Garage an Nachbars Steinkörbe!

SaSo

Mitglied
20. Mai 2007
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Hallo zusammen

Nachdem bei uns der Bau nun richtig angefangen hat, taucht das erste Problemchen mit nachbars Steinkörben auf:

Wir haben uns gegenseitiges Grenzbaurecht gegeben. Seine Umgebungsgestaltung wurde vor einigen Monaten mit dem Aufbau einiger Steinkörbe an unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze entlang abgeschlossen. Nun haben wir mit dem Aushub für Keller begonnen und wollten gleichzeitig den Garagenvorplatz abgraben um die Kieskofferung einzubringen. Dazu wäre es nötig direkt neben den Steinkörben ca. einen Meter tief abzugraben. Da die Steinkörbe nur mit einer dünnen Kiesschicht unterlegt auf die Wiese gestellt wurden, ist unser Bauleiter der Meinung dass wir uns da mit unserem Nachbarn zusammen "etwas überlegen müssten" Wir wollen ja nicht das uns die Steinkörbe vor die Füsse fallen /emoticons/default_eek.png

Nun, der Besitzer der Nachbarliegenschaft wohnt nicht selbst in dem Haus uns ist selbst auch Bauleiter. Da ich mir sicher bin dass er eine Lösung für "unser" Problem findet, die wir selbst

bezahlen müssen frage ich zuerst mal die Fachleute unter euch: Was gibt es denn da für Möglichkeiten??? /emoticons/default_confused.png

ein Bild unserer Situation: Direkt an den Körben entlang soll ca 1m abgegraben werden ohne dass die Mauer umfällt /emoticons/default_biggrin.png





danke euch!

SaSo

 
Hoi SaSo,

muss wirklich bis auf einen Meter ausgehoben werden? Wenn der Platz mit PKW befahren wird genügt eine geringere Kiesschicht unter dem Belag.

Sonst wären es in etwa Arbeiten im Sinn "Anpassung an Bestehendem", was entweder vertraglich geregelt werden müsste beim Definieren des Grenzbaurechts, dort hätten auch die Umgebungspläne Bestandteil des Vertrages sein müssen, damit jeder weiß, was der Nachbar an die Grenze stellt (eben um diese "Anpassungen an Bestehendem" zu vermeiden), müsst Ihr aber wirklich um 1m runter und habt Ihr vertraglich nichts geregelt dann bleibt nichts anderes übrig, als die Schwergewichtswand sinngemäß quasi vorgeschoben und schrittweise zu unterfangen, damit die Lastverteilung der bestehenden Steinwand nicht auf einmal übermäßig verändert wird.

Aber kläre doch zuerst bei Deinem Architekten die Aushubtiefe von 1m ab, bei normalen Vorplätzen kann mE auch mit ca. 50 cm Aufbaustärke gerechnet werden, außer das Objekt wäre höher gelegen als 500 müM (Frosttiefe 10% der müM in cm, bei Leitungen beginnend bei 80cm).

Oder der Aushub könnte bei 40 cm Tiefe an der Grenze beginnen und dann gegen den Platz hin auf den gewünschten 1m zunehmen.

/emoticons/default_smile.png bud

 
Hallo SaSo,

was hatte denn der Architekt oder Du, als seitliche Begrenzung für Euch geplant?

Dass die Höhendifferenz so kommen würde, war ja wohl schon bei der Planung bekannt. Du hättes also auf alle Fälle das Erdreich zum Nachbarn abfangen müssen!

Sind die Gabionen auf der Nachbarseite mit Erdreich angefüllt oder dienen sie nur als Sichtschutz?

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo zusammen, danke für euere Antworten!

@bud:

Wir bauen auf 880müM, daher müssen wir schon mal 80cm abgraben, dazu kommt, dass noch ein leichtes Gefälle von der Strasseneinfahrt bis zur Garage entstehen wird. Am unteren Ende der Gabionen wird also noch ein wenig mehr abgegraben.

Die Idee, die Aushubtiefe gegen den Platz hin zunehmend du machen gefällt mir! Das werde ich mir für das Gespräch merken!

Bei der Vertragsunterzeichnung war sich der Nachbar noch nicht im Klaren was er an der Grenze bauen wird. Auf den Plänen war eine Böschung eingezeichnet mit dem Vermerk unseres Architekten "Gestaltung nach Absprache mit Nachbar".

@Pfälzer:

Als seitliche Begrenzung war eigentlich gar nichts vorgesehen, nur der Garageplatz mit Verbundsteinen und den Stellriemen eingefasst. Das hätte wohl bei der zum Planungszeitpunkt gedachten Böschung auf Nachbars Seite gereicht?

