Feuerpolizeikontrolle

tipopolus

Mitglied
04. Feb. 2009
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Hallo zusammen

Ich / wir (meine Frau und ich) sind erst seit September 2008 Eigentümer unserer Wohnung und seit Dezember 2008 auch Eigentümer eines Bastelraumes / Luftschutzraum in einem anderen Gebäude.

Zu diesem hätte ich an die Experten eine Frage. Letzte Woche erhalte ich einen Brief von der Verwaltung welche das Gebäude verwaltet, wo sich der Bastelraum befindet im Sinne "Wir sollten uns mal im Haus treffen, bitte rufen Sie uns an".

Am Telefon sagte mir der Verwalter, dass die Feuerpolizei meinen Bastelraum / Luftschutzraum einsehen will. Er konnte mir aber nicht sagen ob es nur um meinen Bastelraum geht oder ob das ganze Gebäude kontrolliert wird.

Jetzt zum eigentlichen Problem. Ich befürchte dahinter eine Chikane, da ich schon beim Einzug schrof angesprochen wurde von zwei Eigentümern was ich denn hier mache etc.

Ich nutze den Bastelraum als Hobbywerkstatt und restauriere alte Motorräder. Diese haben aber weder Öl noch Benzin.

Wie soll ich vorgehen? Ist das normal dass Luftschutzräume durch die Feuerpolizei eingesehen werden wollen? Ich weiss nur, dass diese Gänge und Garagen kontrolliert aber Luftschutzräume / Bastelräume? Oder doch wenn jemand das explizit angemeldet hat?

Kann ich verlangen dass der Antragsteller meine Spesen / Umtriebe bezahlen muss (dann überlegt er es sich 2x beim nächsten mal)?

Danke für die Hilfe / Beantwortung meiner nicht ganz einfacher Fragen.

 
Ich fürchte Du wirst Probleme bekommen, denn Luftschutzräme sind keine Hobbyräume.

Diese können zwar als Kelleragerräme in Friedenszeiten genutzt werden.

Zudem habt ihr sicher ein Reglement, würde da mal nachschauen.

Die Frage ist nun, ist der Raum im Nutzungsrecht alleine für Dich zugewiesen oder ist der im Gesamteigentum der Stockwerkeigentümer.

Wenn das letzte zutrifft, könnte die Eigentümerschaft von dier Zahlungen für die Sondernutzung verlangen. Ob dies nun feuerpolizeilich i.O. geht ist ne andere Frage.

 
Also Eigentümer eines Luftschutzraums ist schon ein wenig komisch weil Luftschutzräume "normalerweise" der Eigentümergemeinschaft gehören. In jedem Fall müsste ja die Eigentümergemeinschaft dich auch kennen da du als Miteigentümer auch nur eines Bastelraums ja ein die Versammlung eingeladen werden solltest. Für LS Räume gilt dass es möglich sein muss innert 24h der Zustand herzustellen den Raum als LS Raum nutzen zu können. Dies ist aber normalerweise nicht die Feuerpolizei die das Kontrolliert sondern der Zivilschutz.

Ich vermute nun mal dass die Feuerpolizei eher kontrolliert wie das mit brennbaren/brandgefährliche Substanzen ist. Die Kosten wird dir sicher niemand erstatten, da es eigentlich dei Pflicht eines jeden ist bei der Feuerpolizei Meldung zu machen falls man eine Vermutung hat. Und die Fererpolizei muss abklären. Wahrscheinlich wird dir die Fuererpolizei ihren Besuch jedoch nicht in Rechung stellen.

 
Ich fürchte Du wirst Probleme bekommen, denn Luftschutzräme sind keine Hobbyräume.

Diese können zwar als Kelleragerräme in Friedenszeiten genutzt werden.

Zudem habt ihr sicher ein Reglement, würde da mal nachschauen.

Die Frage ist nun, ist der Raum im Nutzungsrecht alleine für Dich zugewiesen oder ist der im Gesamteigentum der Stockwerkeigentümer.

