Salue liebe Forenmitglieder
An erster Stelle wünsche ich Euch allen ein frohes und erfolgreiches neues Jahr.
An zweiter Stelle habe ich eine Frage, die ich selbst nicht beantworten kann;
Ausgangslage: Wir bewohnen ein Doppeleinfamilienhaus im Alleineigentum haben jedoch einige gemeinsame Umgebungsteile an welchen wir im Miteigentum zu gleichen Teilen (mit den anderen EFH-Eigentümern) "beteiligt" sind.
Frage; Wenn auf dem gemeinsamen Containerplatz auch Grüncontainer aufgestellt sind, welche durch alle einzelnen Einheiten genutzt werden können, wir jedoch zwei Hauseigene Grüncontainer besitzen, diese benutzen und die Kosten dafür alleine tragen, sind wir verpflichtet die Jahresgebühren der "grossen, allgemeinen" Container mitzutragen??
Die Conatiner sind nach Bauabschluss durch den GU "gespendet" worden, sie sind in keinem Reglement (Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Miteigentumsanteile) geregelt oder erwähnt, eine Verwaltung ist bestimmt, eine Eigentümerversammlung zu den allgemeinen Teilen noch nicht abgehalten worden.
Wenn uns hier jemand, insbesondere auch mit einigen rechtlichen Argumenten, "Futter" liefern kann, dann sind wir ausserordentlich dankbar.
Herzlichen Dank und einen schönen, hoffentlich unverkaterten 1. Januar
Gruss, Yogi
An erster Stelle wünsche ich Euch allen ein frohes und erfolgreiches neues Jahr.
An zweiter Stelle habe ich eine Frage, die ich selbst nicht beantworten kann;
Ausgangslage: Wir bewohnen ein Doppeleinfamilienhaus im Alleineigentum haben jedoch einige gemeinsame Umgebungsteile an welchen wir im Miteigentum zu gleichen Teilen (mit den anderen EFH-Eigentümern) "beteiligt" sind.
Frage; Wenn auf dem gemeinsamen Containerplatz auch Grüncontainer aufgestellt sind, welche durch alle einzelnen Einheiten genutzt werden können, wir jedoch zwei Hauseigene Grüncontainer besitzen, diese benutzen und die Kosten dafür alleine tragen, sind wir verpflichtet die Jahresgebühren der "grossen, allgemeinen" Container mitzutragen??
Die Conatiner sind nach Bauabschluss durch den GU "gespendet" worden, sie sind in keinem Reglement (Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Miteigentumsanteile) geregelt oder erwähnt, eine Verwaltung ist bestimmt, eine Eigentümerversammlung zu den allgemeinen Teilen noch nicht abgehalten worden.
Wenn uns hier jemand, insbesondere auch mit einigen rechtlichen Argumenten, "Futter" liefern kann, dann sind wir ausserordentlich dankbar.
Herzlichen Dank und einen schönen, hoffentlich unverkaterten 1. Januar
Gruss, Yogi