Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und habe ein leider ausserordentlich kompliziertes und leider auch etwas gruseliges Problem, bei dem Eherecht und Erbrecht hineinspielen. Entschuldigt, dass das Posting so lang ist, aber die Sitaution ist leider komplex. Es geht konkret um mein Elternhaus.
Ausgangslage: Meine Eltern sind beide um die 80 Jahre alt. Das Elternhaus liegt unglücklicherweise an einer sehr guten, stadtnahen Lage bei Bern - eine genaue Schätzung dazu haben wir nicht, ich würde mal von etwa 1.2 Millionen ausgehen. Die hypothekarische Belastung liegt bei etwa 400'000. Das Haus gehört zum Eigengut meiner Mutter, denn sie hat es aus erster Ehe als Abfindung erhalten. Zwischen meinen Eltern gibt es keinen Ehevertrag, also gilt momentan die Errungenschaftsregelung. Ausserdem habe ich einen Bruder aus der ersten Ehe meiner Mutter, ansonsten keine Geschwister oder andere rechtlichen Erben. Ich selber bin alleinstehend und verfüge über eigene Mittel in der Grössenordnung von 500'000 und Pensionskassenguthaben von ca. 250'000. Im Einverständnis meiner Eltern und insbesondere dem klaren Wunsch meiner Mutter würde ich nach ihrem Tod das Haus gerne übernehmen.
Mein Vater hat daneben selber ein Haus in die Ehe eingebracht (von seinen Eltern geerbt), welches vor ca 35 Jahren verkauft wurde. Mit dem Erlös wurden im Haus meiner Mutter Renovationen vorgenommen und ein Teil der Hypothek abbezahlt. In diesem Zusammenhang wurde ein Schuldbrief zugunsten meines Vaters über ca 200'000 erstellt und ins Grundbuch eingetragen. Dieser Betrag wurde (nachweislich und absichtlich) nicht verzinst.
Das Problem besteht jetzt darin, dass mein Vater schwer krank ist und wahrscheinlich nur noch 1, maximal 2 Jahre leben wird, während meine Mutter Anzeichen von Demenz zeigt. Sie ist im Moment zwar durchaus urteilsfähig und die Situation noch nicht extrem, aber sie wird nach dem Tod meines Vaters unmöglich alleine im Haus leben können. Ich bin bereit, in dem Fall zu ihr zu ziehen und im Rahmen des Möglichen für sie zu sorgen und werde das auch versuchen, aber weil ich selber berufstätig bin und keine Familie habe, weiss ich nicht, wie lange das möglich sein wird. Ich werde das so lange wie möglich auch mit externer Hilfe (Spitex) versuchen. Wenn die Demenz einen gewissen Grad erreicht, wird das aber wahrscheinlich nicht mehr möglich sein werden und dann kommt der grosse Hammer mit den Pflegekosten. Da der Grossteil des Vermögens meiner Mutter gehört, werden - vor allem falls es in privaten Heimen keinen Platz mehr gibt und ein öffentliches Heim gewählt werden muss - neben den eigentlichen Pflegekosten zusätzlich solidarische Vermögenszuschläge erhoben, was die Kosten pro Monat locker auf 10'000 Franken hochschnellen lassen kann, und anscheinend müsste in einem solchen Fall auch damit gerechnet werden, dass ein behördlicher Vermögensverwalter eingesetzt werden wird, der diese Kosten auf mehrere Jahre im voraus sicherzustellen hat und daher das Haus wohl zwangsversteigert werden würde. Ob ich es dann ersteigern kann, ist mehr oder weniger Glückssache. Haben wir aber das "Glück", einen privaten Heimplatz zu finden, kommen wir vielleicht mit 6'000 im Monat davon, was sich mit Wittwenrente, Barvermögen, Miete meinerseits (wenn ich im Haus wohne) und ggf einem anzurechnenden Darlehen von mir finanzieren liesse. Aber wenn zusätzliche Vermögenszuschläge die Kosten verdoppeln, dann wird das nicht mehr gehen.
