Gabionen, unsorgfältige Arbeit

Ratzi

Mitglied
17. Sep. 2012
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Hallo Experten,

Vor einem Jahr haben wir bei unserem Neubau die Grenzen teilweise mit Gabionen bestückt. Die Offerte war je Lm Fr. 500 mit Steinen gefüllt und 175 cm hoch. Wir haben 25 Laufmeter mit Ecken.

Nun nach einem Jahr haben wir endlich die Abrechnung bekommen. In der Zwischenzeit haben wir bemerkt, dass die Arbeiten gewisse Mängel aufweisen. Die Steine fallen aus den Körben, weil der Durchmesser der Steine zum Teil zu klein ist. Das hinterlässt unschöne Hohlstellen im Korb. Ein Korb steht schief (nach vorne) ca. 5 cm auf 1 m Höhe. Ein Korb steht seitwärts schief ca. 3 cm je Meter.

Kann ich da einen Rechnungsabzug verlangen und wie viel in etwa?

Im Voraus besten Dank Unterstützung

Ratzi

 
Lieber Ratzi

Kurzfassung: Löcher wegen zu kleinen Steinen kann ich nicht beurteilen. Eine Minderung wegen der (verhältnismässig kleinen) Schiefstellung halte ich - ausser bei Kulanz durch das Unternehmen - für unwahrscheinlich.

--

Eine Abrechnung erst ein Jahr später... finde ich eher ungeschickt. Ich weiss nicht, ob Gartenbauer das extra machen, weil Gartenarbeiten halt saisonbedingt sind.

Damit Du die Schlussabrechnung erhalten konntest, hat eine (implizite oder explizite) Abnahme der Arbeiten stattgefunden. Falls nun die Steine zu klein wären, d.h. nicht mit der Offerte/Vertrag übereinstimmten, hätte man das da doch sehen sollen? Oder ist es an so wenigen Orten, dass man das nicht einfach sieht?

Poste doch mal ein Foto, dann kann man das besser beurteilen.

Schiefstellung: Gabionen sind von ihrer Eigenschaft her schlaffe Konstrukte. Eine Schiefstellung, Bauchen, und ähnliches kann nicht komplett ausgeschlossen werden, würde ich tippen. Mannshohe Gabionen, senkrecht, ohne spätere Schiefstellung und Bauchung kannst Du tendenziell vergessen.

Es sei denn Du hast im Vertrag irgendwelche spezifisch zugesicherte Eigenschaften drin stehen?

Rechnungsabzug:

In der Regel kannst Du den Mangel melden, der Unternehmer hat den Mangel zu beseitigen, weil Du ja ein mängelfreies Werk bestellt hast. In der Regel liegt die Wahl zwischen Ausbesserung und Minderung nicht von Anfang an bei Dir.

Was hat denn der Unternehmer dazu gesagt?

--

Wie gesagt, Fotos wären hilfreich. Lass uns wissen, wie es weiter geht.

Haba

 
Ich würde auf jeden Fall auf Mängel behebung beharren. Ansonsten hast du in ein paar Jahren dann massiv mehr Kosten wenn du das wieder instand stellen möchtest.

 

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