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Falco 1
Guest
Hallo
Habe ein Fertigteilhaus bekommen, wo wir bei der Aufstellung bemerkten, das der Dachstuhl, nicht die im Einreichplan festgesetzte Höhe hat, aber eine Neigung von 22°. Lt. Einreichplan hätte der Dachstuhl eine Höhe von 2,49m mit 29°, jetzt haben wir einen Dachstuhl von 2,00m und 22°. Nach Rücksprache mit dem Architekten von der Firma, meinte er nur die Grade gehen vor die Höhe, dh. wir müssen diesen Dachstuhl so lassen....die Kosten die jetzt auf uns zu kommen,wie zB. den Fertigteilkamin versetzen und auch noch kürzen, mit dem Kachelofen gibt es dann auch noch Probleme! Jetzt stellt sich dann eben die Frage, wer für diese Kosten aufkommen werden muß....???? /emoticons/default_mad.png/emoticons/default_additional/210.gif
Habe ein Fertigteilhaus bekommen, wo wir bei der Aufstellung bemerkten, das der Dachstuhl, nicht die im Einreichplan festgesetzte Höhe hat, aber eine Neigung von 22°. Lt. Einreichplan hätte der Dachstuhl eine Höhe von 2,49m mit 29°, jetzt haben wir einen Dachstuhl von 2,00m und 22°. Nach Rücksprache mit dem Architekten von der Firma, meinte er nur die Grade gehen vor die Höhe, dh. wir müssen diesen Dachstuhl so lassen....die Kosten die jetzt auf uns zu kommen,wie zB. den Fertigteilkamin versetzen und auch noch kürzen, mit dem Kachelofen gibt es dann auch noch Probleme! Jetzt stellt sich dann eben die Frage, wer für diese Kosten aufkommen werden muß....???? /emoticons/default_mad.png/emoticons/default_additional/210.gif