Fensterfrage betreff SIA

paedu

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01. Mai 2010
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Hallo, bei uns wurden vor 2 Wochen die Fenster montiert. Wie es so sein sollte kam ich gerade von der Arbeit auf die Baustelle und konnte den Monteuren bei ihrer Arbeit über die Schultern schauen. Leider blieb es nicht mal eine Minute beim schauen, bevor ich richtig laut wurde.

Die netten Herren (Nationalität lass ich mal weg) der Fensterfirma haben doch alle Fensterflügel auf dem Betonboden abgestellt. Hatten wohl keinen Karton oder Kanthölzer. Als wäre das nicht schon genug, haben sie es doch tatsächlich fertig gebracht, die Flügel auch noch darüberzuziehen. Resultat sind viele unschöne Kratzer auf der Unterseite der Rahmen.

Ich habe das sogleich dem GU gemeldet und die Zahlung gesperrt. Dieser sagte dann, dass ich trotzdem zahlen muss und bei der Bauabnahme verhandelt wird. Es sei aber wohl so, dass das die SIA abdeckt. Soll heissen, es sieht ja eh keiner! Wenn ich was zahle, dann höchstens die Montagekosten. Keinesfalls die Ware.

Hat da jemand einen Ratschlag, wie ich mich verhalten soll oder auch gleich den passenden SIA?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo paedu

Laut SIA 331 4.1.1.9 und 10 muss der Fensterbauer eine bestimmte Schichtdicke Lack auf den Fenstern auftragen.

In deinem Fall, wird wahrscheinlich die Schichtdicke nicht mehr der Norm entsprechen /emoticons/default_wink.png

Tipp:

A-Konto zahlen und Schlussbetrag zurückbehalten, und den Fensterbauer/Monteur bei der Abnahme darauf hinweisen.

(er soll bestimmen was als nächstes passieren soll)

 
Tipp: A-Konto zahlen und Schlussbetrag zurückbehalten
Der Tipp ist leider nicht wirklich gut... wie Du oben lesen konntest, baut er mit GU. 100% der Schweizer GU´s lassen solche Dinge in den nun längst unterzeichneten Verträge überhaupt nicht zu! Das sollte Dir allerdings bekannt sein...ebenso die Auswirkungen, wenn der den Tipp so beherzigen würde.

 
Der Tipp ist leider nicht wirklich gut...
Danke für die Anmerkung.

Leider gilt der Spruch immer noch, wer zahlt, befiehlt.

Das muss auch ein Bauleiter eines GU verstehen, auch wenn die Fenster

nicht fachgerecht ausgeführt wurden, kann der Bauherr die Zahlungen zurück behalten bis

es in Ordnung gestellt ist. Dann ist es auch im Interesse des Bauleiters den Fehler korrigieren zu lassen.

Oder sehe ich das Falsch ?

Aber in diesem Fall hast Du sicher einen besseren Vorschlag..................

 
Danke für die Anmerkung.

Leider gilt der Spruch immer noch, wer zahlt, befiehlt.

Oder sehe ich das Falsch ?
Bitteschön.

Wieso "leider"...wäre ja schön für den Bauherren, wenn es denn so wäre.

Exakt...das siehst Du falsch. Bevor wir hier aber weiter über etwas diskutieren, vom dem Du augenscheinlich keine Kenntnisse hast, mein Tipp: GU-Verträge besorgen...genau durchlesen und schon sticht einem die Antwort, meist gegen Schluss der Punkte, direkt ins Auge.

Der GU-Bauleiter ist Angestellter der GU und wird mit Sicherheit ausschliesslich das Vertragswerk seines Arbeitgebers beachten. Was auch verständlich ist.

Die passende Antwort des dortigen Bauleiters kannst Du ja oben im Anfangsthread schon lesen. Diese entspricht m.E. auch zu 100 % dem dort wohl zugrundeliegenden Vertrag.

Im Rahmen meiner beratenden und baubegleitenden Mandate in der Schweiz habe ich schon sehr viele GU-Verträge geprüft, quer durch die Schweiz, ob kleine oder grosse GU´s, alle haben den entspr. Textbaustein im Vertrag. Hier muss man also schon viel früher eingreifen und ändern, bzw. eine andere Lösung implantieren.

 
Bitteschön.

GU-Verträge besorgen...genau durchlesen und schon sticht einem die Antwort, meist gegen Schluss der Punkte, direkt ins Auge.
meist gegen Schluss?............. Also nicht immer ; )

Nein Spass bei Seite, wir verrennen uns hier in etwas, worüber ich aus Deiner Sicht keine Kenntniss habe.

Ich masse mir nicht an, über Dich zu urteilen, so wie es Du tust.

Die Frage war ja, was sagt die SIA dazu.

Also..... da ich ja keine Kenntniss habe, kannst Du mit deinen vielen GU-Verträge - Mandate in der Schweiz ( quer durch die Schweiz französch. ital. romansch. deutsch) auch sicher sagen, was

der Kunde für ein SIA Artikel verwenden kann bei der Bauabnahme?

Oder war der oben genannte Artikel richtig von mir?

 
meist gegen Schluss?............. Also nicht immer ; )

Ich masse mir nicht an, über Dich zu urteilen, so wie es Du tust.
Du irrst.. das ist keine Anmassung...wenn Du die Verträge in diesem Punkt kennen würdest, hättest Du diesen Tipp nicht gegeben. Oder Du hast den Beitrag nicht richtig gelesen..? Hier kann man solches aber nicht einfach so stehen lassen, da nun mal tausende User/Gäste täglich die Beiträge lesen. Es wäre daher eine völlig falsche Information, welche dann auch zu den passenden Problemen führen würde/könnte, von denen Du (falls das Wissen denn doch vorhanden wäre..) nichts geschrieben hättest.

Und wie Du lesen konntest...in meinem Beitrag.. in Deinem eigenen Zitat davon.. habe ich auch nur diesen Punkt bemängelt.

 

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