Frage zu Erbrecht und Pflegekosten im Alter

Gucky

Mitglied
13. Aug. 2010
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Hallo zusammen,

Ich bin neu hier und habe ein leider ausserordentlich kompliziertes und leider auch etwas gruseliges Problem, bei dem Eherecht und Erbrecht hineinspielen. Entschuldigt, dass das Posting so lang ist, aber die Sitaution ist leider komplex. Es geht konkret um mein Elternhaus.

Ausgangslage: Meine Eltern sind beide um die 80 Jahre alt. Das Elternhaus liegt unglücklicherweise an einer sehr guten, stadtnahen Lage bei Bern - eine genaue Schätzung dazu haben wir nicht, ich würde mal von etwa 1.2 Millionen ausgehen. Die hypothekarische Belastung liegt bei etwa 400'000. Das Haus gehört zum Eigengut meiner Mutter, denn sie hat es aus erster Ehe als Abfindung erhalten. Zwischen meinen Eltern gibt es keinen Ehevertrag, also gilt momentan die Errungenschaftsregelung. Ausserdem habe ich einen Bruder aus der ersten Ehe meiner Mutter, ansonsten keine Geschwister oder andere rechtlichen Erben. Ich selber bin alleinstehend und verfüge über eigene Mittel in der Grössenordnung von 500'000 und Pensionskassenguthaben von ca. 250'000. Im Einverständnis meiner Eltern und insbesondere dem klaren Wunsch meiner Mutter würde ich nach ihrem Tod das Haus gerne übernehmen.

Mein Vater hat daneben selber ein Haus in die Ehe eingebracht (von seinen Eltern geerbt), welches vor ca 35 Jahren verkauft wurde. Mit dem Erlös wurden im Haus meiner Mutter Renovationen vorgenommen und ein Teil der Hypothek abbezahlt. In diesem Zusammenhang wurde ein Schuldbrief zugunsten meines Vaters über ca 200'000 erstellt und ins Grundbuch eingetragen. Dieser Betrag wurde (nachweislich und absichtlich) nicht verzinst.

Das Problem besteht jetzt darin, dass mein Vater schwer krank ist und wahrscheinlich nur noch 1, maximal 2 Jahre leben wird, während meine Mutter Anzeichen von Demenz zeigt. Sie ist im Moment zwar durchaus urteilsfähig und die Situation noch nicht extrem, aber sie wird nach dem Tod meines Vaters unmöglich alleine im Haus leben können. Ich bin bereit, in dem Fall zu ihr zu ziehen und im Rahmen des Möglichen für sie zu sorgen und werde das auch versuchen, aber weil ich selber berufstätig bin und keine Familie habe, weiss ich nicht, wie lange das möglich sein wird. Ich werde das so lange wie möglich auch mit externer Hilfe (Spitex) versuchen. Wenn die Demenz einen gewissen Grad erreicht, wird das aber wahrscheinlich nicht mehr möglich sein werden und dann kommt der grosse Hammer mit den Pflegekosten. Da der Grossteil des Vermögens meiner Mutter gehört, werden - vor allem falls es in privaten Heimen keinen Platz mehr gibt und ein öffentliches Heim gewählt werden muss - neben den eigentlichen Pflegekosten zusätzlich solidarische Vermögenszuschläge erhoben, was die Kosten pro Monat locker auf 10'000 Franken hochschnellen lassen kann, und anscheinend müsste in einem solchen Fall auch damit gerechnet werden, dass ein behördlicher Vermögensverwalter eingesetzt werden wird, der diese Kosten auf mehrere Jahre im voraus sicherzustellen hat und daher das Haus wohl zwangsversteigert werden würde. Ob ich es dann ersteigern kann, ist mehr oder weniger Glückssache. Haben wir aber das "Glück", einen privaten Heimplatz zu finden, kommen wir vielleicht mit 6'000 im Monat davon, was sich mit Wittwenrente, Barvermögen, Miete meinerseits (wenn ich im Haus wohne) und ggf einem anzurechnenden Darlehen von mir finanzieren liesse. Aber wenn zusätzliche Vermögenszuschläge die Kosten verdoppeln, dann wird das nicht mehr gehen.

