Was bedeutet folgendes vom Kaufvertrag:
Der Notar wird diesen Kaufvertrag erste beim Grundbuchamt zur Eintragung anmelden, wenn der ganze Kaufpreis bezahlt ist.
Sofern der Restkaufpreis innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Fertigungstermin nicht vollständig bezahlt ist, ist die Verkäuferin einseitig berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verfallen die bereits geleisteten Kaufpreisanzahlung in Höhe......... etc.
als Konventionalstrafe zugunsten der Verkäuferin.
Meine Frage:
Was ist wenn am Fertigungstermin nicht fertig gebaut wird/wurde?
Termin steht und ich muss innerhalb 30 Tage den Restbetrag (80%) bezahlen.
Kann doch nicht zahlen wenn es nicht fertig gebaut wurde?
Verstehe ich etwas falsch?
Danke
Der Notar wird diesen Kaufvertrag erste beim Grundbuchamt zur Eintragung anmelden, wenn der ganze Kaufpreis bezahlt ist.
Sofern der Restkaufpreis innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Fertigungstermin nicht vollständig bezahlt ist, ist die Verkäuferin einseitig berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verfallen die bereits geleisteten Kaufpreisanzahlung in Höhe......... etc.
als Konventionalstrafe zugunsten der Verkäuferin.
Meine Frage:
Was ist wenn am Fertigungstermin nicht fertig gebaut wird/wurde?
Termin steht und ich muss innerhalb 30 Tage den Restbetrag (80%) bezahlen.
Kann doch nicht zahlen wenn es nicht fertig gebaut wurde?
Verstehe ich etwas falsch?
Danke