Finanzierung Konkubinat

Johnny

Mitglied
18. Jan. 2011
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Hallo zusammen

Ich 44 meine Lebenspartnerin 32.

Gerne würde wir eine Wohnung kaufen dass wir gesehen haben.

Da ich nur noch ca. 20 Jahre bis zur Pensionierung zu arbeiten habe möchte ich gerne etwas fragen.

Gibt es eine möglichkeit bei der Finanzierung (Hypothek) etwas aufzuteilen ?

Ich meine nur, weil sie noch 30 Jahre zur Pensionierung arbeiten muss und bei mir nach 20 Jahre schon Schluss ist. Die Aufteilung wäre vielleicht 60% Sie und 40% ich oder sowas.

Dies müssten wir dann Schriftlich machen.

Da ich vielleicht etwas von der PK vorbeziehen (oder verpfänden) werden fehlt es mir nach der Pensionierung. Ich würde dann nicht so viel flüssiges Geld haben wie Sie. Sie hingegen könnte mehr zahlen weil Sie ja jünger ist und arbeiten würde.

Für unsere Sicherheit würden wir natürlich diverse Versicherungen abschliessen.

Aber über dies werde ich mich noch informieren müssen.

Hat jemand Erfahrung mit mein Vorfall?

Gruss, Johnny

 
Der Bank ist es grundsätzlich egal (zumindest fast) woher das EK kommt. Ob sie nun 60% und du nur 40% beiträgst ist ihr egal. Schlussendlich werdet ihr sowieso solidarisch haften.

 
Der Bank ist es völlig egal, wer das Geld defakto bringt, solange die Tragbarkeit gemeinsam stimmt. Der Bank müsst ihr nicht sagen, wer wieviel zahlt, allefalls bei indirekter Amortisierung wollen die wissen, über welches 3a Konto/Depot wieviel mindetsens geht pro Jahr.

Ich denke, das müsst ihr unter euch ausmachen, wer wieviel zahlt. Ich würde da auch der Einfachheit halber nicht zwischen vor der Pensionierung und danach unterscheiden, sondenr eine Vereibarung treffen, die auch nach der Pensionierung noch geht.

In 20 Jahren wird dein Einkommen hoffentlich gewachsen sein - deine Pension auch damit. Und die Wohnung wird hoffentlich etwas mehr abbezaht sein, also weniger Hypo. So sollte es auch kein Problem sein, nach der Pension einen gleich hohen Anteil an den Kosten zu tragen.

Der Fairness halber würde ich dann aber die Anteile im Grundbuch entsprechend eurer jährlichen Zahlung machen. Wenn die EK Anteile anders aussehn, würde ich das mit einem Vertrag kompensieren.

Beispiel: Sie zahlt 55% (ich schreib mal bewusst nicht 50%) der laufenden Kosten (inkl. Amortisierung), du 45%, dann so auch so verteilt im Grundbuch eintragen. Du bringst aber 60% des EK, da du PK vorbeziehst (hypothetisch mal 150'000 EK total), sie 40%. Eigentlich hätte sie dann 82'500 bringen müssen (für die 55%, die sie im Grundbuch hat), gebracht hat sie aber 60'000. Dann schuldet sie dir noch 22'500. Die soll sie dir über die Jahre mit zurückzahlen, dann kannst du deine PK wieder füllen damit.

 
Die Erbschafts- und Steuerseite nur ganz kurz angesprochen:

Bei einem Liegenschaftenkauf als Konkubinatspaar immer auch den Todesfall bzw. die Erbschaftsseite einbeziehen!! Allenfalls sollte für diesen Fall eine Nutzniessung des überlebenden Partners vereinbart werden, damit die nichtverwandten Erben ihn/sie nicht aus der Wohnung werfen können!! Ausserdem sollte beachtet werden, dass eine Vererbung der Wohnung an den überlebenden Partner (nicht Ehepartner!!) hohe Erbschaftssteuern auslösen kann.

Gruss Griff

 
Wir haben dies auch so gelöst. Anhand der Einkommens und Vermögenssituation wurde uns seitens Bank empfohlen eine 75/25% Verteilung zu machen. Dies zieht dann aber alles mit sich: Auch Wartungs / Unterhalts arbeiten, Renvierungskosten müssten so geteilt werden. Zudem ist es noch zu beachten dass Ihr dann eine Gemeinschaft bildet (Jedenfalls im Kanton Bern) Ich fülle jedes Jahr eine eigene Steuererklärung für diese Gemeinschaft aus. Dieses Einkommen / Vermögen / Schuld wird dann auch im entsprechenden Faktor in die jeweiligen persönlichen Steuererklärungen übernommen. Dies konn bei Einkommenunterschieden auch noch steuerliche Vor/ Nachteile haben. Hatte ich dies zuvor gewusst, hätte ich wohl das Haus zu 100% an mich gebunden.

Dieser Verteilungsfaktor wird dann übrigens auch im Grundbuch vermerkt.

Wichtig ist auch noch: (Wie teilweise schon erwähnt)

Gegenseitiger Erbvertrag!, gegenseitige Todesfallversicherungen welche die hohen Erbschaftssteuern berücksichtigt.

Wenn Du noch Fragen hast kannst Du Dich bei uns melden.

Wir haben dies 1:1 auh so gemacht...

 
Man kann auch gleich heiraten, aus der wirtschaftlichen Verflechtung kommt man ohne finanziellen Totalschaden sowieso nicht mehr raus. Spart einen Haufen Verträge.

 
Nur meine Meinung, und jeder mag es halten wie er will, aber in den wirklich wichtigen Entscheidungen, wie z.B. wen man heiraten will, oder wo man wohnt, lass ich mir doch nicht vom Steueramt dreinreden. Je nachdem, mit wem man sich zusammentut, dürften die Steuern sowieso die kleinsten Mehrkosten sein.

 
Hallo,

wie hoch sind den die Erbschaftssteur bei Todesfall?

Ist das prozentual nach Kaufpreis gerechnet, oder wie wird denn das berechnet?

Grüsse Johnny

 
Hallo,

wie hoch sind den die Erbschaftssteur bei Todesfall?

Ist das prozentual nach Kaufpreis gerechnet, oder wie wird denn das berechnet?
Die Erbschaftssteuer wird aufgrund des effektiven Erbteils gerechnet abzüglich allfällige Verwandtschaftsabzüge (hauptsächlich für direkte Nachkommen, Ehepartner..). Kantonal unterschiedlich.

Einfach gesagt: Es lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmen, wie hoch die Erbschaftssteuer dereinst mal sein wird.

 
... wenn heiraten bloss nicht so viel mehr Steuern bedeuten würde...
Dafür spart man Steuerberatungskosten /emoticons/default_wink.png

Gruss vom Steuerheini /emoticons/default_additional/118.gif

 

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