Frage betreffend Eigenmietwert und dessen steuerliche Folgen

Dominik

Mitglied
13. Sep. 2006
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Hallo zusammen

Aus aktuellem Anlass (Ausfüllen der Steuererklärung) hat sich bei uns folgende Frage respektive folgende Problematik ergeben.

Wir haben unser Haus ja im Jahre 2007 gebaut und sind per Ende September 2007 defnitiv eingezogen. Die Schuldzinsbelastung ist in diesem Jahr ebenfalls etwa "nur" auf 50% des zu zukünftig erwarteten Wertes gekommen. Nun sollten sich ja Eigenmietwert und Schuldzinsen so in etwa die Waage halten (sofern die Hypo-Schuld noch gross ist).

Jetzt ist es aber - zumindest vodergründig betrachtet - so, dass wir den Eigenmietwert für 2007 vollständig entrichten müssen, dagegen aber nur etwa 50% der Schuldzinsen abziehen können.

Nun die Frage an die Steuerexperten: Kann der Eigenmietwert in unserem Fall (Neubau erstellt unter dem Jahr) gekürzt werden (bspw "prorata" oder ein prozentualer Abzug davon) oder müssen wir effektiv in den sauren Apfel beissen und der Steuerbehörde entsprechend mehr abliefern?

Vielen Dank im voraus für fundierte Antworten!

LG Dominik

 
Genau das gleiche habe ich mich auch gefragt, bin auch am Steuererklärung ausfüllen. Ich werds pro Rata angeben (also in meinem Fall 1/4, von Oktober an). Voll zahlen kanns ja nicht sein... :-o

 
Hallo

wir sind erst Ende November in s Haus eingezogen und müssten nun auch das ganze Jahr Eigenmietwert versteuern.

Gemäss diesem Link und Merkblatt http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/steuern/merkbl/merkblatt_unterjaehrige_steuerpflicht.pdf scheint es aber so zu sein, dass der Eigenmietwert ja zum steuerbaren Einkommen gerechnet wird und auch dies wird ja pro Rata abgerechnet. Sprich wenn Du im Sommer einen neuen Job mit viel mehr Gehalt anfängst zahlst Du ja Ende Jahr auch Steuern auf dem effektiven erzielten Gehalt und nicht auf dem Gehalt vom 31.12.07.

Wie man das aber in der elektronischen Steuererklärung eingeben soll ist mir ein Rätsel, wahrscheinlich müsste man eine unterjährige Steuererklärung erfassen. Oder halt alles manuell machen ?

Vielleicht sind ja auch nicht alle Kantone gleich, es würde mich nicht wundern wenn der Kanton SO den Eigenmietwert einfach ganzjährig berechnet (es sind ja hier auch keine Baukreditzinsen abzugsfähig).

 
Ich empfehle jedem, bei dem sich steuerlich grosse Änderungen ergeben, also z.B. Hauskauf, einen Steuerberater/Treuhänder zu konsultieren. So vergisst man in der neuen Situation nichts und hat dann für die nächsten Jahre eine optimale Vorlage für die Steuererklärung.

 
Meine Eltern haben ihr Haus im November gekauft, sind aber erst im Februar des nachfolgenden Jahres eingezogen. Ich habe direkt mit dem zuständigen Steuerbeamten gesprochen. In der Steuererklärung des Kaufjahres habe ich keinen Eigenmietwert eingetragen, jedoch die bezahlten Hypozinsen schon. Im Einzugsjahr habe ich den Eigenmietwert pro Rata d.h. für 11 Monate eingetragen. Meiner Meinung nach müsste der Eigenmietwert pro Rata eingesetzt werden, jedoch für die Satzbestimmung wird der Wert evtl. auf ein Jahr umgerechnet. Schliesslich bezahlt man ja noch Miete für die Zeit vor dem Einzug ins neue Haus und diese Miete kann man auch nicht abziehen. Nicht vergessen, dass der Pauschalabzug für die Unterhaltskosten auf dem pro Rata Betrag berechnet wird. Gemäss Steuergesetz muss der Eigenmietwert nach der tatsächlichen Nutzung festgelegt werden. Ich würde sicherheitshalber im Steueramt nachfragen.

