Frage zu Preisangabe für Plattenarbeiten

DMR

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14. Okt. 2009
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Hallo zusammen,

wir sind gerade dabei Stockwerkeigentum via GU zu erwerben und jetzt bei den Auswahlen für die verschiedenen Gewerke. Dazu habe ich eine Verständnisfrage zu den Platten. Im Objektbeschrieb steht folgendes:

Boden: Keramischer Plattenbelag gemäss Baubeschrieb

BKP 281.6, fertig verlegt inkl. Kittfugen und Sockel.

Budgetpreis Fr. 130.- / m2

Heisst das, dass ich mit den 130.- CHF auch Sockel und Kittfugen bezahlen muss obwohl es als Preis pro m2 angegeben ist? Gibt es hier Anhaltspunkte was ein Sockel geschnitten aus den Bodenplatten kosten sollte pro laufendem Meter (exkl. Material, also nur Zuschnitt und Arbeit)?

Danke schonmal im Voraus und Grüsse

Dirk

 
BKP 281.6, fertig verlegt inkl. Kittfugen und Sockel.

Budgetpreis Fr. 130.- / m2

Heisst das, dass ich mit den 130.- CHF auch Sockel und Kittfugen bezahlen muss obwohl es als Preis pro m2 angegeben ist?

Danke schonmal im Voraus und Grüsse

Dirk
Hallo Dirk,

willkommen im Forum.

Richtig erkannt. Auch, dass Dir die Angabe so nichts nützt. Bezahlen musst Du dies nicht in dem Sinne, denn das ist im Verkaufspreis schon enthalten... oder besser gesagt, nur dieser Wert darf bei der Mischkalkulation herauskommen. Wird es mehr, erhälst Du die passenden Mehrkosten vorgelegt.

Da Du damit nicht viel anfangen kannst, lasse Dir verbindlich und schriftlich vom GU mitteilen, welchen reinen Fliesenpreis Du darin als Standard bekommst. Mit diesem kannst Du dann im Fliesenstudio Deine Auswahl treffen und dabei darauf achten, ob Du im Budget bleibst, oder wenn nicht, wieviel Dich diese ausgesuchte Fliese (die Bodenflächen kennst Du ja...) mehr kosten würde.

Dieses Budgetspielchen trifft natürlich auch auf die anderen Beläge oder ähnliches zu... also prüfen, nachfragen, klären und schriftlich alles bestätigen lassen.

 
Wie Pfälzer richtig sagt sind darin alle Kosten eingerechnet und wie er richtig sagt ist die m2-Angabe für den Kunden sehr schwer einzuschätzen.

Ich bin mir aber sicher, dass der GU dir niemals einen reinen Material-Preis pro m2 angibt. Es gibt nämlich noch einige Faktoren die den Endpreis pro m2 beeinflussen, unter anderem:

-Format 1 (je grösser desto teurer zu verlegen, da mehr Verschnitt kalkuliert wird)

-Format 2 (Grössere Platten brauchen mehr Vorarbeit in der Untergrndbeschaffenheit, da Unebenheiten schlechter ausgeglichen werden können)

-Friese kosten mehr

-Dekorplatten ksoten mehr

-Plattenarten (Dünn, dick, Kantengenauigkeit, erfodern mehr Zeit beim verlegen)

-Spezialwünsche wie geplättelte Duschen haben auch ganz andere m2-Preise.

All das Verunmöglicht einen reinen Materialpreis zu definieren.

Hier zeigt sich sehr deutlich wo der Nachteil eines GUs ist. Als Käufer steht man an der Wand und muss die Offerten akzeptieren, Verhandlunsgspielraum gibts da in der Regel nicht mehr, da zu diesem Zeitpunkt die Kaufverträge unterzeichnet sind. Take it or leave it. Und am Schluss fühlt man sich trotz schönem, neuem Heim irgendwie verarscht.

BTW: Wenn dein Plättli teuer wird, bleibt es nicht nur einfach beim Mehrpreis für den Plattenleger, die GU lädt dann frischm fröhlich noch sämtliche Zuschläge für Honorar und Nebenkosten mit auf, halleluja.

 
Hallo Pfälzer, Hallo VetruV,

danke für euer Feedback. Das mit den Beschränkungen und Zuschlägen beim GU haben wir auch schon gemerkt. Daher werden diverse Elektrogeräte in der Küche z.B. einfach gestrichen und als bauseitige Beschaffung nur die Löcher in den Möbeln einplanen lassen. So sparen wir hier trotz eigentlicher Budgetüberschreitung die Zuschläge des GUs. Wir haben hier noch den Vorteil, dass wir vom GU nur Abzüge bekommen, wenn wir gar nichts bei dem jeweiligen Gewerk beziehen. Lassen wir z.B. vom Plattenleger das Reduit mit 2.5m2 machen, so bekommen wir den unverbrauchten Restbetrag ohne Abzüge gutgeschrieben. D.h. wenn wir uns nicht einig werden, haben wir immer noch die Option hier selbst einen Plattenleger zu suchen, der eben alles ausser dem Reduit macht. Allerdings verbunden mit dem Nachteil, dass wir uns um alles selbst kümmern müssen und die Arbeiten evtl. erst nach Eigentumsübertrag ausführen lassen können...

Mal schauen, was der GU auf unser Feedback antwortet und dann sehen wir weiter...

Gruesse

Dirk

 

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