Finanzielle Entschädigung

résidence

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22. März 2013
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Guten Tag zusammen

Vor zwei Jahren haben wir eine Eigentumswohnung erworben. Es handelt sich um ein 6 Familienhaus. Kurz nach Bezug stellten alle Eigentümer fest, dass die Balkone nicht dicht waren. Eine unabhängige Expertise ergab, dass es sich um einen erheblichen, die allgemeine Norm abweichenden Schaden handelt, da alle Balkonplatten und Überzugsböden entfernt und anschliessend eine flüssige zweikomponenten Dichtmasse aufgebracht werden müssen. Es wird mit einer Sanierungszeit von 3 Monate gerechnet.

Kann für die bauliche Unannehmlichkeit vom Generalunternehmer eine finanzielle Entschädigung gefordert werden, wenn ja in welchem Masse? Gibt es dazu entsprechende Literatur oder Gerichtsentscheide/Grundsatzurteile?

 
Für eine kurze Antwort wäre ich euch dankbar.

Beste Grüsse

résidence

 
Hallo résidence

Was steht denn in Deinem Kaufvertrag... in Bezug auf Mängel und deren Behebung...und der damit zu duldenden Belästigungen? Die meisten GU haben da durch passende Klauseln schon vorgesorgt.

Vermutlich, da nicht das Hauptthema, hast Du den Schaden..und die scheinbar beschlossene Sanierung... etwas kurz beschrieben. Mir ist noch nicht klar, was denn dort nun genau "falsch = undicht" war? Und wieso sollte der Austausch von Überzug und Balkonplatten (ich nehme mal an, dass hier die Terrassen- Betonplattenbeläge gemeint wären) dann erforderlich sein...und wie, ganz alleine, die 2-K-Abdichtung die Lösung sein?

 
Hallo Pfälzer

Im Vertrag steht nichts hinsichtlich der zu duldenden Belästigungen bei der Behebung der Mängel nach SIA 118. Der Expertenbericht steht noch aus, jedoch muss der ganze Unterlagsboden entfernt werden, da das aufgefangene Regenwasser in der Wasserrine der Balkone zwischen der Betonplatte und dem Unterlagsboden Richtung Fassade zurückfliesst. Einerseits hat es mit dem Gefälle zu tun, anderseits mit den nicht fachmännischen An- und Abschlüssen der Bitumenbahnen unter dem Unterlagsboden.

Unbestritten ist die Sanierung, welche die einzelnen Handwerker nach einem vom Experten festgelegten Kostenverteilschlüssel übernehmen müssen.

Mir geht es um die zu erduldende Belästigung während der 3 Monate. In einer Mietwohnung hätte man sicher Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Darum meine Frage.

 
Mir geht es um die zu erduldende Belästigung während der 3 Monate. In einer Mietwohnung hätte man sicher Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.
Du bist aber nicht Mieter ... Aergerlich, klar - nur dürfte da nicht viel zu holen sein bzw. der mögliche Ertrag rechtfertigt den Aufwand und Aerger nicht, bis es so weit ist.

Vermutlich hat der Mieterverband Tabellen für die Mietminderung in % bei einem nicht voll gebrauchsfähigen Balkon, das könnte man verlangen ... unter Voraussetzung, dass es keine Klauseln im GU-Vertrag hat, die die Haftung für Folgeschäden durch Mängelkorrektur wegbedingen.

Ich wäre froh, wenn es nachher gut ist.

 

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