FI-Schutzschalter

hanslifritzli

New member
Hallo zusammen

Als wir vor zwei Monaten in unsere neue Wohnung zogen, habe ich beim Vermieter abgeklärt, ob die Wohnungen mit FI-Schutzschalter ausgerüstet sind. Er hat uns dies bestätigt.

Nun hat mich aber ein Elektriker, der wegen einem anderen Thema im Haus war, darauf hingewiesen, dass nur die Sicherung vom Badezimmer mit FI-Schutzschalter ausgerüstet ist, die anderen seien alles normale Sicherungen.

Ich konfrontierte den Vermieter mit dieser Aussage, er sagte jedoch, das könne nicht sein, da bei einer Renovation FI-Schutzschalter vorgeschrieben seien und durch die Behörden auch kontrolliert werden.

Im Sicherungskasten sieht es aber schon danach aus, als hätte der Elektriker recht gehabt:

2015-02-08%2011.10.33.jpg


2015-02-08%2011.11.42.jpg


F4 ist die Sicherung vom Badezimmer, und nur dort sehe ich die FI-Markierung.

Was meint ihr?

Vielen Dank und Gruss

Jonas

 
Hallo Jonas

Ja, und jetzt weisst Du nicht ob Hansli oder Fritzli Recht hat. Grundsätzlich würde ich Hansli mehr glauben, da Fritzli von Elektrisch genau soviel zu verstehen scheint, dass wenn es einem eine "putzt", es Strom draufhat!

 
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Hallo Jonas

Wann wurde denn renoviert ? Bei einer Renovation muss nur der entsprechende Stromkreis FI geschützt werden. Die anderen unterliegen dem Bestandschutz.

Ab 2010 muss jede Steckdose die neu installiert wird FI geschützt sein. Pflichtbewusste Firmen installieren im Zuge eines Umbau für alle Stromkreise einen FI.

Gruess Martin

 
Leider kenne ich die Schweizer Elektro-Vorschriften nicht, aber ich hatte schon hier im Forum gesehen dass Neubauten FI-Schalter haben.

Es kann sein, dass bei älteren Anlagen, die vor 2009 erstellt oder erweitert wurden, nur der FI-Schalter für Bad und für Außen Vorschrift ist.

Hier in Deutschland war es Ländermäßig verschieden, es gab vorher da verschiedene Technische Anschlussbestimmungen der VNB-s.

Seit 06/2007, Übergangsfrist bis 02/09, gibt es hier aber die einheitliche DIN-VDE0100-410 die besagt dass sich alle in Laienbereich befindlichen Steckdosen bis 20A. mit einer besonderen Schutzeinrichtung mit den Bemessungsdifferenzstrom von 30 >mA. zusätzlich abgesichert werden müssen.

An deiner Stelle würde ich mich mal erkundigen, wie alt deine Anlage überhaupt ist, und ab wann die generelle FI-Schalter Vorschrift auch in der Schweiz existiert.

 
Außerdem hatte ich mir mal das Foto von deinem Sicherungskasten genauer angesehen und mir ist dabei aufgefallen, dass die Absicherungen der Drehstromgeräte F1-3 untereinander angeordnet sind und da das heutzutage auch nicht mehr den heutigen Bestimmungen entspricht ( hat nebeneinander zu erfolgen) schließe ich daraus, dass die Verteilung auch schon etwas älter ist.

Ist das Gebäude noch älter, kann es sogar sein das du klassisch genullte Anlagen hast, da geht ein FI-Schalter ohnehin nicht.

All das lässt sich natürlich hier nicht einfach so sagen.

Bei älteren Bestandsanlagen gibt es auch nach meines Wissenstandes keine generelle Nachrüstpflicht für FI-Schalter.

 
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Bei uns sind F1-3 für die Drehstomgeräte auch untereinander. Unser Haus ist nun 5.5 Jahre alt.

Gruss,

Thomas

 
F1 - F3 sind Drehstromsicherungen, da werden Geräte wie Backofen, GS, Waschmaschine und Co angeschlossen sein.

Untereinander ist erlaubt, zumindest in der Schweiz.

Bleibt also nur noch F5 - F7, die noch offen sind.

Auf dem Foto ist die oberste Reihe nicht zu erkennen. Mir scheint, als wäre dort ein gemeinsamer FI für die Gruppen F5 - F7 drin. Mach doch ein Foto vom obersten Bereich.

Ach ja nur die Sicherung F4 rausnehmen und schauen, ob es bei den anderen Zimmer noch "Pfuus" hat bringt nix, um zu wissen ob eben diese Steckdosen nicht auch FI geschützt sind. Es kann eben durchaus sein, ein gemeinsamer FI noch vorhanden ist.

Wenn jedoch der Elektriker meint, nur das Bad ist per FI......dann......

 
Auf dem Foto ist die oberste Reihe nicht zu erkennen. Mir scheint, als wäre dort ein gemeinsamer FI für die Gruppen F5 - F7 drin. Mach doch ein Foto vom obersten Bereich.
Der obere verdeckte teil hat hat nur Anschlussfelder für N und PE-Schienen, die Verteilung ist 3-Reihig.

Der Fi-Schalter (F4) Ist ein  C13A-RCBO-Automat nur für das Bad.

Die anderen Sicherungen haben Definitiv keinen FI-Schutz..

Kann ich als Fachmann nur so beurteilen.

 
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Stimmt, jetzt sehe ich es auch, es ist nur ein 3-Reihiger Verteilerschrank.

Und ganz rechts ist eher auch kein Sammel-FI vorhanden.

@Strippe

In der Schweiz ist es durchaus üblich einen FI für mehrere Sicherungen zu haben (Ist dann vor den LS vorgeschaltet), kostet halt weniger als LS mit integriertem RCD.

Wie sieht das bei euch in DE aus?

 
@Automation.

Bei uns in DE müssen wir sogar mindestens zwei Fi-Schalter in der Anlage haben, damit bei einer Auslösung nicht gleich alles in Dunklen ist.

Auch dieses ist in der VDE-Vorschrift so geregelt.

Beim TN-C System wie wir es hier in Hamburg haben brauchen Festangeschlossende Geräte wie ein E-Herd oder ein Durchlauferhitzer keinen erhöhten Schutz, ebenso bei Lichtstromkreise wäre das nicht erforderlich, das letzere aber nehmen wir auch über FI, da man sonst überall getrennte Zuleitungen verlegen müsse. Ebenso zugeordnete Steckdosen wie für Kühlschränke bräuchten es nicht, aber das ist eine Streitfrage.

Bei vielen Anlagen die die vor 2007 erstellt wurden sind ohnehin nur das Badezimmer und Außensteckdosen über FI-zusätzlich gesichert, so wie auch bei den Treaderöffner, eine dortige Änderung wäre erst dann erforderlich, wenn ein Eingriff in die Bestandsanlage erfolgen sollte.

Somit hätte dieser gegenüber seinen Vermieter keinen Anspruch auf Änderung, da die Anlage sich in den derzeitigen Technisch einwandfreien Zustand befindet.

 

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