Guten Morgen zusammen,
bei uns im Objektbeschrieb heisst es sinngemaess"..separat regelbare Fussbodenheizung in allen Zimmern..".
Jetzt haben Sie beim Verlegen der Heizungsrohre einfach auf dem Weg in die Küche eine Schlaufe des Schlauches ins Reduit gelegt. Auf unsere Reklamation hin haben sie dann diese Schlaufe aus dem Reduit entfernt, bisher aber noch keinen separaten Kreis ins Reduit eingezogen.
Nun frage ich mich, gibt es in der Schweiz eine Mindestgrösse für "Zimmer", sprich können sie den separaten Heizungskreis verweigern, da das Reduit mit 2.4qm evtl. aufgrund einer gesetzl. Definition/Norm nicht als Zimmer zählt und daher nicht über die Definition im Objektbeschrieb abgedeckt ist?
Hat hier jemand von Euch Erfahrungen?
Danke & Grüsse
DMR
bei uns im Objektbeschrieb heisst es sinngemaess"..separat regelbare Fussbodenheizung in allen Zimmern..".
Jetzt haben Sie beim Verlegen der Heizungsrohre einfach auf dem Weg in die Küche eine Schlaufe des Schlauches ins Reduit gelegt. Auf unsere Reklamation hin haben sie dann diese Schlaufe aus dem Reduit entfernt, bisher aber noch keinen separaten Kreis ins Reduit eingezogen.
Nun frage ich mich, gibt es in der Schweiz eine Mindestgrösse für "Zimmer", sprich können sie den separaten Heizungskreis verweigern, da das Reduit mit 2.4qm evtl. aufgrund einer gesetzl. Definition/Norm nicht als Zimmer zählt und daher nicht über die Definition im Objektbeschrieb abgedeckt ist?
Hat hier jemand von Euch Erfahrungen?
Danke & Grüsse
DMR