Weiter komplizierend dazu kommt die Situation mit meinem Bruder. Obschon es keinen Streit gibt, hat er den Kontakt zu unserer Mutter seit Jahren abgebrochen. Die genauen Gründe sind mir bis heute schleierhaft, aber diverse Versuche, das zu flicken, scheiterten. Meine Mutter leidet sehr unter diesem Zustand und es ist durchaus denkbar, dass genau das zusätzlich auf den psychischen Zustand meiner Mutter geschlagen hat (das ist aber Spekulation). Leider wird es nicht möglich sein, ihn in die Pflege meiner Mutter einzubeziehen, und im Erbfall gehe ich davon aus, dass er die Auszahlung oder Versteigerung des Hauses anstreben wird (Frage am Rande: stimmt es, dass über einen Eintrag im Grundbuchamt verhindert werden kann, dass er die Versteigerung erzwingen kann?). Das stellt an sich schon ein Problem dar, aber eine Auszahlunbg meines Bruders alleine wäre finanzierbar - das wirkliche finanzielle Problem liegt in der zu erwartenden Pflegebedürftigkeit meiner Mutter. Ich muss dazu ncoh sagen, dass meine Mutter ansonsten bei guter Gesundheit ist und durchaus noch 10 Jahre oder länger leben kann - aber eben dann wahrscheinlich in einem Heim für Demenzkranke.

Das klingt alles ziemlich schrecklich und ich möchte klarstellen, dass ich am Vermögen nicht interessiert bin, solange meine Eltern leben und natürlich von meinem Erbanteil alles stehen lassen würde, solange meine Mutter lebt. Wir haben auch untereinander das dazu notwendige Vertrauen. Aber ich möchte nicht, dass der Staat sich daran bereichert, denn mit den oben genannten Vermögenszuschlägen wird ja nicht die Pflege selber bezahlt, sondern es handelt sich dabei um einen sozialen Solidarzuschlag. Und ich möchte nach Möglichkeit das Haus erhalten.

Meine Mutter ist sich der sich entwickelnden Demenz nicht bewusst, aber kommt immer wieder mit dem Wunsch, dass sie mir das Haus schenken möchte, weil sie möchte, dass ich einmal im Haus bleiben kann. Das möchte ich hingegen wieder nicht, und für solche drastischen Schritte ist es wohl schon zu spät. Neben der Tatsache, dass der kritische Fall schon innert 1-2 Jahren eintreten kann und ich davon ausgehe, dass der Staat dann die Schenkung rückgängig machen würde, weiss ich nicht, ob dann auch damit argumentiert werden könnte, dass meine Mutter schon nicht mehr rechtsfähig gewesen sei (obschon es dazu keine schriftlichen Belege gibt).

Bis jetzt haben wir lediglich testamentarische Schritte vorgenommen: mein Vater hat meine Mutter (mit ihrem Einverständnis) auf den Pflichtteil gesetzt, um den Vermögenszuwachs meiner Mutter zu verhindern. Wir planen in der nächsten Zeit einen gemeinsamen Besuch bei einem Notar, um die Situation zu diskutieren (und darum auch diese Frage, ich möchte mich darauf vorbereiten). Was wir dabei auf jeden Fall machen möchten ist ein Erbvetrag, in dem meine Mutter auf ihren Pflichtteil am Nachlass meines Vaters zu meinen Gunsten verzichtet (und wahrscheinlich auch umgekehrt mein Vater, obschon der Fall nicht eintreten wird).

