Hallo
soeben wurden wir von unseren zukünftigen Nachbarn wegen eines Näherbaurechts angefragt.
Scheinbar wollen sie einen gedeckten Carport machen. Der Carport selber steht 2m von der Grundstücksgrenze weg und hat unter 40m3, wäre also kein Problem. Da er nun aber gedeckt ist, wird das angerechnet und würde nicht mehr als Nebengebäude gelten. Müsste also auf 4m von der Grenze gestellt werden.
Nun wurden wir eben angefragt, ob sie den Carport dort bauen dürfen.
Nun meine Frage, was bringt dies für uns für Nachteile, wenn wir es zugestehen, resp. können wir etwas verlangen dafür? Auch ein Näherbaurecht? Brauchen wir eigentlich nicht unbedingt. Oder eine andere Entschädigung? Oder einfach nichts auf die zukünftige Nachbarschaft /emoticons/default_biggrin.png
soeben wurden wir von unseren zukünftigen Nachbarn wegen eines Näherbaurechts angefragt.
Scheinbar wollen sie einen gedeckten Carport machen. Der Carport selber steht 2m von der Grundstücksgrenze weg und hat unter 40m3, wäre also kein Problem. Da er nun aber gedeckt ist, wird das angerechnet und würde nicht mehr als Nebengebäude gelten. Müsste also auf 4m von der Grenze gestellt werden.
Nun wurden wir eben angefragt, ob sie den Carport dort bauen dürfen.
Nun meine Frage, was bringt dies für uns für Nachteile, wenn wir es zugestehen, resp. können wir etwas verlangen dafür? Auch ein Näherbaurecht? Brauchen wir eigentlich nicht unbedingt. Oder eine andere Entschädigung? Oder einfach nichts auf die zukünftige Nachbarschaft /emoticons/default_biggrin.png