Folgekosten der Hausgrösse

Walter

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13. Dez. 2008
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Hallo zusammen

Wir wollten eigentlich einen Balkon der sich über die ganze Süd- und Westfassade erstreckt. Laut Bauregelement darf der Balkon aber nur 1/3 der Fassadenlänge betragen.

Nun habe ich erfahren, dass wir doch noch unseren grossen Balkon realisieren können. Wir dürfen also den Balkon erstellen, nur gilt dann das Balkongeländer als äusserster Punkt von unserem Haus. Somit würde das Haus in der Länge und der Breite um 2 m erweitert. Genau genommen nur im OG.

Weiss jemand, welche Kosten diese Vergrösserung beeinflussen? Dass der Balkon etwas Kostet ist klar. Dass der Grenzabstand neu ab dem Balkon gilt und nicht ab der Hausfassade ist auch klar. Die Anschlussgebühr für das Abwasser fällt auch etwas höher aus, da diese Gebühr Flächenbezogen ist. An der beheizten Wohnfläche ändert sich allerdings nichts.

Habe ich etwas vergessen?

Vielen Dank für Eure Ergänzungen.

Gruss Walter

 

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