Eine Frage ist konkret, wie es mit diesem Schuldbrief meines Vaters steht. Das ist ja eindeutig Eigengut, ich gehe also davon aus, dass der dann mir zufallen würde. Da das Guthaben aber nicht verzinst wurde, das Grundstück in den letzten 35 Jahren aber erheblich an Wert zugenommen hat, fragen wir uns, ob und wenn ja wie dem Rechnung getragen wird? Gibt es irgend etwas was wir zu Lebzeiten meines Vaters da noch machen müssten, um Unklarheiten vorzubeugen?

Und dann trotz allem nochmals die Frage der Schenkung: Wenn meine Mutter mir das Haus schenken würde, welche Konsequenzen ergeben sich daraus, wenn nach beispielsweise einem Jahr eine demenzbedingte Pflegebedürftigeit kommt? Ich weiss, dass man sich vom verschenkten Vermögen jährlich 10'000 fiktives Einkommen bis zum verschenkten Betrag anrechnen lassen muss (und im Kanton Bern ohne Jahresgrenze zurück), was mir aber als das deutlich kleinere Uebel erscheint. Wen das der einzige Haken wäre, dann wäre eine Schenkung vielleicht doch die bessere Option. Die 10'000 Franken im Jahr kann ich problemlos aus meinem eigenen Vermögen bezahlen. Aber ich fürchte, da gibt es noch andere Probleme, die mir unbekannt sind.

Als möglichen Mittelweg habe ich noch eine andere Idee gehabt, bei der ich mir aber auch nicht über alle Konsequenzen klar bin. Da der Grossteil des Vermögens meiner Eltern bei meiner Mutter liegt und mein Vater wahrscheinlich bald stirbt, könnnten sie eventuell einen Ehevertrag aufsetzen und den Güterstand in eine Gütergemeinschaft ändern. Dann käme beim Tod meines Vaters meiner Mutter genau die Hälfte zu, und die Hälfte meines Vaters würde - wenn meine Mutter per Erbvertrag auf ihren Pflichtteil zu meinen Gunsten verzichtet - an mich fallen. Trotz Schuldbrief würde so der kleinere Teil des Gesamtvermögens dem Staat zur Verfügung stehen. Die Idee sieht verlockend aus, aber ich habe da sicher etwas übersehen, oder nicht? Kann man den Güterstand nachträglich in diesem Sinne ändern? Das sieht fast zu einfach aus.

Last but not least wäre auch noch die Möglichkeit, dass ich - jetzt zusammen mit meinem Vater oder nach dem Tod meines Vaters ich mit meinem Vermögen und seinem Nachlass - meiner Mutter das Haus zu einem Marktpreis abkaufe. Ich weiss aber nicht, ob es nicht auch da bei einer Demenzsituation problematisch wird. Ausserdem ist es ein etwas gewagtes Unternehmen.

Gibt es eventuell noch andere Ansätze, die wir uns überlegen sollten?

Danke für euren Rat!

 
Es gibt vom Beobachter-Verlag ein Fachbuch über das Erben, arbeite das mal durch. Um eine persönliche Beratung bei einer Fachperson wirst Du aber nicht herumkommen.

 
Suche Dir einen spezialisierten Anwalt, der gleich eine Steuerkanzlei hat, und lasse Dich dort beraten.

 
Hallo Gucky

Wie schon weiter oben empfohlen: Lass Dich unbedingt von einer Fachperson beraten.

Ich möchte nur eine Bemerkung machen zu Schenkungen (Kanton Bern):

Sollte Deine Mutter Dir das Haus tatsächlich schenken und eines Tages ins Pflegeheim umziehen. Sollten ihre laufenden Einnahmen nicht reichen und das Vermögen aufgebraucht sein, könnten Ergänzungsleistungen beantragt werden.Die zentrale AHV-Stelle in Bern stellt die laufenden Einnahmen den laufenden Ausgaben gegenüber und ermittelt so den Fehlbetrag. Dabei wird auch verschenktes Vermögen (in Eurem Fall das Haus) so angerechnet, als wäre es noch im Besitz Deiner Mutter. Wobei für jedes Jahr nach dem Schenkungsdatum Fr. 10'000.-- von diesem virtuellen Vermögen abgezogen werden (erstmals im übernächsten Jahr nach dem Schenkungsvertrag). So kann es durchaus sein, dass kein Vermögen mehr vorhanden ist, und die Person trotzdem keine EL erhält. Es bleibt dann der Gang zum Sozialamt. Hier werden die finanziellen Verhältnisse des Beschenkten (Vermögen und Einkommen) geprüft. U.U. wird der Beschenkte aufgefordert, einen Beitrag an die Heimkosten zu leisten.

