Für Laien: Wie kann man "lebhaft" und "ruhig" beim Parkett unterscheiden?

natho

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20. Juni 2007
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Hallo zusammen,

Wir haben folgendes Problem: Wir haben Parkett bestellt in einer "ruhigen" Sortierung (gleichmässig in Farbe und Struktur, nicht zu viele Äste, etc.). Das Parkett wurde geliefert und bereits verlegt. Nun haben wir aber auf den Packungen gesehen, dass die Sortierung "lebhaft" sei. Sofort haben wir nachgehakt, dass dies nicht das sei, was wir bestellt hätten./emoticons/default_sad.png Darauf kam die Antwort vom Parketthersteller "Die Etikette ist falsch auf der Packung, die Sortierung sei schon die ruhige." /emoticons/default_confused.png Als "Beweis" hat er uns den Lieferschein gezeigt und da ist es richtig drauf. Sie hätten also schon das richtige geliefert nur eben falsch angeschrieben.

Dennoch haben wir das Gefühl, dass wir hier "für dumm verkauft werden sollen" - Papier ist schliesslich seeehr geduldig. Deshalb die Frage: Wie kann man als Laie beweisen, dass eine Sortierung "lebhaft" und nicht "ruhig" ist? Der Parketthersteller/Parkettleger kann sich ja immer auf den Standpunkt stellen, dass das eben Holz ist und ein Naturprodukt, dass wir "Pech" gehabt haben mit dem Baum oder so ähnlich.

Danke für eure Antworten /emoticons/default_smile.png

natho

 
Hallo natho,

Stelle doch bitte ein Foto des Bodens ein. Der Unterschied sollte eigentlich gut sichtbar sein. Hilfreich sind allenfalls auch Kataloge, wie zum Beispiel jener von Bauwerk oder jener von Bergland. Da der Preisunterschied zwischen einer ruhigen und einer lebhaften Sortierung doch nicht unerheblich ist, lohnt es sich auf jeden Fall, der Sache nachzugehen.

Aus rechtlicher Sicht empfehle ich Dir ein Schreiben an den Parkettleger, in welchem Du ihn nochmals auf die festgestellte Diskrepanz hinweist und die Abnahme des Werks (also des verlegten Bodens) verweigert, bis nicht der Nachweis der richtigen Parkettsorte vom Parkettleger erbracht ist.

Gruss

mischa

 
Geh in eine Ausstellung, die Parkett vom gleichen Hersteller vertreibt, und vergleiche die Sortierungen auf grossen Stücken. Hast du eine Etikette zurückbehalten?

Wenn dem so ist, muss zumindest der Preisnachlass gewährt werden.

 
Wenn er dir gefällt und der Preis stimmt mit der Offerte, dann lass ihn drin.

Gruss Schmidi

 
Ruhige Sortierung ist teurer als lebhaft (ist normalerweise unsortiert). Also musst du der Sache auf jeden Fall nachgehen.

 
Hallo zusammen

ich würde eher der Parkettverpackungsbeschriftung (wenn original) glauben, als den Papieren, die separat mitgeliefert wurden. Es macht einfach nicht sehr viel Sinn, dass der Verleger mehr wissen soll als der Hersteller, der die Riemen im Werk eingepackt und beschriftet hat.

Ich bin Schreiner, wir erlebten schon des öfteren solche "Bogen" der Lieferanten - einmal ging ein ganzer Lastwagen-Anhängerzug mit mehr als 13 Tonnen Material zurück. Spezialanfertigungen angeboten und billigstes Material geliefert, seither ist dieser Lieferant bei uns weg vom Fenster!

- Unbedingt Lieferschein und Verpackung zurückbehalten!

- Rechnung noch nicht zahlen, aber einen eingeschriebenen Brief an den Verleger, in welchem eine Klärung erbeten wird.

- Ein Foto an den Hersteller schicken und nachfragen, um welche Sortierung es sich handelt, natürlich ohne zu schreiben, dass es sich um ein Lieferproblem handelt.

Viel Glück

Nils

 
Hallo zusammen,

Wir haben nun den Boden angeschaut und er gefällt uns gut so wie er ist. Ein bisschen lebhaft ist er, aber nicht so schlimm. In der Ausstellung ist der Parkett halt schon nachgedunkelt und somit ruhiger. Wir hoffen das dasselbe bei uns nun auch geschieht. /emoticons/default_smile.png Wir können also gut mit dem verlegten Parkett leben.

Wir haben aber auf einer Erklärung beharrt, und die beteiligten Firmen haben uns nebst den Lieferscheinen folgende Erklärung geliefert: Da das Parkett in einer Nacht und Nebelaktion bestellt und geliefert wurde, haben sie das Parkett nicht in die Originalschachteln verpackt, sondern in die Restpostenschachteln. Zudem hat der Hersteller uns schriftlich versichert, dass sie die Sortierung der bestellten entspricht, die Etikette sei eben die Restpostenetikette, was sie nicht an Kunden verkaufen würden, da sie dies gar nicht im Sortiment hätten. Nun wir glauben den Leuten mal; schliesslich ist's ja nicht so schlimm wie befürchtet /emoticons/default_wink.png

@nixreich: Das mit dem Foto werden wir vielleicht noch machen und schauen was dabei herauskommt.

Was vielleicht noch in allgemeinen Interesse ist: Von einem Arbeitskollegen habe ich erfahren, dass es so was wie eine "Verhältnismässigkeistklausel" gibt. Auch wenn der Parkett jetzt falsch gewesen wäre, wäre es unverhältnismässig gewesen ihn wieder herauszureissen und einen neuen zu verlegen, da die Qualität des Parketts und der Arbeit absolut in Ordnung waren. Wir hätten wohl nur einen Preisnachlass aushandeln können. Stimmt das so?

Gruss

natho

 

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