Wenn das letzte zutrifft, könnte die Eigentümerschaft von dier Zahlungen für die Sondernutzung verlangen. Ob dies nun feuerpolizeilich i.O. geht ist ne andere Frage.
Hallo Franzmoni
Danke für die Antowrt. Also es ist so, es ist ein Bastelraum und ich habe das alleinige Sonderrecht, bzw. diesen Raum gekauft.

Gruss

 
Also Eigentümer eines Luftschutzraums ist schon ein wenig komisch weil Luftschutzräume "normalerweise" der Eigentümergemeinschaft gehören. In jedem Fall müsste ja die Eigentümergemeinschaft dich auch kennen da du als Miteigentümer auch nur eines Bastelraums ja ein die Versammlung eingeladen werden solltest. Für LS Räume gilt dass es möglich sein muss innert 24h der Zustand herzustellen den Raum als LS Raum nutzen zu können. Dies ist aber normalerweise nicht die Feuerpolizei die das Kontrolliert sondern der Zivilschutz.

Ich vermute nun mal dass die Feuerpolizei eher kontrolliert wie das mit brennbaren/brandgefährliche Substanzen ist. Die Kosten wird dir sicher niemand erstatten, da es eigentlich dei Pflicht eines jeden ist bei der Feuerpolizei Meldung zu machen falls man eine Vermutung hat. Und die Fererpolizei muss abklären. Wahrscheinlich wird dir die Fuererpolizei ihren Besuch jedoch nicht in Rechung stellen.
Hallo john_w64Auch Dir danke für die Antwort. Ja, ich wunderte mich auch, warum niemand der vorhandenen 7 Whg Eigentümer den Raum nicht kaufen wollten. Zur Eigentümerversammlung wurde ich noch nicht eingeladen, da wahrscheinlich noch keine statt fand, sind wir doch erst seit Dezember 08 Eigentümer dieses Raumes.

Ja, die Rechnung muss ich nicht bezahlen, das habe ich schon mit der Verwaltung abgeklärt. Aber kann ich meine Kosten verrechnen? Z.B. dem Verursacher? Denn wer weiss was morgen kommt???

Habe das Gefühl, dass es Leute gibt die wirklich nicht wissen was mit ihrer Zeit anzufangen...

 
Na ja - es scheint dass die Stimmung in dieser Eigentümergemeinschaft optimal ist. Gute Vorassetzungen an ein eigenes Haus zu denken!

Deine Unkosten kannst du niemenden anhängen da du der Behörde in vernünftigem Rahmen (also z.B. 1 Stunde) zur verfügung zu stehen hast - es ist ja (auch) in deinem Interesse dass da nichts an(ab)brennt. Und der Verursacher hat ja nur seine Bürgerpflicht getan.

 
Ja, da hast Du Recht. Aber es ist gut, dass ich es "gesehen" habe, so wird die Wertschätzung grösser sein später wenn wir ein Haus haben. Aber wie gesagt, Gottseidank wohnen ich nicht in diesem Haus, haben dort lediglich den Bastelraum.

Aber Frage an alle welche einen Luftschutzkeller haben, wie sieht das aus, fällt dieser auch in den sechsjährigen Kontrollzyklus?

Die Verwaltung sagt, sie habe keine Ahnung und die Feuerpolizei meint "neeein, wir kontrollieren alles..."

Was wird effektiv kontrolliert, weiss das jemand?

 
Hallo

Lasse dich nicht schon vorab verrückt machen. Solche Kontrollen sind normal und finden regelmässig statt.

Aus Erfahrung kann ich sagen, das sie meist problemlos über die Bühne gehen. Wenn etwas zu beanstanden ist, wird dies mitgeteilt und eine grosszügige Nachfrist gesetzt. Dies auf Wunsch mit Verweis auf die Gesetzesartikel.

Die erste Kontrolle ist immer gratis. Je nach Feuerpolizeikontrolleur und Verhalten des Hauseigentümers können bei Nachkontrollen Gebühren verlangt und Bussen ausgesprochen werden.

Turbo

 

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