Guten Tag zusammen
Vor zwei Jahren haben wir eine Eigentumswohnung erworben. Es handelt sich um ein 6 Familienhaus. Kurz nach Bezug stellten alle Eigentümer fest, dass die Balkone nicht dicht waren. Eine unabhängige Expertise ergab, dass es sich um einen erheblichen, die allgemeine Norm abweichenden Schaden handelt, da alle Balkonplatten und Überzugsböden entfernt und anschliessend eine flüssige zweikomponenten Dichtmasse aufgebracht werden müssen. Es wird mit einer Sanierungszeit von 3 Monate gerechnet.
Kann für die bauliche Unannehmlichkeit vom Generalunternehmer eine finanzielle Entschädigung gefordert werden, wenn ja in welchem Masse? Gibt es dazu entsprechende Literatur oder Gerichtsentscheide/Grundsatzurteile?
Für eine kurze Antwort wäre ich euch dankbar.
Beste Grüsse
résidence
Vor zwei Jahren haben wir eine Eigentumswohnung erworben. Es handelt sich um ein 6 Familienhaus. Kurz nach Bezug stellten alle Eigentümer fest, dass die Balkone nicht dicht waren. Eine unabhängige Expertise ergab, dass es sich um einen erheblichen, die allgemeine Norm abweichenden Schaden handelt, da alle Balkonplatten und Überzugsböden entfernt und anschliessend eine flüssige zweikomponenten Dichtmasse aufgebracht werden müssen. Es wird mit einer Sanierungszeit von 3 Monate gerechnet.
Kann für die bauliche Unannehmlichkeit vom Generalunternehmer eine finanzielle Entschädigung gefordert werden, wenn ja in welchem Masse? Gibt es dazu entsprechende Literatur oder Gerichtsentscheide/Grundsatzurteile?
Für eine kurze Antwort wäre ich euch dankbar.
Beste Grüsse
résidence