Hallo Zusammen
Soeben haben wir kurz vor der Überschreibung eines Baulandes einen neuen Grundstückplan bekommen, der nach der Ausmessung des Geometers neu gültig sein soll. Jetzt sehen wir, dass ein Fusswegrecht von 1,50 m eingezeichnet ist. Der Preis des m2 wurde ohne diese Information des Verkäufers ausgehandelt. Was bedeutet nun das für uns? /emoticons/default_sad.png
Kann uns da jemanden genau aufklären, was wir beachten müssen?
Mir gehen gedanken durch den Kopf wie....
- es können alle Fussgänger einfach über unser Grundstück (am Längsrand
des Baulandes) gehen
- wir müssen diesen Fussweg pflegen (Schneeräumung), damit wir nicht für
Unfälle haften
- wie sieht das mit dem Wert des Baulandes aus?
Für eure Antwort danke ich euch im Voraus herzlich:31:
Piros
Soeben haben wir kurz vor der Überschreibung eines Baulandes einen neuen Grundstückplan bekommen, der nach der Ausmessung des Geometers neu gültig sein soll. Jetzt sehen wir, dass ein Fusswegrecht von 1,50 m eingezeichnet ist. Der Preis des m2 wurde ohne diese Information des Verkäufers ausgehandelt. Was bedeutet nun das für uns? /emoticons/default_sad.png
Kann uns da jemanden genau aufklären, was wir beachten müssen?
Mir gehen gedanken durch den Kopf wie....
- es können alle Fussgänger einfach über unser Grundstück (am Längsrand
des Baulandes) gehen
- wir müssen diesen Fussweg pflegen (Schneeräumung), damit wir nicht für
Unfälle haften
- wie sieht das mit dem Wert des Baulandes aus?
Für eure Antwort danke ich euch im Voraus herzlich:31:
Piros