Guten Tag
Ich habe hier eine Frage bezüglich eines Fuss- und Fahrwegrechtes.
Der Zugang zu unserem Grundstück ist nur möglich über die Nachbarsparzelle. Dies ist im Grundbuch vermerkt mit einem Fuss- und Fahrwegsrecht zu Gunsten unserer Parzelle.
Soweit ist alles Gut. Jetzt ist die Situation aber so das der bestehende asphaltierte Weg nicht ganz bis zu unserem Grundstück geht. Das heisst die letzten 5 m sind Wiese.
Wie ist das jetzt rechtlich: müssen wir diese 5 m auf unsere Kosten machen? (Der Nachbar wird diese 5 m eher nicht nutzen)
Können wir den Belag so machen wie wir wollen oder kann der Eigentümer der Parzelle uns Vorlagen machen.
Muss dazu noch sagen die Nachbarsparzelle ist schon seit 15 Jahren bebaut und wir haben erst jetzt diese angrenzende unbebaute Parzelle erworben. Damals wurde das Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten unserer Parzelle schon definiert da dieses Grundstück sonst nie erschlossen hätte werden können.
Ich hoffe es ist verständlich.
Gruss wipsi
Ich habe hier eine Frage bezüglich eines Fuss- und Fahrwegrechtes.
Der Zugang zu unserem Grundstück ist nur möglich über die Nachbarsparzelle. Dies ist im Grundbuch vermerkt mit einem Fuss- und Fahrwegsrecht zu Gunsten unserer Parzelle.
Soweit ist alles Gut. Jetzt ist die Situation aber so das der bestehende asphaltierte Weg nicht ganz bis zu unserem Grundstück geht. Das heisst die letzten 5 m sind Wiese.
Wie ist das jetzt rechtlich: müssen wir diese 5 m auf unsere Kosten machen? (Der Nachbar wird diese 5 m eher nicht nutzen)
Können wir den Belag so machen wie wir wollen oder kann der Eigentümer der Parzelle uns Vorlagen machen.
Muss dazu noch sagen die Nachbarsparzelle ist schon seit 15 Jahren bebaut und wir haben erst jetzt diese angrenzende unbebaute Parzelle erworben. Damals wurde das Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten unserer Parzelle schon definiert da dieses Grundstück sonst nie erschlossen hätte werden können.
Ich hoffe es ist verständlich.
Gruss wipsi
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