Mit liebem Gruss

Maisonette

PS Im Kanton Bern sind Schenkungen an Verwandte in direkter Linie jetzt steuerfrei

 
Danke für eure Antworten - ja, wir wollen uns auch beraten lassen, aber ich möchte mich halt auch vorher vorbereiten.

Sollte Deine Mutter Dir das Haus tatsächlich schenken und eines Tages ins Pflegeheim umziehen. ... Dabei wird auch verschenktes Vermögen (in Eurem Fall das Haus) so angerechnet, als wäre es noch im Besitz Deiner Mutter. Wobei für jedes Jahr nach dem Schenkungsdatum Fr. 10'000.-- von diesem virtuellen Vermögen abgezogen werden ...
Ja, jetzt wird mir das klarer... das mit den 10'000 Fr habe ich auch gelesen, aber verkehrt herum interpretiert (im Sinne von pro Jahr 10'000 Einkommen zusätzlich anrechnen lassen, statt 10'000 Fr vom fiktiven Vermögen abziehen). Und soweit ich weiss ist das im Kanton Bern zeitlich unlimitiert, also nicht nach 5 Jahren alles ok oder sowas - um 300'000 zu verschenken benötigt man also 30 Jahre, was ja ein Witz ist. Beruhigend daran ist, dass wir nichts "verpasst" haben - hätten wir eine Schenkungsaktion vor 5 Jahren gemacht, würde wir so ja nur 50'000 - das entspräche gerade 5 Monaten Pflegeheim - gerettet haben. Eine Schenkung bringt uns da also keinen Schritt weiter, wenn ich das richtig sehe.

Weiss jemand, wie das bei der Umwandlung der Güterrechts auf eine Gütergemeinschaft ist? Damit würde bei unserer Situation (der grössere Teil wurde von meiner Mutter eingebracht) ja auf ein Schlag 200'000 oder so an meinen Vater "verschenkt". Würde da diese Regelung auch gelten? Oder stellt das ein Schlupfloch dar (natürlich mit dem Risiko, dass ja theoretisch auch mein Vater über Jahre pflegebedürftig werden könnte, was aber sehr unwahrscheinlich ist)?

Liebe Grüsse, Gucky

 
Hallo zusammen,

Wir hatten jetzt ein Gespräch bei einem Notar, und er empfiehlt uns ein Erbvorbezug, weil damit zumindest mal was den Grundbucheintrag betrifft die Kontrolle bei mir bliebe (solange alles finanzierbar bleibt). Beim Tod meiner Mutter würde das Haus in die Erbmasse zurückfliessen und ich müsste dann meinen Bruder ausgleichen, was so auch in Ordnung ist.

Da meine Mutter ihre AHV und 70% der Pension meines Vaters bekommen würde, wäre ihre Rente um die 10'000, nach Abzug von Steuern und Krankenkasse also etwa 7'000 (müssen wir ncoh konkret durchrechnen), bei Pflegekosten von 10'000 im Monat würde also ein Fehlbetrag von "nur" 3'000 bleiben, was sich über mehrere Jahre über ihr Barvermögen (um die 100'000) und ggf Verkauf von Wertgegenständen finanzieren lässt, im schlimmsten Fall danach auch über mich. Ich nehem an, solche Beiträge meinerseits könnte ich dann im nachfolgenden Erbgang anrechnen lassen, das muss ich ihn aber noch fragen (ich habe am Donnerstag einen zweiten Termin). Wobei wir natürlich hoffen, dass es nicht wirklich soweit kommen wird.