Weiter komplizierend dazu kommt die Situation mit meinem Bruder. Obschon es keinen Streit gibt, hat er den Kontakt zu unserer Mutter seit Jahren abgebrochen. Die genauen Gründe sind mir bis heute schleierhaft, aber diverse Versuche, das zu flicken, scheiterten. Meine Mutter leidet sehr unter diesem Zustand und es ist durchaus denkbar, dass genau das zusätzlich auf den psychischen Zustand meiner Mutter geschlagen hat (das ist aber Spekulation). Leider wird es nicht möglich sein, ihn in die Pflege meiner Mutter einzubeziehen, und im Erbfall gehe ich davon aus, dass er die Auszahlung oder Versteigerung des Hauses anstreben wird (Frage am Rande: stimmt es, dass über einen Eintrag im Grundbuchamt verhindert werden kann, dass er die Versteigerung erzwingen kann?). Das stellt an sich schon ein Problem dar, aber eine Auszahlunbg meines Bruders alleine wäre finanzierbar - das wirkliche finanzielle Problem liegt in der zu erwartenden Pflegebedürftigkeit meiner Mutter. Ich muss dazu ncoh sagen, dass meine Mutter ansonsten bei guter Gesundheit ist und durchaus noch 10 Jahre oder länger leben kann - aber eben dann wahrscheinlich in einem Heim für Demenzkranke.
Das klingt alles ziemlich schrecklich und ich möchte klarstellen, dass ich am Vermögen nicht interessiert bin, solange meine Eltern leben und natürlich von meinem Erbanteil alles stehen lassen würde, solange meine Mutter lebt. Wir haben auch untereinander das dazu notwendige Vertrauen. Aber ich möchte nicht, dass der Staat sich daran bereichert, denn mit den oben genannten Vermögenszuschlägen wird ja nicht die Pflege selber bezahlt, sondern es handelt sich dabei um einen sozialen Solidarzuschlag. Und ich möchte nach Möglichkeit das Haus erhalten.
Meine Mutter ist sich der sich entwickelnden Demenz nicht bewusst, aber kommt immer wieder mit dem Wunsch, dass sie mir das Haus schenken möchte, weil sie möchte, dass ich einmal im Haus bleiben kann. Das möchte ich hingegen wieder nicht, und für solche drastischen Schritte ist es wohl schon zu spät. Neben der Tatsache, dass der kritische Fall schon innert 1-2 Jahren eintreten kann und ich davon ausgehe, dass der Staat dann die Schenkung rückgängig machen würde, weiss ich nicht, ob dann auch damit argumentiert werden könnte, dass meine Mutter schon nicht mehr rechtsfähig gewesen sei (obschon es dazu keine schriftlichen Belege gibt).
Bis jetzt haben wir lediglich testamentarische Schritte vorgenommen: mein Vater hat meine Mutter (mit ihrem Einverständnis) auf den Pflichtteil gesetzt, um den Vermögenszuwachs meiner Mutter zu verhindern. Wir planen in der nächsten Zeit einen gemeinsamen Besuch bei einem Notar, um die Situation zu diskutieren (und darum auch diese Frage, ich möchte mich darauf vorbereiten). Was wir dabei auf jeden Fall machen möchten ist ein Erbvetrag, in dem meine Mutter auf ihren Pflichtteil am Nachlass meines Vaters zu meinen Gunsten verzichtet (und wahrscheinlich auch umgekehrt mein Vater, obschon der Fall nicht eintreten wird).
Eine Frage ist konkret, wie es mit diesem Schuldbrief meines Vaters steht. Das ist ja eindeutig Eigengut, ich gehe also davon aus, dass der dann mir zufallen würde. Da das Guthaben aber nicht verzinst wurde, das Grundstück in den letzten 35 Jahren aber erheblich an Wert zugenommen hat, fragen wir uns, ob und wenn ja wie dem Rechnung getragen wird? Gibt es irgend etwas was wir zu Lebzeiten meines Vaters da noch machen müssten, um Unklarheiten vorzubeugen?