 
Wir sind auch per Ende September 2007 eingezogen. Die Sache ist eigentlich klar: Der Eigenmietwert wird per Einzug berechnet, also in meinem Beispiel für das letzte Quartal. Dieser Eigenmietwert gilt als Einkommen.

Schuldzinsen: Diese können abgezogen werden. Bei Baukreditzinsen kommt es auf den Kanton an. Hier in Freiburg kann das nicht abgezogen werden, sondern zählt zu den Anlagekosten. In anderen Kantonen ist aber ein Abzug von Baukreditzinsen möglich (z.B. Zürich). Teilweise gibt es ein "Wahlrecht" (z.B. Kanton Bern).

Martin

 
Hallo zusammen

Vielen Dank ersteinmal für die zahlreichen eingegangenen Antworten. Ich habe gerade eben mit der Steuerbehörde telefoniert und folgende Information erhalten:

* Eigenmietwert wird im beschriebenen Fall prorata temperis fällig, sprich nur für die Dauer in der das Objekt selbst bewohnt wird

* Abzüge für Unterhalt aber ebenfalls nur prorata

* Abzüge für Schuldzinsen angeblich nur für die Dauer möglich, während der die Liegenschaft bewohnt wird (und ein Eigenmietwert versteuert wird)

Vor allem mit dem letzten Punkt bin ich nicht wirklich ganz sicher, ob das so auch stimmt... (hoffen wir's mal nicht)

LG Dominik

 
Hallo zusammen

Vielen Dank ersteinmal für die zahlreichen eingegangenen Antworten. Ich habe gerade eben mit der Steuerbehörde telefoniert und folgende Information erhalten:

* Eigenmietwert wird im beschriebenen Fall prorata temperis fällig, sprich nur für die Dauer in der das Objekt selbst bewohnt wird

* Abzüge für Unterhalt aber ebenfalls nur prorata

* Abzüge für Schuldzinsen angeblich nur für die Dauer möglich, während der die Liegenschaft bewohnt wird (und ein Eigenmietwert versteuert wird)

Vor allem mit dem letzten Punkt bin ich nicht wirklich ganz sicher, ob das so auch stimmt... (hoffen wir's mal nicht)

LG Dominik
Punkt 1 und 2 ist ja wohl klar - und entspricht auch dem bisher Geschriebenen.

Punkt 3 kommt auf den Kanton an (vgl. mein Posting). Daher wird die Auskunft der Steuerbehörde korrekt sein.

Martin

 
Hallo zusammen

Vielen Dank ersteinmal für die zahlreichen eingegangenen Antworten. Ich habe gerade eben mit der Steuerbehörde telefoniert und folgende Information erhalten:

* Eigenmietwert wird im beschriebenen Fall prorata temperis fällig, sprich nur für die Dauer in der das Objekt selbst bewohnt wird

* Abzüge für Unterhalt aber ebenfalls nur prorata

* Abzüge für Schuldzinsen angeblich nur für die Dauer möglich, während der die Liegenschaft bewohnt wird (und ein Eigenmietwert versteuert wird)

Vor allem mit dem letzten Punkt bin ich nicht wirklich ganz sicher, ob das so auch stimmt... (hoffen wir's mal nicht)

LG Dominik
Punkt 1 und 2 ist ja wohl klar - und entspricht auch dem bisher Geschriebenen.

Punkt 3 kommt auf den Kanton an (vgl. mein Posting). Daher wird die Auskunft der Steuerbehörde korrekt sein.

Hier noch ein Link zu einem Urteil aus dem Kanton Freiburg. Es gibt aber auch Antwort in Sachen Direkte Bundessteuer.

http://www.fr.ch/tad/arrets_pdf/ac_4f_07_70.pdf

Martin

 

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