Freihaltezone / Definition

Yogi

Mitglied
16. Aug. 2007
78
2
0
Hallo mitenand

Kann mir jemand sagen, wie die genaue Definition für "Freihaltezone" lautet und ob ganz allgemein gesprochen, eine Bebauung dieser Zone möglich ist (und wenn ja, unter welchen Bedingungen)??

Vielen Dank im Voraus.

Gruess, Yogi

 
Hallo Yogi

Nachdem sich niemand gemeldet hat, versuche ich Dir eine Antwort zu geben:

Über diese Zone gibts sogar einen Bundesgerichtsentscheid: Sieh hier: BGE 93 I 247

Definition der Freihaltezone gemäss diesem Entscheid:

"Art. 50. Die Freihaltezone umfasst die Flächen, die zum Schutze des

Orts- und Landschaftsbildes sowie von Aussichtslagen, zur Gliederung

grösserer zusammenhängender Siedlungsgebiete oder zur Erhaltung von

Freiflächen in Wohngebieten der allgemeinen Bebauung entzogen sind....

Ich habe einige regionale Baureglemente durchforstet, jedoch darin keine Gemeinde gefunden, welche eine Freihaltezone ausgeschieden hat.

Vermutlich wirst Du somit mit meinem Schreiben keine genaue Antwort auf Deine Frage erhalten.

Wenn Du diese wünschst, so kann ich Dir nur empfehlen, das Bauamt der betreffenden Gemeinde kurz anzurufen und Dich dort von "der Quelle" aus zu informieren. Dauert auch nicht länger als ins Forum zu kritzeln - dafür weisst Du dann aus erster Hand was Sache ist mit dieser Zone.

En Gruess

ad-arch (Philippe)

 
Definition Freihaltezone:

Die Freihaltezone dient der Gliederung des Siedlungsgebietes und der Erhaltung von Grünräumen mit Hecken, Ufergehölzen und Bäumen.

Oberirdische Bauten und Anlagen sind untersagt, wenn sie nicht für die Bewirtschaftung des Gebietes notwendig sind.
Deshalb ist die Antwort wohl: Nein, Du kannst die Zone nicht bebauen. Da müsste wohl erst eine Umzonung erfolgen.

Gruss, Barney

 
Hallo Yogi,

wir haben ein Grundstück mit einer Freihaltezone. Jegliche grössere Bauten sind in dieser Zone untersagt, ein Gartenhaus mit entsprechender Baubewilligung wurde aber gestattet.

 
Hey herzlichen Dank für die Antworten, die mir weitergeholfen haben

Unsere Gemeinde hat eine Freihaltezone ausgeschieden und zwar direkt an unser Grundstück. Nun bin ich froh, dass dort voraussichtlich nicht gebaut werden kann/darf, das ist die Antwort, die ich mir erhofft habe.

Werde aber den Rat von ad-arch befolgen und zusätzlich noch auf unserem Bauamt anrufen.

Nochmals vielen Dank /emoticons/default_additional/114.gif

 

Statistik des Forums

Themen
27.619
Beiträge
258.032
Mitglieder
31.833
Neuestes Mitglied
ritadiaz9112