Hallo Yogi
Nachdem sich niemand gemeldet hat, versuche ich Dir eine Antwort zu geben:
Über diese Zone gibts sogar einen Bundesgerichtsentscheid: Sieh hier:
BGE 93 I 247
Definition der Freihaltezone gemäss diesem Entscheid:
"Art. 50. Die Freihaltezone umfasst die Flächen, die zum Schutze des
Orts- und Landschaftsbildes sowie von Aussichtslagen, zur Gliederung
grösserer zusammenhängender Siedlungsgebiete oder zur Erhaltung von
Freiflächen in Wohngebieten der allgemeinen Bebauung entzogen sind....
Ich habe einige regionale Baureglemente durchforstet, jedoch darin keine Gemeinde gefunden, welche eine Freihaltezone ausgeschieden hat.
Vermutlich wirst Du somit mit meinem Schreiben keine genaue Antwort auf Deine Frage erhalten.
Wenn Du diese wünschst, so kann ich Dir nur empfehlen, das Bauamt der betreffenden Gemeinde kurz anzurufen und Dich dort von "der Quelle" aus zu informieren. Dauert auch nicht länger als ins Forum zu kritzeln - dafür weisst Du dann aus erster Hand was Sache ist mit dieser Zone.
En Gruess
ad-arch (Philippe)