Frage (rechtlich) zur Wasserversicherung

schweizerlaende

Mitglied
26. Feb. 2010
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Wir haben ein Haus (BJ 1962) gekauft. Die Wasserleitungen (Metall, kein Blei) sind also schon älter, geben aber keinen Grund zur Besorgnis. Nun werden wir das Bad entkernen und komplettrenovieren. Ein Experte mahnte uns doch gleich alle Wasserleitungen zu Ersetzen wenn das Bad schonmal entkernt sei. Man weiss ja nie wie lange die noch halten. Allerdings machen diese Arbeiten einen grossen Teil der Kosten für ein neues Bad aus.

Nun haben wir eine Wasser- (Gebäude-) Versicherung abgeschlossen, die zahlen bei Leitungsschäden inkl. Suchkosten unbegrenzt. Die Maklerin meinte wir müssten also die alten Leitungen gar nicht auf Verdacht auswechseln, wenn in ein paar Jahren etwas passiere seien wir ja versichert. Ihnen sei es egal wie alt die Leitungen sind, solange sie jetzt alle ok sind.

Gemäss AVB ist man nur verpflichtet regelmässige Unterhaltsarbeiten durchzuführen, z.B. Dachrinne und Abflüsse regelmässig zu reinigen oder offensichtlich beschädigte oder sichtbar angerostete Leitungen auszuwechseln.

Was meint ihr dazu? Verhebt das so? Oder ist man verpflichtet bei einer Badrenovation alle Leitungen zu erneuen (meinen die das mit Unterhaltsarbeiten)?

Wer hat erfahrungen mit Schadensfällen und Regulierungen? Die Vericherung ist überigends die A.. aus Winterthur.

Danke und Grüsse

Thomas

 
Meiner Meinung nach ist das so "wasserdicht", das stimmt also so schon. Du bist theoretisch nicht verpflichtet, die Leitungen auszuwechseln, solange da keine sichtbaren Hinweise auf Beschädigungen oder ein konkreter Verdacht besteht.

Aber: Es ist natürlich immer besser, dem Schaden vorzubeugen, auch wenn der Schaden versichert ist. Denn den ganzen Aerger und das Drumherum bezahlt dir ja keiner und wenn dir wegen dem Wasserschaden irgendwelche persönlichen Dinge wie z.B. Fotoalben oder so kaputt gehen, dann nützt dir die Versicherungsdeckung nämlich relativ wenig, den Schaden kannst du mit Geld nicht ersetzen...

Gruss, Dani

 
Einen Wasserschaden im Bad bei laufendem Wohnen, meist im unpassendsten Moment, suchen und reparieren zu lassen ist kein besonders toller Spass. Zudem wird nur der Schaden repariert, nicht auf Kosten der Versicherung das ganze verrottete Leitugssystem neu gemacht.

Man kann nicht die Installationen am Ende der Lebensdauer auf Kosten der Versicherung ersetzen lassen.

Ich würde die Leitungen auswechseln.

 

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