Und dann trotz allem nochmals die Frage der Schenkung: Wenn meine Mutter mir das Haus schenken würde, welche Konsequenzen ergeben sich daraus, wenn nach beispielsweise einem Jahr eine demenzbedingte Pflegebedürftigeit kommt? Ich weiss, dass man sich vom verschenkten Vermögen jährlich 10'000 fiktives Einkommen bis zum verschenkten Betrag anrechnen lassen muss (und im Kanton Bern ohne Jahresgrenze zurück), was mir aber als das deutlich kleinere Uebel erscheint. Wen das der einzige Haken wäre, dann wäre eine Schenkung vielleicht doch die bessere Option. Die 10'000 Franken im Jahr kann ich problemlos aus meinem eigenen Vermögen bezahlen. Aber ich fürchte, da gibt es noch andere Probleme, die mir unbekannt sind.
Als möglichen Mittelweg habe ich noch eine andere Idee gehabt, bei der ich mir aber auch nicht über alle Konsequenzen klar bin. Da der Grossteil des Vermögens meiner Eltern bei meiner Mutter liegt und mein Vater wahrscheinlich bald stirbt, könnnten sie eventuell einen Ehevertrag aufsetzen und den Güterstand in eine Gütergemeinschaft ändern. Dann käme beim Tod meines Vaters meiner Mutter genau die Hälfte zu, und die Hälfte meines Vaters würde - wenn meine Mutter per Erbvertrag auf ihren Pflichtteil zu meinen Gunsten verzichtet - an mich fallen. Trotz Schuldbrief würde so der kleinere Teil des Gesamtvermögens dem Staat zur Verfügung stehen. Die Idee sieht verlockend aus, aber ich habe da sicher etwas übersehen, oder nicht? Kann man den Güterstand nachträglich in diesem Sinne ändern? Das sieht fast zu einfach aus.
Last but not least wäre auch noch die Möglichkeit, dass ich - jetzt zusammen mit meinem Vater oder nach dem Tod meines Vaters ich mit meinem Vermögen und seinem Nachlass - meiner Mutter das Haus zu einem Marktpreis abkaufe. Ich weiss aber nicht, ob es nicht auch da bei einer Demenzsituation problematisch wird. Ausserdem ist es ein etwas gewagtes Unternehmen.
Gibt es eventuell noch andere Ansätze, die wir uns überlegen sollten?
Danke für euren Rat!
Ich bin neu hier und habe ein leider ausserordentlich kompliziertes und leider auch etwas gruseliges Problem, bei dem Eherecht und Erbrecht hineinspielen. Entschuldigt, dass das Posting so lang ist, aber die Sitaution ist leider komplex. Es geht konkret um mein Elternhaus.
Ausgangslage: Meine Eltern sind beide um die 80 Jahre alt. Das Elternhaus liegt unglücklicherweise an einer sehr guten, stadtnahen Lage bei Bern - eine genaue Schätzung dazu haben wir nicht, ich würde mal von etwa 1.2 Millionen ausgehen. Die hypothekarische Belastung liegt bei etwa 400'000. Das Haus gehört zum Eigengut meiner Mutter, denn sie hat es aus erster Ehe als Abfindung erhalten. Zwischen meinen Eltern gibt es keinen Ehevertrag, also gilt momentan die Errungenschaftsregelung. Ausserdem habe ich einen Bruder aus der ersten Ehe meiner Mutter, ansonsten keine Geschwister oder andere rechtlichen Erben. Ich selber bin alleinstehend und verfüge über eigene Mittel in der Grössenordnung von 500'000 und Pensionskassenguthaben von ca. 250'000. Im Einverständnis meiner Eltern und insbesondere dem klaren Wunsch meiner Mutter würde ich nach ihrem Tod das Haus gerne übernehmen.
Mein Vater hat daneben selber ein Haus in die Ehe eingebracht (von seinen Eltern geerbt), welches vor ca 35 Jahren verkauft wurde. Mit dem Erlös wurden im Haus meiner Mutter Renovationen vorgenommen und ein Teil der Hypothek abbezahlt. In diesem Zusammenhang wurde ein Schuldbrief zugunsten meines Vaters über ca 200'000 erstellt und ins Grundbuch eingetragen. Dieser Betrag wurde (nachweislich und absichtlich) nicht verzinst.
