Hallo zusammen
Wir bauen aktuell unser Elternhaus komplett um. Die Strasse zum Haus befindet sich in unserem Privatbesitz. Auf der Strasse lastet jedoch ein öffentliches Fusswegrecht für Anwohner des Quartiers. An einigen Tagen ist die Zufahrtsstrasse jedoch rappelvoll mit Lastwagen, Lieferwägen etc. Nun hat sich eine Anwohnerin beschwert, dass sie an einem Tag den Weg nicht zu Fuss benutzen konnte und einen Umweg von ca 200m über eine andere Quartierstrasse in Kauf nehmen musste.
Was ich von der Anwohnerin halte, lassen wir mal aussen vor. Aber, wie sieht es rechtlich aus? Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir unsere Baustelle einstellen müssen, nur damit Fussgänger unsere Privatstrasse (mit öff. Wegrecht) benutzen können.
Danke für euer Feedback.
Wir bauen aktuell unser Elternhaus komplett um. Die Strasse zum Haus befindet sich in unserem Privatbesitz. Auf der Strasse lastet jedoch ein öffentliches Fusswegrecht für Anwohner des Quartiers. An einigen Tagen ist die Zufahrtsstrasse jedoch rappelvoll mit Lastwagen, Lieferwägen etc. Nun hat sich eine Anwohnerin beschwert, dass sie an einem Tag den Weg nicht zu Fuss benutzen konnte und einen Umweg von ca 200m über eine andere Quartierstrasse in Kauf nehmen musste.
Was ich von der Anwohnerin halte, lassen wir mal aussen vor. Aber, wie sieht es rechtlich aus? Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir unsere Baustelle einstellen müssen, nur damit Fussgänger unsere Privatstrasse (mit öff. Wegrecht) benutzen können.
Danke für euer Feedback.