Hallo Diva,
nur bedingt... was hast Du denn gem. VOB an Aufträgen erteilt? An die Firmen, einen GU oder meinst Du hier nur den Auftrag an den Bauleiter (was so nach VOB eingtlich nicht möglich wäre.. aber wer weiß was da geschrieben steht..)
Grundsätzlich, nach VOB ist die Abnahme zwingend.. sie ist zu beantragen... in der Regel macht dies schon der Handwerker..will ja sein Geld haben.. oder der Bauleiter..weil es zu seinen Aufgaben gehört.. oder Du selbst.. egal, wenn einer die Abnahme beantragt wird sie auch durchgeführt.. in der Regel.. aber ich kenne nun ja nicht Deine genauen Details.
Wenn Du aber in das Haus einziehst, es benutzt, dann kommt dies einer Abnahme gleich!
All das, hat aber nichts mit dem Bauleiter zu tun.. also mit der Gegenrechnung an ihn.. das ist reine Honorarsache und keine Bauleistung wie mit einem Handwerker.. je nach dem wie sein Vertrag aussieht, kannst Du ggf. auch mit ihm, über seine Leistung eine Abnahme machen..