Das Problem besteht jetzt darin, dass mein Vater schwer krank ist und wahrscheinlich nur noch 1, maximal 2 Jahre leben wird, während meine Mutter Anzeichen von Demenz zeigt. Sie ist im Moment zwar durchaus urteilsfähig und die Situation noch nicht extrem, aber sie wird nach dem Tod meines Vaters unmöglich alleine im Haus leben können. Ich bin bereit, in dem Fall zu ihr zu ziehen und im Rahmen des Möglichen für sie zu sorgen und werde das auch versuchen, aber weil ich selber berufstätig bin und keine Familie habe, weiss ich nicht, wie lange das möglich sein wird. Ich werde das so lange wie möglich auch mit externer Hilfe (Spitex) versuchen. Wenn die Demenz einen gewissen Grad erreicht, wird das aber wahrscheinlich nicht mehr möglich sein werden und dann kommt der grosse Hammer mit den Pflegekosten. Da der Grossteil des Vermögens meiner Mutter gehört, werden - vor allem falls es in privaten Heimen keinen Platz mehr gibt und ein öffentliches Heim gewählt werden muss - neben den eigentlichen Pflegekosten zusätzlich solidarische Vermögenszuschläge erhoben, was die Kosten pro Monat locker auf 10'000 Franken hochschnellen lassen kann, und anscheinend müsste in einem solchen Fall auch damit gerechnet werden, dass ein behördlicher Vermögensverwalter eingesetzt werden wird, der diese Kosten auf mehrere Jahre im voraus sicherzustellen hat und daher das Haus wohl zwangsversteigert werden würde. Ob ich es dann ersteigern kann, ist mehr oder weniger Glückssache. Haben wir aber das "Glück", einen privaten Heimplatz zu finden, kommen wir vielleicht mit 6'000 im Monat davon, was sich mit Wittwenrente, Barvermögen, Miete meinerseits (wenn ich im Haus wohne) und ggf einem anzurechnenden Darlehen von mir finanzieren liesse. Aber wenn zusätzliche Vermögenszuschläge die Kosten verdoppeln, dann wird das nicht mehr gehen.
Weiter komplizierend dazu kommt die Situation mit meinem Bruder. Obschon es keinen Streit gibt, hat er den Kontakt zu unserer Mutter seit Jahren abgebrochen. Die genauen Gründe sind mir bis heute schleierhaft, aber diverse Versuche, das zu flicken, scheiterten. Meine Mutter leidet sehr unter diesem Zustand und es ist durchaus denkbar, dass genau das zusätzlich auf den psychischen Zustand meiner Mutter geschlagen hat (das ist aber Spekulation). Leider wird es nicht möglich sein, ihn in die Pflege meiner Mutter einzubeziehen, und im Erbfall gehe ich davon aus, dass er die Auszahlung oder Versteigerung des Hauses anstreben wird (Frage am Rande: stimmt es, dass über einen Eintrag im Grundbuchamt verhindert werden kann, dass er die Versteigerung erzwingen kann?). Das stellt an sich schon ein Problem dar, aber eine Auszahlunbg meines Bruders alleine wäre finanzierbar - das wirkliche finanzielle Problem liegt in der zu erwartenden Pflegebedürftigkeit meiner Mutter. Ich muss dazu ncoh sagen, dass meine Mutter ansonsten bei guter Gesundheit ist und durchaus noch 10 Jahre oder länger leben kann - aber eben dann wahrscheinlich in einem Heim für Demenzkranke.
Das klingt alles ziemlich schrecklich und ich möchte klarstellen, dass ich am Vermögen nicht interessiert bin, solange meine Eltern leben und natürlich von meinem Erbanteil alles stehen lassen würde, solange meine Mutter lebt. Wir haben auch untereinander das dazu notwendige Vertrauen. Aber ich möchte nicht, dass der Staat sich daran bereichert, denn mit den oben genannten Vermögenszuschlägen wird ja nicht die Pflege selber bezahlt, sondern es handelt sich dabei um einen sozialen Solidarzuschlag. Und ich möchte nach Möglichkeit das Haus erhalten.
