Fertigungstermin und Restbetrag

Johnny

Mitglied
18. Jan. 2011
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Was bedeutet folgendes vom Kaufvertrag:

Der Notar wird diesen Kaufvertrag erste beim Grundbuchamt zur Eintragung anmelden, wenn der ganze Kaufpreis bezahlt ist.

Sofern der Restkaufpreis innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Fertigungstermin nicht vollständig bezahlt ist, ist die Verkäuferin einseitig berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verfallen die bereits geleisteten Kaufpreisanzahlung in Höhe......... etc.

als Konventionalstrafe zugunsten der Verkäuferin.

Meine Frage:

Was ist wenn am Fertigungstermin nicht fertig gebaut wird/wurde?

Termin steht und ich muss innerhalb 30 Tage den Restbetrag (80%) bezahlen.

Kann doch nicht zahlen wenn es nicht fertig gebaut wurde?

Verstehe ich etwas falsch?

Danke

 
ich finde diese regelung seltsam.... ihr seid als käufer ja total aufgeschmissen, wenn der verkäufer mist baut.... so etwas würde ich nie und nimmer unterschreiben.

wir mussten eine kleine anzahlung machen, jedoch erst 10 tage nach der notariellen beglaubigung der vorvertrages. nun unterzeichnen wir den vertrag in 2 wochen auf der amtschreiberei und dann wir die erste tranche fällig (knapp ein drittel des kaufpreises). die restzahlung erfolgt am tag der schlüsselübergabe (und übergang von nutzen und gefahr). wir fanden diese regelung fair für BEIDE seiten.

 
Würde ich auch nicht akzeptieren.

Wir hatten ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen unter der Bedingung dass die vertragliche. Leistungen erbracht wurden.

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Hallo famrosa, natürlich sind wir total aufgeschmissen wenn der Verkäufer misst baut.

Aber das ist doch meistens so, wenn noch nicht fertig gebaut ist, oder?

Wir müssten am Anfang 20% bringen und der Rest bei Fertigungstermin.

Von ca. 70Wohnungen in dieser Ueberbauung wurden schon über 60Stk. verkauft und sind fleissig am bauen.

Wir können nur wegen seine Referenzen vertrauen und dass der Architekt eine Seriöse Firma ist.

Unser Bänker hat schon einige Projekte mit diesem Architekt erfolgreich absolviert.

Wird mit Fertigungstermin folgendes gemeint?

Sobald es fertig gebaut ist resp. sobald ich einziehen kann, antritt?

Oder wie ist es gemeint?

 
ein seriöser verkäufer macht aber auch seriöse verträge.... vertrauen ist ja gut - bis zu einem gewissen grad - aber hier geht es doch um sehr viel geld.

ich kann dir nur empfehlen, den vertrag von einem anwalt prüfen zu lassen, welcher auf baurecht spezialisiert ist. der kann dir dann ganz genau erklären, was für folgen im falle xy zu erwarten sind. ich habe unseren vertrag per mail zugeschickt und am nächsten tag hat mir der anwalt angerufen und alle unklarheiten erklärt. wir konnten danach viel ruhiger unterzeichnen.

 
bez. aufgeschmissen, wenn nicht rechtzeitig fertig gebaut: könnte man z.b. eine konventionalstrafe pro angefangenen monat verspätung in den vertrag nehmen. mit dem geld könntet ihr dann zumindest euer hab und gut einlagern und in ein hotel einziehen.

für uns war einfach wichtig, dass der vertrag ausgeglichen ist.

 
Ich habe den Vertrag einen Anwalt gesendet. Mal schauen was er sagt. Was könnte denn eine Abklärung denn so kosten? 500.-?

Im Vertrag steht nichts was passiert wenn am Fertigungstermin nicht fertig gebaut ist.

Aber das Wort "Fertigungstermin" bezieht sich, ab den Tag ab dann ich drinnen leben kann?

 
ja, das ist eine gute frage... bei uns steht klar "schlüsselfertige übergabe".

unsere abklärungen haben 440.- gekostet und verrechnet wurden uns 1h50min.

eben, das meine ich ja... es steht keine konventionalstrafe drin. sollte aber /emoticons/default_wink.png

 
Danke famrosa......

Mein Baker sagte dass der Fertigungstermin der Termin sei, ab wann ich

einziehen würde resp. leben könnte in der Wohnung.........

Müsste schon so sein, oder?

 
Wird mit Fertigungstermin folgendes gemeint?

Sobald es fertig gebaut ist resp. sobald ich einziehen kann, antritt?

Oder wie ist es gemeint?
Das ist so gemeint, wie es im Vertrag steht...ggf. auch im Baubeschrieb... in der Regel aber im Bau- Kaufvertrag. Wenn man den Vertrag nicht vorgängig ändert, steht da meist etwas von.... der GU meldet die Übergabe/Fertigstellung...das heisst, der GU bestimmt selbst wenn der Termin wäre und damit die letzte Zahlung fällig wäre...schau den Vertrag genau an... besonderst die Regelung, welche Einbehalte untersagt. Grob gesagt kann man davon ausgehen, dass bei 9 von 10 Vertragsprüfungen diese Punkte zu beanstanden waren.

 
Den Fertigungstermin steht mit Datum.

Nur steht nicht drinn was passiert wenn es an diesem

Datum nicht fertig ist oder gar gebaut wäre.

Dürfte ich den Verkäufer darauf aufmerksam machen?

 
Du darfst und kannst den Verkäufer auf ALLES aufmerksam machen..

Das Datum ist hier, in Bezug auf die Fälligkeit der Schlusszahlung nicht so relevant...entscheidend wäre was dort zu meiner eigentlichen Frage stünde..

Eine Vertragsstrafe bei Überschreitung kannst Du natürlich immer einfügen lassen...wenn die Gegenseite mitspielt... und falls nicht, Du bereit wärst auf den Kauf einfach zu verzichten? Das wird Dein Verkäufer ggf. sehr schnell merken.

Entscheidend ist einfach wie, wer, wann die Fertigmeldung teminiert... das steht auch mit Sicherheit im Vertrag...ebenso, was dann alles ggf. noch nicht fertig sein muss...

Die Aussage Deines Bankers ist da eher die eines Baulaien... der natürlich so denken darf..,geht alles gut...dann ist das ja nicht so wichtig... wenn nicht, dann bleibt nur der genaue, von beiden Seiten unterzeichnete, Bau- bzw. Kaufvertrag.

 
ein vertrag ist keine einseitige sache! verkäufer und käufer sind beide gleichberechtigte parteien und beide müssen den kaufvertrag sowohl verstehen, wie damit einverstanden sein.

 

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