Fenster von 4B mit Farbdifferenzen

28. Juni 2015
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Hallo zusammen

Wir haben an unserem Neubau 50% Fensterfront. Die grossen Fensterelemente sind dabei deutlich weisser als die beweglichen Elemente. Siehe Foto. 4b Liefert mir keine Erkürung zu den Farbunterschieden. Stattdessen verweisen sie mich auf ein Toleranzhandbuch mit gegen 100 Seiten. Ganz nach dem Motto:  Analysiere dein Problem selber. Irgend eine Toleranz wird es schon abdecken. 

Der Bitte mir ein vergleichbares Objekt zu zeigen kann 4B nicht nachkommen. Sie meinen, unser Farbproblem ist schweizweit einzigartig. Der Chef Monteur von 4B hat so etwas auch noch nie gesehen. 

Gibt es ein Glasexperte in diesem Forum der mir seine Einschätzung abgeben könnte?

Eine Glasexpertiese kostet schnell gegen 1'000 Franken  lohnt sich der Aufwand?

Besten Dank für Eure Einschätzung

Gruss Dandan

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Hallo Dandan

Vielleicht kannst die NCS-Farbkarte Deines Architekten oder Deines Malers einmal ausleihen. Wenn Du weisst, welches der Farbton sein sollte, kannst Du überprüfen, ob dieser grundsätzlich korrekt ist und was eben nicht dem Vereinbarten entspricht. So auf dem Bild scheint mir die Abweichung auch relativ gross zu sein.

Gruss

Urs Tischhauser

 
Ist die Farbkarte echt auch für Farben des Glases verwendbar? Ein Farbton im Glas ist, falls unerwünscht, durch Verunreinigung in der Glasherstellung bedingt.

Einfach als Mangel deklarieren. 4B hat ja selbst schon bestätigt, dass das dies "Einzigartig" sei. Schöner kann man einen Mangel nicht beschreiben. 

 
Hallo zusammen

Ok. Möglicherweise habe ich etwas falsch verstanden. Reden wir über die Farbe der Gläser, oder über die Farbe der Rahmen? Ich bin natürlich von den Rahmen ausgegangen.

Gruss, Urs

 
Hallo Dandan

Ja, jetzt wo ich die Fotos von Deinem Post auf dem Bildschirm (und nicht nur dem Handy) nochmals genauer angeschaut habe, sehe ich es auch..... Diesen Fall hatte ich einmal im Jahr 2000 bei einem anderen Fensterlieferanten. Da wurden ganz klar zwei verschiedenen Beschichtungen aufgetragen, was nicht passieren darf.

Da muss ich sagen, 4B bzw. der Glaslieferant von hat einen Bock geschossen. Oder 4B hat die Fenster nicht vom gleichen Lieferanten bezogen. Das wäre dann in der Verantwortung von 4B. Aber dies liegt nicht mehr im akzeptablen Bereich.

Ich nehme nicht an, dass Du einmal vor der Reinigung die grossen Kleber auf den Glasscheiben fotografiert hast? Dort würdest Du sehen, was für Gläser eingebaut worden sind. Ich checke dies eigentlich immer, wenn die Gläser am Bau eingesetzt worden sind.

Gruss, Urs

 
Und sonst hat ja 4B sein Qualitätsmanagement ISO 9001 zertifiziert. Das erfordert dass für alle ausgelieferten Produkte alles rückverfolgbar dokumentiert werden muss. Wenn das nicht völlig dilettantisch umgesetzt ist, sollte 4B für jede Glaslieferung die zugehörigen Lieferzertifikate haben. Auf der Webseite steht zu diesem Thema jedenfalls: Eine lückenlose Qualitätssicherung von Anfang bis Ende und darüber hinaus...

So sollte 4B mit der Fenster-ID die bei jedem Fenster auf einem Kleber steht rückverfolgen können, was für ein Glas verbaut ist. Wenn 4B schwierig tut, dann verlang doch mal alle Zertifikate.

Lustigerweise ist das ISO 9001 Zertifikat, welches auf der Webseite publiziert ist, gerade am 1. Mai abgelaufen...

 
Habe nun die Bestellscheine von 4B erhalten. Der Glaslieferant ist Flachglas Schweiz. 
auffallend ist, dass die kleineren (dunkeln) Fenster vom Typ VSG während die Grossen und hellen vom Typ ESG sind. Ist dies üblich dass diese Typen so kombiniert werden? Ist dies der Grund für die Farbdifferenzen? 
gruss Dandan

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Wir haben bei uns kein VSG. Entweder ist es bei Dir nun absichtlich so bestellt worden, oder der Fensterbauer hat nicht das geliefert, was bestellt wurde. VSG kostet doch bestimmt auch mehr und wird nicht einfach so zum Spass gemacht. 

Allenfalls dachte jemand, das VSG  in der Türe vorgeschrieben ist. Muss es aber aus meiner Sicht nicht sein, da Du da ja nicht >1m runterfallen kannst. In diesem Fall hätten ja sowieso alle Flügel mit VSG gemacht worden sein. ESG reicht, da damit die Verletzungsgefahr bei Glasbruch schon minimal ist. Da gibt es aber sicher Fachleute die das besser wissen als ich als Laie.

Dein Architekt oder GU muss doch wissen was bestellt wurde und wieso. Der muss das dann auch mit dem Fensterbauer regeln. Wenn GU: was steht im Baubeschrieb?

 
Es gibt seit 2018 neue Normen betreffend Fenster.
Bei uns im Kanton BL ist es im EG bei raumhohen Fenster / Terassentüren VSG erforderlich. Ich gehe davon aus, dass dies in der ganzen Schweiz so ist.
Es geht darum, dass wenn jemand in eine raumhohe Verglasung "fällt", dass er weniger verletzt wird.
Ich gehe davon aus, dass der Farbunterschied daher kommt, dass ein VSG-Glas eine Folie zwischen den Scheiben hat.


 

 
Das ist die SIGAB Richtline 002. Habe diese so verstanden dass hier mindestens Sicherheitsglas, also ESG erforderlich ist. Aber Du könntest recht haben. Eventuell ist sogar erforderlich VSG und zwar überall wo man dagegenlaufen kann, also bei raumhohen Fenstern. Hier sogar innen und aussen.

Ist wohl keine wirkliche Vorschrift sondern eben eine Richtlinie die den Stand der Technik festhält. Passiert dann etwas, haftet unter Umständen derjenige der es falsch gebaut hat. 

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
OK bin jetzt ziemlich sicher, dass für raumhohe Fenster mindestens ESG erforderlich ist. VSG ist da erforderlich wo man mehr als 1m runterfallen könnte. 

 

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