Frage zur Verkäufer-Provision

tigra

New member
02. Dez. 2014
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Guten Morgen zusammen

Weiss jemand, wie sich die Verkäufer-Provisionen verhalten bei ganz teuren Liegenschaften? Mir hat mal jemand gesagt, dass bei Einfamilienhäuser, Wohnungen, etc. 3 % Marklergebühr anfallen.

Wie ist das denn bei wirklich teuren Objekten. Gibt es nach oben eine Skala, wie man so etwas berechnet oder was üblich ist?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Tigra

 
Lieber Tigra

Grundsätzlich gilt in der freien Marktwirtschaft: Verlangt wird, was die Leute zu zahlen bereit sind.

Ohne Dein Problem genau zu kennen: In der Schweiz wirst Du wohl relativ viele Liegenschaften problemlos ohne Makler los. Die Gebühr kannst Du Dir sparen. Wenn Du ein schwer verkaufbares Grundstück hast (Weil es eben schwierig ist), ist die Maklergebühr das kleinste Problem - wenn es schwer verkaufbar ist (Luxusobjekt, «ganz teuere Liegenschaften»), ist es ohnehin Verhandlungssache und es dürfte kaum ein "üblich" geben.

Umgekehrt (als Käufer) gilt: Wenn einer seine Liegenschaft über einen Makler verkauft, hat entweder die Liegenschaft oder der Verkäufer einen Makel. Oder - nicht unüblich - der Makler ist gar nicht vom Verkäufer angestellt und versucht nur dessen Inserate mitzubenutzen und dem Verkäufer dann Dich als Käufer schmackhaft zu machen. Alles eigentlich nicht gerade Gründe für einen Kauf...

Meine Meinung.

Grüsse

Haba

 
Unsere Familie möchte ein grosses Grundstück (rund 30'000 m2 Bauland) verkaufen mit Seesicht. Ein Käufer ist da, aber die Generalunternehmung, welche die Firma "an Land zog", möchte 3 % Provision. Ich frage mich, ob man dies wirklich so handhabt.

 
Lieber Tigra

30'000m2 sind natürlich ein schönes Stück Land. Logisch, dass da 3% Verkaufsprovision schön ins Geld gehen, da würde es ja einige Tigra-Fahrräder dafür geben /emoticons/default_smile.png..... Es stellt sich die Frage, was vorher vereinbart wurde. Und, grundsätzlich muss der Generalunternehmer einen Exklusivverkaufsauftrag haben, damit er diese Forderung durchsetzen kann. Ich nehme mal an, dass dies nicht der Fall ist, ansonsten würdest Du diese Frage hier nicht stellen.

Wenn der Generalunternehmer den Investor gebracht hat, nehme ich mal an, dass er dafür den Bauauftrag kriegt. Also soll er doch auch bei seinem Geschäftspartner die Provision einziehen. Möglicherweise will er dies aber auch noch zusätzlich tun! Aber, hier in der Schweiz ist eine doppelte Provisionierung von Käufer- und Verkäuferseite nicht nach den Standesregeln!

Wünsche Dir einen schönen Tag.

Urs Tischhauser 

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lieber Tigra

Also der zweite Fall: Ihr verkauft, und jemand "findet" einen Käufer und möchte dann noch Geld dafür haben. Und dann erst noch von Dir. Also... wenn Ihr Euer Grundstück soooo schlecht ausgeschrieben habt, dass ein GU es nicht selber finden kann, schlage ich vor, das deutlicher zu machen. Für 30'000m² Bauland mit Seesicht (wo auch immer) würd ich Dir raten zur Preisfindung direkt diverse GUs anzuschreiben. (Ich gehe davon aus, dass es EFH oder kleine MFH-Zone ist)

Und: Ein GU, der das Land zur Überbauung nicht selber kaufen würde wenn er schon eine Firma an der Leine hat???? Was ist das denn für ein GU? Wenn der wirklich so geschäftet, würd ich nicht mit ihm geschäften.

Und: Eben, ich kenne weder Euch noch Euere Ideen. Aber wenn das Land überbauubar / verkaufbar ist... würd ich mir an Eurer Stelle überlegen, nur die Hälfte zu verkaufen und den Erlös in ein eigenes Projekt (andere Hälfte) zu investieren. (Versteh mich nicht falsch - ich mag das Geld den GUs gönnen... aber...)

Letztendlich: Die Chance ist gut, das es sich bei der "kaufenden" Firma nur um eine Tochter vom GU handelt. Dann wird einfach der Preis günstiger...

Kurz:

Ich würd dem GU für sein Interesse danken und ihm mitteilen, dass das durchaus okay wäre - wenn der Verkaufspreis entsprechend höher liegt. Alternativ könne er ja die Provision beim Käufer holen.

Haba

 
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