Fehler im Bemusterungsprotokoll

el-nino

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25. Nov. 2016
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Ich habe mal eine generelle Frage: wer haftet bei Fehlern im Bemusterungsprotokoll?

Dazu ein Beispiel:

Für den Budgetposten Sanitär hat man einen Betrag zur Verfügung. Dieser basiert auf einer Offerte für den im GU-Vertrag festgelegten Umfang. Dann gibt es noch eine zweite Offerte für die tatsächlich ausgesuchten Materialien. Daraus ergibt sich dann ein Mehr- oder Minderpreis.

Wenn im Bemusterungsprotokoll ein zu hoher Betrag beim GU-Umfang eingesetzt wurde und daraus ein deutlich anderer Preis entstand, muss man später nachzahlen?

 
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Letztendlich zahlst du das was du bezogen (in Auftrag) gegeben hast. Liegt dies über dem Budget dann heisst es nachzahlen incl. dem allfälligen GU-Honorar auf diese Mehrkosten.

Alles andere sind nur Zwischenrechnungen

 

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