Ich habe mal eine generelle Frage: wer haftet bei Fehlern im Bemusterungsprotokoll?
Dazu ein Beispiel:
Für den Budgetposten Sanitär hat man einen Betrag zur Verfügung. Dieser basiert auf einer Offerte für den im GU-Vertrag festgelegten Umfang. Dann gibt es noch eine zweite Offerte für die tatsächlich ausgesuchten Materialien. Daraus ergibt sich dann ein Mehr- oder Minderpreis.
Wenn im Bemusterungsprotokoll ein zu hoher Betrag beim GU-Umfang eingesetzt wurde und daraus ein deutlich anderer Preis entstand, muss man später nachzahlen?
Dazu ein Beispiel:
Für den Budgetposten Sanitär hat man einen Betrag zur Verfügung. Dieser basiert auf einer Offerte für den im GU-Vertrag festgelegten Umfang. Dann gibt es noch eine zweite Offerte für die tatsächlich ausgesuchten Materialien. Daraus ergibt sich dann ein Mehr- oder Minderpreis.
Wenn im Bemusterungsprotokoll ein zu hoher Betrag beim GU-Umfang eingesetzt wurde und daraus ein deutlich anderer Preis entstand, muss man später nachzahlen?