Frage zum Werkvertrag

banjo1071

Mitglied
26. Aug. 2008
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Hallo zusammen

Gerade haben wir den Enzwurf für unseren Werkvertrag erhalten, so weit so gut, SIA 118, alles beschrieben, Festpreisgarantie usw. Nur ein Passus stört mich: Im Vertrag wird ein gerichtiliches Verfahren ausgeschlossen. Dafür soll so ein Schlichtungsverfahren unter Vertrauensfachpersonen eingesetzt werden. Dem Ergebnis dieser Verhandlung haben sich dann beide Parteien zu unterwerfen.

Nun meine Frage: Ist das normal? Von Vorteil oder von Nachteil? Nach Aussage des GU dient dies dazu Kosten und Verhandlungszeit zu sparen...

Was mein Ihr??

Gruss Banjo

 
Hallo

Zum Vertrag möchte ich Dir folgenden Ratschlag geben:

1.

SIA 118 ist soweit gut, nur verlange eine Aenderung von Art. 33 Abs. 2 der Vollmachtsregelung, so im Sinne, "SIA-Norm 118 Art. 33 Abs. 2 wird abgeändert wie folgt: Aenderungen und Mehrkosten bedürfen in jedem Fall der gegenseitigen schriftlichen Genehmigung". Art. 33 ist eine Vollmachtsregelung und kann leider missbraucht werden - und wird auch...

Ich prüfe viele Werkverträge, die SIA 118 wird bei mir immer in meinem Sinne abgeändert, manchmal dauert die Besprechung dazu etwas länger, aber es muss gut kommen.

2.

Es ist normal, dass vor dem Gerichtsstand die Mediationsklausel eingesetzt wird, denn das Schlichtungsverfahren (Schiedsgericht) und erst dann das ordentliche Gericht. Normale Konflikte können tatsächlich mit einer Mediation beigelegt werden. Das Schlichtungsverfahren (vor Schiedsgericht) wäre gut ist je nach Fall aber sehr teuer, weil das von Anwälten (Honorare) durchgeführt wird. Im ordentlichen Gerichtsverfahren sind die Gerichtskosten klar gesetzliche geregelt. Kommt es zu einem Schlichtungsverfahren (vor Schiedsgericht) müssen dazu die Parteien über die Kostenfolge genau aufgeklärt werden. Uebrigens ist die Mediation in die neue ZPO aufgenommen welche 2011 in Kraft treten soll.

Die Mediationsklausel verlange ich auch, verzichten kann ich auf die Schlichtungsstelle / Schiedsgericht, unsere Gerichte sind gut und oft kostengünstiger als ein Schiedsgericht, jedoch langsamer...

Also, alles mehrmals gut durchlesen und verstehen, erst dann unterschreiben...!

Viel Erfolg

Bauexperte

 

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