Hallo zusammen
Gerade haben wir den Enzwurf für unseren Werkvertrag erhalten, so weit so gut, SIA 118, alles beschrieben, Festpreisgarantie usw. Nur ein Passus stört mich: Im Vertrag wird ein gerichtiliches Verfahren ausgeschlossen. Dafür soll so ein Schlichtungsverfahren unter Vertrauensfachpersonen eingesetzt werden. Dem Ergebnis dieser Verhandlung haben sich dann beide Parteien zu unterwerfen.
Nun meine Frage: Ist das normal? Von Vorteil oder von Nachteil? Nach Aussage des GU dient dies dazu Kosten und Verhandlungszeit zu sparen...
Was mein Ihr??
Gruss Banjo
Gerade haben wir den Enzwurf für unseren Werkvertrag erhalten, so weit so gut, SIA 118, alles beschrieben, Festpreisgarantie usw. Nur ein Passus stört mich: Im Vertrag wird ein gerichtiliches Verfahren ausgeschlossen. Dafür soll so ein Schlichtungsverfahren unter Vertrauensfachpersonen eingesetzt werden. Dem Ergebnis dieser Verhandlung haben sich dann beide Parteien zu unterwerfen.
Nun meine Frage: Ist das normal? Von Vorteil oder von Nachteil? Nach Aussage des GU dient dies dazu Kosten und Verhandlungszeit zu sparen...
Was mein Ihr??
Gruss Banjo