligungsversuch (diesmal zur Hälfte) wieder wehrten, bekamen wir nun einen Termin vor dem Friedensrichter.
Die Begründung ist laut GU die SIA Norm 358. Es handle sich um eine unter freiwilligem Verzicht stehende Baumassnahme, die jedoch für sich alleine keine Leistungpflicht zulasten des GU begründet.
Nun nach meinen vielen Worten bin ich mal gespannt wie Ihr reagieren würdet. Der Temin ist ende Oktober. Vor allem bin ich über Antworten gespannt, die sich mit den Normen und dem Gesetz auskennen. Als normaler Leie ist es da echt schwierig sich zurecht zufinden. Ich habe nur gesehen, dass diese Norm am 12.3.2010 angepasst wurde. Vielleicht auch zugunsten des GU.
Also Besten Dank für eure Antworten!
Gruss
ich bin neu hier. Hoffe aber doch, dass ich die Richtige Sparte erwischt habe.
Ich habe folgendes Problem und würde gerne eure Meinung dazu hören:
Vor 2 Jahren konnten wir unser Eigenheim beziehen. Ein 3 Stöckiges Einfamilienhaus. Die Treppen sind jeweil U-Förmig und links und rechts gemauert. Also nichts offen.
An unserer ersten Generalversammlung gab man uns seitens des GU ein schreiben ab, in dem man die Übernahme der Haftung für Unfälle im Treppenbereich übernimmt. Dies machte mich (und andere) ein wenig stutzig. Wir unterschrieben den Zettel nicht. In einer zweiten Runde bot man uns dann 50.- für die Unterschrift.
Da machte ich mich dann doch auf die Suche nach Erklärungen. Nun war das so, dass die Gemeinde noch auf die Schlussabnahme der Häuser wartet und die Geländer als Punkt, der noch vor der Abnahme zu erledigen sei, drin hat. Sprich das Bauamt hat dem GU Druck gemacht. Im letzten Winter dann die Krönung. Man bot uns die Häfte an einen Schneefänger (ca. 550.-) für die Unterschrift.
Im Baubeschrieb unseres Vertrages steht wörtlich: Im Pauschalpreis inbegriffen: Alle für die zuständigen Instanzen, wie Versicherungsamt, Feuerpolizei, Zivilschutzamt, vorgeschriebenen Vorkehrungen und Installationen.
Sämtliche Arbeiten ingenwelcher Art, die in den Unterlagen infolge ungenügender Detailierung, Unvollkommenheit usw. nicht enthalten sind, die sich jedoch während der Bauausführung aus irgendwelchen Gründen, inbesondere im Falle behördlicher Anordnung als notwendig erweisen, um Bauten schlüsselfertig und in zweckentsprechendem Ausbau zu erstellen.
So. Als wir uns nach einem erneuten Beteiligungsversuch (diesmal zur Hälfte) wieder wehrten, bekamen wir nun einen Termin vor dem Friedensrichter.
Die Begründung ist laut GU die SIA Norm 358. Es handle sich um eine unter freiwilligem Verzicht stehende Baumassnahme, die jedoch für sich alleine keine Leistungpflicht zulasten des GU begründet.
Nun nach meinen vielen Worten bin ich mal gespannt wie Ihr reagieren würdet. Der Temin ist ende Oktober. Vor allem bin ich über Antworten gespannt, die sich mit den Normen und dem Gesetz auskennen. Als normaler Leie ist es da echt schwierig sich zurecht zufinden. Ich habe nur gesehen, dass diese Norm am 12.3.2010 angepasst wurde. Vielleicht auch zugunsten des GU.
Also Besten Dank für eure Antworten!
Gruss