Es hat sich jetzt aber eine andere Frage gestellt, und der Notar ist hier selber unsicher und muss das noch mit dem Steueramt abklären, aber trotzdem würde ich dazu gerne eure Meinung hören: mein Vater hat ja vor knapp 30 Jahren ca. 200'000 Franken in das Haus meiner Mutter eingelegt. Das steht so im Grundbuch, und nachweislich wurde das nie verzinst. Laut Eherecht steht ihm daher bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung (also auch bei seinem Tod) ein "Mehrwert" zu - wie auch immer der berechnet würde. Und an sich sind wir an einem hohen solchen Mehrwert auch interessiert, denn diesen kann er an mich weitervererben. Der Hasenfuss ist, dass dieser Mehrwert wohl versteuert werden muss, und - man rechne durchschnittliche Hypothekarzinsen über 30 Jahre auf, das ergibt fast eine Verdreifachung - das mit einer enormen Progression, wenn es auf einmal versteuert werden muss. Wir wissen also nicht, ob es besser ist, diese 200'000 unverzinst stehen zu lassen - was aber auch 400'000 zusätzliches fiktives Vermögen meiner Mutter bedeutet (Stichwort Vermögenszuschläge und natürlich der darauf folgende Erbgang, bei dem der Anteil meines Bruders entsprechend steigt) - oder im Zuge des Erbvorbezuges zu "realisieren" - dann muss aber jemand konkret die Steuern bezahlen. Irgendwie eine äusserst undurchsichtige Situation... er meinte, man hätte das damals verzinsen sollen, aber dazu ist es jetzt natürlich zu spät.

Gucky

 
Ich verstehe das Problem nicht ganz. 200 k unverzinst sind eine jährliche Zuwendung im Wert des üblichen Zinses, also etwa 3-5000 Franken. Die müsste man für die letzen 5 Jahre nachversteuern, vorher ist es verjährt. Wobei es auch sein könnte, dass nicht einmal das der Fall ist, weil das Vermögen und Einkommen von Ehegatten ja sowieso zusammengezählt wird. Meines Wissens muss ich ja das Haushaltsgeld, das ich von meiner Frau kriege, oder umgekehrt, auch nicht als Einkommen versteuern.

Also gibt es einfach vom Vater 200k mehr zu erben und von der Mutter entsprechend 200k weniger und das war es dann schon.

Falls Du mit deinem Bruder gut auskommst, sollte man den Ausgleich als Pfandrecht zugunsten Deines Bruders schreiben lassen (damit der, wenn Du inzwischen pleite machst, nicht leer ausgeht) sowie auch, der Fairness halber, eine Gewinnbeteiligung bis mindestens zehn Jahre nach dem Tod des zweiten Elternteils, falls du das Haus vorher doch weiter verkaufst.

 
Hallo Gucky

Zu der Verzinsung kann ich nichts sagen.

Zum Abtretungsvertrag: meine Eltern verschrieben das Haus mir, und ich zahlte meiner Schwester gleich nach dem Unterschreiben des Vertrages ihren Teil aus. Ich musste dafür eine Hypothek aufnehmen. Allerdings lebte ich mit meiner Familie bereits in einem Hausteil.

Die Klausel mit der Gewinnbeteiligung, wie sie emil17 beschreibt, haben wir auch im Vertrag. Meine Schwester hat damals eingewilligt, dass bei der Abtretung der amtliche Wert zur Anwendung kommt. Hätte ich danach das Haus mit einem Riesengewinn verkauft (rein theoretisch), hätte meine Schwester ein Anrecht auf eine Gewinnbeteiligung gehabt. Dieser Anteil nimmt pro Jahr prozentual ab und ist in unserem Fall nach 20 Jahren nicht mehr geschuldet.

Ich wünsche Dir und Deiner Familie, dass alles gut geregelt werden kann und grüsse Dich lieb

Maisonette

 

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