Firsthöhe = Gebäudehöhe bei Flachdach am Hang?

mcc1975

Mitglied
04. Juli 2011
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Hallo zusammen

ich habe hier eine grundsätzliche Frage. Ich habe ein Grundstück in einer Gemeinde des Kantons Aargau reserviert. Es liegt an einer Hanglage. Soweit ich erfahren konnte, hat die Gemeinde in der BNO die "Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe" (IVHB) noch nicht übernommen. Somit bleiben die Ausführungen zu Firsthöhe, Gebäudehöhe, etc. wie im Anhang 3 der aargauische Bauverordnung (siehe Link: http://www.lexfind.ch/dta/31330/2/713.121.pdf) bestehen. Darin steht: 

1 Die Gebäudehöhe wird vom anschliessenden gewachsenen Terrain bis zum Schnitt der Fassade mit der Dachoberfläche, bei Flachdächern bis zum obersten Punkt der Brüstung, gemessen.

2 Die Firsthöhe wird vom anschliessenden gewachsenen Terrain bis zum höchsten Punkt der Dachoberfläche gemessen.

3 Am Hang werden Gebäudehöhe, Firsthöhe und Geschosszahl talseitig gemessen.

Wenn ich das richtig verstehe, werden bei einem Haus mit (durchgehendem) Flachdach an Hanglage beide Bauhöhen (Firsthöhe und Gebäudehöhe) talseitig gemessen und sind eben (bei einem Flachdach, der das gesamte Gebäude auf eine Ebene bedeckt) eigentlich gleich gross. Wenn also in der BNO eine Gebäudehöhe von 7m steht und eine Firsthöhe von 11m, dann kann das Haus (talseitig) nur 7m (inkl. Brüstung) vom gewachsenen Terrain herausragen. Habe ich das richtig verstanden?

Ich hoffe, meine Frage ist irgendwie verständlich  :)

Freue mich sehr auf Eure Antworten.

Liebe Grüsse

Marcio

 
In jedem Baureglement welches ich bis jetzt gelesen habe waren solche Dinge enthalten - meist sogar mit Zeichnung. Hast du dort schon nachgelesen?

 
https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bvu/dokumente_2/bauen/baurecht_1/Erlaeuterungen_zum_Bau-_und_Nutzungsrecht_des_Kantons_Aargau_BNR_Juni_2012.pdf

ab Seite 53 nachlesen ist incl. Skizzen.

Und ja von deiner Beschreibung her verstehe ich es genauso. Macht auch durchaus Sinn, dass Gebäude mit Flachdach nicht eine volle Etage mehr haben dürfen. wäre ja sonst unfair allen anderen Gegenüber.

Tipp .. wenn du mehr willst Terrassenbauweise anwenden. da wird dann jedes Teil für sich berechnet. Richtlinien was Terrassenbauweise ist steht auch in dem oben genannten Dokument.

 
Hallo idR ist es so, dass sich weitere Aufbauten oberhalb der Gebäudehöhe innerhalb 45 Grad Linien befinden müssen, dürfen jedoch Max. 1/3 der Fassadenlänge bis ganz an den Rand (Attika)


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Hallo zusammen

vielen Dank für die viele Antworten. So wie ich anhand der Antworten sehen kann, denke ich, meine Überlegungen waren korrekt. Dass mit der 45-Grad-Linie und die Attika waren mir bekannt, dass man bis zu 1/3 der Fassadenlänge bis zum Rand bauen kann jedoch nicht. Damit lässt sich mit ein bisschen Kreativität was anfangen. Vielen Dank nochmal für die Ausführungen.

Liebe Grüsse

Marcio

 

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