Frage zu Steuererklärung an die Experten

Erika

Mitglied
16. Juli 2008
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Ja, ja die liebe Steuererklärung....

Wir haben letzten August ein Haus gekauft mit Nutzen und Schaden ab 1.11. (Grundbucheintrag 26.08.2008).

Mir stellt sich nun folgende Frage bezüglich Eigenmietwert: Stichtag für die Steuererklärung ist ja immer der 31.12.2008.

Wird uns nun eigentlich für das ganze Jahr 2008 der Eigenmietwert als Einkommen angerechnet? Das wäre ja so nicht fair wenn wir diesen als Einkommen für das ganze 2008 versteuern müssten. Ich weiss dass die Steuerverwaltung Meldungen erhält vom Grundbuchamt bei einer Veräusserung eines Grundstückes mit den entsprechenden Daten.

Aber dennoch bin ich nicht ganz sicher wie das nun läuft.

Ueber die anderen Auslagen weiss ich dass wir mit dem vormaligen Eigentümer eine marchzählige Abrechnung machen, jedoch bei den Steuern scheint mir das nicht möglich...

Wäre froh wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

Grüsse

Erika

 
Habe nun bei der Steuerverwaltung doch noch nachgefragt und habe folgende Antwort erhalten:

"Den Eigenmietwert müssen Sie nur ab November versteuern.Deklarieren Sie den Wert für 2 Monate im Feld "Evtl. korrigierter Mietwert" und Begründen Sie dies im Feld "Begründungen". Wir verweisen auf die Wegleitung Seite 46."

Wieder etwas dazugelernt /emoticons/default_biggrin.png

 
Hoi Miteinander,

ist dies wohl kantonal einheitlich geregelt, oder könnte es im Thurgau z.B. sein, dass der Eigenmietwert fürs ganze Jahr berechnet würde?

Schönes Wochenende

Anna

 
Hallo

Den Eigenmietwert rechnest Du auf 2 Monate runter und musst auch nur diese 2 Monate versteuern genauso wie Du ja normalerweise auch nur für diese Zeit Abzüge für Hypozins machen kannst (wenn Du vorher Mieter warst).

Gruss

booker

 
Für mich stellt sich noch folgende Frage: Wenn ich das Haus ab 1. Februar übernehme und dann aber noch drei Monate umbaue und nicht drin wohnen kann: Ab wann ist Eigenmietwert fällig?

 
Generell kann zum Thema Eigenmietwert gesagt werden, dass er ab dem Zeitpunkt zu deklarieren ist, ab dem die Möglichkeit besteht, die Räume selbst zu bewohnen. Im Falle der Renovation also erst nach Abschluss derselbigen, sofern das Bewohnen während der Renovation nicht zumutbar ist.

 
Am einfachsten in Sachen Steuern ist es sicherlich, wenn man vorher einen Mietvertrag gehabt hat und so belegen kann, wie lange man am anderen Ort gewohnt hat.

Da sollte man sich am Ort des Hauses aber auch noch nicht auf der Einwohnerkontrolle anmelden obwohl man noch gar nicht dort wohnt. Sonst könnte schlimmstenfalls im Steueramt angenommen werden, dass man effektiv schon per Anmeldedatum im Haus einzieht, obwohl zuerst noch umgebaut wird.

 
U.u. wird dies aus steuerlichen Gründen aber oft gemacht (insb. ums Jahresende herum).
Da hast du natürlich recht.

Aber bei einer Anmeldung per - sagen wir mal - 20. Dezember, werden nur Erbsenzähler für den ganzen Dezember den Eigenmietwert aufrechnen /emoticons/default_biggrin.png

 
nun, das ist wohl weniger das problem der amtsstellen - die sind nur konsequent :-)

man kann nun mal nicht den fünfer und s'weggli haben (tiefere steuern und keinen eigenmietwert)

 
Hallo

Selbst der Eigenmietwert kann ja variieren. Kannst Du nachweisen, dass mehrere Räume des Hauses nicht benutzbar sind, reduziert sich der Eigenmietwert. bei einer Renovation dürfte ja das nachgewiesen werden können.

 

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