Frage zu Bauland und Hausbau

jpgfamily

Mitglied
21. Dez. 2008
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Halli Hallo!

Erstmals ein Lob an diese tolle Seite... Habe schon ein paar sehr nützliche Tipps gelesen und hoffe ihr könnt mir auch ein wenig behilflich sein...

Mein Mann und ich möchten gerne Bauland kaufen. Da es gerade ein super Angebot ist möchten wir gerne zu greifen. Meine Frage nun, ab wann genau muss man das Land mit einem Haus bebauen? Bzw. anfangen zu bauen?

Wir interessieren uns sehr für ein Schwörer Haus, kann man erst nach einem Jahr anfangen zu bauen, oder muss man gleich nach dem man das Land gekauft hat beginnen?

Sind auch froh über jede Meinung bezüglich der Schwörer Häuser!

Bin froh über jede Mitteilung! Und danke allen schon im voraus!

Wünsche noch einen schönen Abend!

Grüsse jpgfamily

 
Hallo jpgfamily

Eigentlich steht es Euch absolut frei, wann ihr mit bauen beginnen wollt. Es gibt ja eine ganze Menge Leute, die Bauland als "Wertanlage" halten und überhaupt nicht beabsichtigen je selber darauf zu bauen.

Rein theoretisch lauft ihr das Risiko, dass das Land einmal ausgezont werden könnte wenn niemand baut. Dieses Risiko ist in der Praxis aber wahrscheinlich gegen null.

Gruss, Mike

 
Ich danke dir vielmals für diese Info! Das klingt für uns gerade super...!

Wir waren uns eben nicht sicher, ob es irgendwo gesetzlich verankert ist oder so... Mein weiss ja nie... Danke vielmals!

Weisst du vielleicht gerade auch etwas über die Schwörer Häuser? Oder kennst du jemand der mit Schwörer gebaut hat?

Ich wünsche dir noch einen schönen Tag!

Grüsse jpgfamily

 
Hallo Mike

Wie ist es, wenn man das Land bereits erschlossen hätte? Könnte es dann auch ausgezont werden?

Beste Grüsse

Buddy

 
@jpgfamily: Zu Schwörer kann ich Dir nichts direkt sagen. Wir haben mit einem anderen GU gebaut und waren sehr zufrieden. Aber mit der Suchfunktion findest Du sicher diverse Beiträge im Forum.

@buddy: Grundsätzlich könnte in der Theorie unbebautes Land immer ausgezont werden. Aber wie ich schon anmerkte, in der Praxis ist die Chance gleich null. Und schlussendlich müsste es ja auch eine Interessenabwägung geben zwischen dem Öffentlichen Interesse einer Auszonung und dem privaten Interesse des Eigentümers.

Ev. gibt es sogar noch von Kanton zu Kanton spezielle Regelungen. Da kenne ich mich aber defintiv zu wenig aus.

Gruss, Mike

 
Hallo

Bei uns interessiert sich die Bank nicht dafür, wann wir bauen. Die (aktuellen) Bankzinsen für Baulandhypotheken sind jedoch ziemlich hoch (3,7% und 4,7%) und von daher ist es uninteressant, zu lange zu warten.

Normalerweise ist es so, dass du - wenn du eine Baubewilligung für ein Projekt hast - innert 2 Jahren (kann kantonal unterschiedlich sein) bauen musst, ansonsten erlischt die Baubewilligung.

Grüsse Chris

 
.... so kenne ich es auch: Man kann sogar ein Haus planen, dass erstmal nicht gebaut wird - aber es genehmigen lassen. /emoticons/default_smile.png

Das Haus soll dann innerhalb von 2 Jahren gebaut sein, sonst (wie gesagt) erlischt die Bewilligung. Finde ich aber auch schon eine gute, lange Zeit, z. B., wenn man noch eine Altimmobilie verkaufen muss. /emoticons/default_ohmy.png

Ist der Alt-Verkauf durch und das Geld bereit, könnte man dann am Tag x gleich das bewiliigte Projekt aus der Tasche ziehen und starten. /emoticons/default_wink.png

Aber eben: Man muss auch gar nix planen und hält einfach das Land....

Liebe Grüsse,

Tamara

 
@jpgfamily

Am besten Du fragst den Verkäufer nochmals konkret an und verlangst eine Kopie des Grundbuchauszuges. Als wir das Land gekauft haben, wünschte der Verkäufer, dass wir innert drei Jahren bauen. Nach dieser Frist hätten wir auf eine bestimmte Summe 3.5% Zins zahlen müssen, weil er als Privatperson für diese Pazelle die Anschluss- und Werkleitungen vorfinanziert resp. erstellt hat. Er bekommt sein Geld erst, wenn die Gebäudeschatzung erstellt worden ist und wir die Anschlussgebühren an die Gemeinde überwiesen haben... Nun wir haben die Frist von 3 auf 5 Jahren heraufgesetzt und die Zinsen auf 3% fixiert. Da wir nun aber im Anfang Februar 09 mit dem Bauen starten werden, entfällt für uns diese Klausel.