Meine Mutter ist sich der sich entwickelnden Demenz nicht bewusst, aber kommt immer wieder mit dem Wunsch, dass sie mir das Haus schenken möchte, weil sie möchte, dass ich einmal im Haus bleiben kann. Das möchte ich hingegen wieder nicht, und für solche drastischen Schritte ist es wohl schon zu spät. Neben der Tatsache, dass der kritische Fall schon innert 1-2 Jahren eintreten kann und ich davon ausgehe, dass der Staat dann die Schenkung rückgängig machen würde, weiss ich nicht, ob dann auch damit argumentiert werden könnte, dass meine Mutter schon nicht mehr rechtsfähig gewesen sei (obschon es dazu keine schriftlichen Belege gibt).
Bis jetzt haben wir lediglich testamentarische Schritte vorgenommen: mein Vater hat meine Mutter (mit ihrem Einverständnis) auf den Pflichtteil gesetzt, um den Vermögenszuwachs meiner Mutter zu verhindern. Wir planen in der nächsten Zeit einen gemeinsamen Besuch bei einem Notar, um die Situation zu diskutieren (und darum auch diese Frage, ich möchte mich darauf vorbereiten). Was wir dabei auf jeden Fall machen möchten ist ein Erbvetrag, in dem meine Mutter auf ihren Pflichtteil am Nachlass meines Vaters zu meinen Gunsten verzichtet (und wahrscheinlich auch umgekehrt mein Vater, obschon der Fall nicht eintreten wird).
Eine Frage ist konkret, wie es mit diesem Schuldbrief meines Vaters steht. Das ist ja eindeutig Eigengut, ich gehe also davon aus, dass der dann mir zufallen würde. Da das Guthaben aber nicht verzinst wurde, das Grundstück in den letzten 35 Jahren aber erheblich an Wert zugenommen hat, fragen wir uns, ob und wenn ja wie dem Rechnung getragen wird? Gibt es irgend etwas was wir zu Lebzeiten meines Vaters da noch machen müssten, um Unklarheiten vorzubeugen?
Und dann trotz allem nochmals die Frage der Schenkung: Wenn meine Mutter mir das Haus schenken würde, welche Konsequenzen ergeben sich daraus, wenn nach beispielsweise einem Jahr eine demenzbedingte Pflegebedürftigeit kommt? Ich weiss, dass man sich vom verschenkten Vermögen jährlich 10'000 fiktives Einkommen bis zum verschenkten Betrag anrechnen lassen muss (und im Kanton Bern ohne Jahresgrenze zurück), was mir aber als das deutlich kleinere Uebel erscheint. Wen das der einzige Haken wäre, dann wäre eine Schenkung vielleicht doch die bessere Option. Die 10'000 Franken im Jahr kann ich problemlos aus meinem eigenen Vermögen bezahlen. Aber ich fürchte, da gibt es noch andere Probleme, die mir unbekannt sind.
Als möglichen Mittelweg habe ich noch eine andere Idee gehabt, bei der ich mir aber auch nicht über alle Konsequenzen klar bin. Da der Grossteil des Vermögens meiner Eltern bei meiner Mutter liegt und mein Vater wahrscheinlich bald stirbt, könnnten sie eventuell einen Ehevertrag aufsetzen und den Güterstand in eine Gütergemeinschaft ändern. Dann käme beim Tod meines Vaters meiner Mutter genau die Hälfte zu, und die Hälfte meines Vaters würde - wenn meine Mutter per Erbvertrag auf ihren Pflichtteil zu meinen Gunsten verzichtet - an mich fallen. Trotz Schuldbrief würde so der kleinere Teil des Gesamtvermögens dem Staat zur Verfügung stehen. Die Idee sieht verlockend aus, aber ich habe da sicher etwas übersehen, oder nicht? Kann man den Güterstand nachträglich in diesem Sinne ändern? Das sieht fast zu einfach aus.
Last but not least wäre auch noch die Möglichkeit, dass ich - jetzt zusammen mit meinem Vater oder nach dem Tod meines Vaters ich mit meinem Vermögen und seinem Nachlass - meiner Mutter das Haus zu einem Marktpreis abkaufe. Ich weiss aber nicht, ob es nicht auch da bei einer Demenzsituation problematisch wird. Ausserdem ist es ein etwas gewagtes Unternehmen.
Gibt es eventuell noch andere Ansätze, die wir uns überlegen sollten?
Danke für euren Rat!