Ein Gärtner sollte unser Grundstück für den Aushub vorberiten. Zwei Bäume mussten etwas zurückgeschnitten werden, ein dritter gefällt werden. Er hat alles fotografiert und dann den Auftrag bekommen.
Heute wurde er ausgeführt. Nun ist ein Baum zu viel gefällt. der Zudem noch auf der grenze stand, aber schon mehr als 3 Jahre (und somit da stehn bleiben darf im Kanton SO). Es handelt sich um eine junge Esche, schätze 6m hoch, 10 oder 15 Jahre alt.
Können wir Schadenersatz verlangen? Können wir das Geld für seine Rechnung auf ein Sperrkonto zahlen, bis er den Schadenersatz geleistet hat? Und was ist mit der Grenzabstand Geschichte? Kriegen wir da irgendwie wieder einen Baum hin, ohne dass die Nachbarn zustimmen müssen?
Heute wurde er ausgeführt. Nun ist ein Baum zu viel gefällt. der Zudem noch auf der grenze stand, aber schon mehr als 3 Jahre (und somit da stehn bleiben darf im Kanton SO). Es handelt sich um eine junge Esche, schätze 6m hoch, 10 oder 15 Jahre alt.
Können wir Schadenersatz verlangen? Können wir das Geld für seine Rechnung auf ein Sperrkonto zahlen, bis er den Schadenersatz geleistet hat? Und was ist mit der Grenzabstand Geschichte? Kriegen wir da irgendwie wieder einen Baum hin, ohne dass die Nachbarn zustimmen müssen?