Lange Rede, kurzer Sinn. Wir haben diese Klausel damals (30. April 2008) im öffentlich beurkundetem Kaufvertrag eingetragen, steht also im Grundbuch. Angenommen, dass wir das Land aus spekulativer Motivation hätten weiterverkaufen wollen, hätte das der neue Käufer akzeptieren müssen (oder eben auch nicht). Das Land haben wir natürlich für uns gekauft...

Gruss,

Serge-CH

 
... weil er als Privatperson für diese Pazelle die Anschluss- und Werkleitungen vorfinanziert resp. erstellt hat. Er bekommt sein Geld erst, wenn die Gebäudeschatzung erstellt worden ist und wir die Anschlussgebühren an die Gemeinde überwiesen haben...
@Serge-CH: Das verstehe ich nicht ganz: Was für Geld bekommt der Verkäufer zurück? Die Erschliessung muss doch immer der Grundstückeigentümer bezahlen. Wenn der Verkäufer dies bereits vorgenommen hat, schlägt er doch normalerweise die Erschliessungskosten auf den m2-Preis und bekommt so die Ausgaben wieder zurück. Oder läuft das bei euch irgendwie anders? /emoticons/default_confused.png

Grüsse Chris

 
Hallo in die Runde,

dies ist zwar nicht unbedingt die passende Antwort für jpgfamily, aber evtl. eine Gelegenheit für die Leser und Bauherren aus Deutschland dieses Thema aufzugreifen:

Bei uns gälte folgende Regelung-

Befindet sich das Baugrundstück in Privatbesitz, gibt es keine zeitliche Beschränkung wann gebaut werden muss.

Erwirbt ein Bauherr einen Bauplatz aus Privatbesitz, gilt hier das gleiche.

Erwirbt ein Bauherr sein Grundstück von einer Gemeinde, dann muss er , je nach Gemeindesatzung, binnen 2-5 Jahren mit dem Hausbau beginnen.

Eine erteilte Baugenehmigung gilt (zumindest in den meisten Bundesländern) für 4 Jahre.

Kann der Baubeginn nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, kann diese, wenn rechtzeitig vor deren Ablauf beantragt, nochmals um weitere 4 Jahre velängert werden. Hier wären also maximal 8 Jahre möglich.

Falls ein Bauherr nicht weiß, ob der umgehend mit dem Hausbau beginnen kann, dann sollte er die statischen Berechnungen auch erst dann erstellen lassen, wenn er kurz vor dem tatsächlichen Baubeginn steht.

Für eine Baugenehmigung (für die typischen Wohnhäuser bis 2-3 Wohnungen...) ist diese nämlich überhaupt nicht erforderlich. Erst zum Baubeginn muss sie bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@griff

Hallo Chris

Ja, ist ein bisschen kompliziert... Ich fand es am Anfang auch nicht so toll... Ich versuche es mal, einfach umzuschreiben: Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Erweiterung von Bauland zu generieren. Variante A: Die Gemeinde erschliesst neues Bauland und finanziert das ganze Drumherum und verkauft der m2 zu einem Preis xy. Variante B: Wenn die Gemeinde nicht mehr erschliessen will, kann das ein Privatinvestor auf eigene Kosten tun und der m2 dann zu einem Preis von xy verkaufen. Bestehen zwischen dem Privatinvestor und der Gemeinde Spezialvereinbarungen, sind die meist mit dem Hausbau resp. Anschluss- und Kanalisationsgebühren verbunden. In meinem Fall ist der Veräufer eng mit der Gemeinde und dem örtlichen Ingenieurbüro (Ersteller Kanalisation) verbunden. Er hat also die Kosten übernommen, die im "Normalfall" die Gemeinde trägt. Bekommt diese aber erst zurück, wenn der neue Eigentümer (also wir) gebaut hat und seine Anschlussgebühren bezahlt hat.

Wenn ich nun das Land kaufe, aber nicht selber nutzen sondern als Anlage halten will, sieht der Investor - wenn er Pech hat - seine Investition (in die Kanalisation etc.) erst nach 10 Jahren oder so... Während dieser Zeit, hätte er auf der Bank einen Zins für seine Investition erhalten. Und da kommt die Klausel von 3% zum Zug. Im Prinzip kann ich die Parzelle jahrelang unbebaut lassen. Nach 5 Jahren müsste ich aber auf einen Teil der Erschliessungskosten eben diese 3% am Verkäufer zahlen. Und das steht bei uns im Grundbuchauszug, weil nur das zählt, was dort geschrieben ist.

Gruss,

Serge

 

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