Die Gabionen sind nun mit Erde hinterfüllt. Ich denke dass diese wohl desshalb bereits um einige Zentimeter über die Grenze gedrückt wurden. Das müsste er sowiso noch korrigieren sonst passt unsere Garage nichtmal zwischen Haus und Gabionen rein /emoticons/default_sad.png

grüsse

SaSo

 
Hoi SaSo,

wenn bei der Vertragsunterzeichnung auf den Plänen stand "Gestaltung nach Absprache mit Nachbar" und waren im Umgebungsplan nur Böschung (beim Nachbarn) und Abstellplatz mit Verbundsteinen und Stellriemen (bei Euch) eingezeichnet, dann finde ich, dass der Nachbar nicht unbedingt so verfahren hat, wie er hätte verfahren müssen, statisch ist diese Steinwand wohl schon etwas anderes als eine Böschung, denn die Lastverteilung dieser Schwergewichtswand greift in Euer Grundstück ein und somit werden die Verhältnisse bezüglich Ausführung des Vorplatzes verändert / eingeschränkt / behindert, und ich meine, dass die Position "Anpassung an Bestehendem" vollumfänglich von Deinem Nachbar zu bezahlen wäre, denn er hätte Dich oder Deinen Architekten über sein Vorhaben zeitig informieren müssen, damit eben diese Lastverteilungen gleich in die Ausführung beider Parzellengestaltungen mit einbezogen werden.

Die abfallende Aushubsohle gegen den Platz hin wäre eine absolute Notlösung, die ich nach Kenntnis der Meereshöhe nicht unbedingt durchzusetzen versuchen würde, eleganter wäre schon eine gewisse Unterfangung der Steinwand, wo dann ganz normal mit dem Belag und dem Unterbau angeschlossen werden kann.

Dabei lasse ich außer Acht, dass die Wand eigentlich auch ein Streifenfundament mit 1 Meter Tiefe verdient hätte - wäre dieses vorhanden, so könntet Ihr problemlos daran anschließen, was auch der Witz am Näherbaurecht wäre - das beide einen Vorteil daraus haben, nicht nur einer und der andere hat das Nachsehen, ergo Mehrkosten.

Durch die Ausführung Eures Vorplatzes dürft Ihr auf keinen Fall Mehrkosten bekommen aufgrund des Näherbaurechts und auch keine Einschränkung bezüglich Qualität, also der Aushubtiefe von 1 Meter.

/emoticons/default_smile.png bud

 
Hallo Bud

Hört sich nach tollen Aussichten an /emoticons/default_rolleyes.gif

Ich hoffe mein Nachbar ist in dieser Situation genau so kooperativ wie er es bei Vertragsunterzeichnung war /emoticons/default_biggrin.png Mein Gefühl sagt mir leider etwas anderes....

danke /emoticons/default_additional/114.gif

SaSo

 
Hallo SaSo,

ich schließe mich der Meinung von bud an, dies wäre bei vertragsgemäßem Umgang (= Abstimmung beider Parteien) alles vermeidbar gewesen. Die nun geschaffene "Tatsache" würde sich somit nur zu Deinem Nachteil auswirken.

Wenn Dein Nachbar, dazu noch als Fachmann (er ist ja wohl Bauleiter), eine solch gravierende Veränderung vornimmt, ohne Dich zu informieren (was er ja wohl vertraglich zugesichtert hat!), obwohl er wissen musste (oder auch sicher wusste) dass dies mit der von Dir geplanten Ausführungsvariante nicht harmoniert, dann liegt das "Verschulden" auch wohl eindeutig auf seiner Seite.

Der zwischenzeitlich über die Grenze gebogenen Mauerteil muss natürlich wieder zurück verlegt werden. Im Ernstfall wäre dies mit einem passenden Baggerlöffel aber kein Problem.

Hier wäre aber zu bedenken, dass diese Gabionen Wand (wenn sie press an der Garagenwand stehen würde) natürlich auch später, wegen fehlender, eigener Standsicherheit, wiederum zu Deiner Seite wandern könnte und somit dann gegen die Garagenwand drücken würde. Dies sollte unbedingt vermieden werden!

Für mich stellt sich aber auch die Frage, ob denn eine "Mauer", was diese Gabionenwand ja darstellt, überhaupt genehmigungsfähig ist/war??? Auf der Grenze, insgesamt wohl 1,50 - 2 m hoch (weiß nun nicht welche Korbhöhe hier genommen wurde?)???

Dies könntest Du im Gespräch mit ihm auch ruhig anklingen lassen! Vielleicht hilft ihm dies auf die Sprünge? Denn laut seiner Planung (die ja wohl Grundlage für die Baugenehmigung war!) ist keine solch hohe Wand an der Grenze vorgesehen gewesen. Nur eine Böschung, mit Null bei Deinem Hof beginnend.

Wie die technische "Unterfangung" am besten ausgeführt wird, hängt natürlich auch etwas von seiner Einsicht und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten ab. Hier sollten wir mal das Gesprächsergebnis abwarten!

Dies würde ich aber mit Deinem Architekten, als Deinem fachlicher Vertragspartner, gemeinsam mit dem Nachbarn führen. Ich sehe dies durchaus als seine Aufgabe an!

Ansonsten läufst Du Gefahr, dass Dir der Nachbar in fachlicher Hinsicht überlegen ist und Dir ggf. etwas vorschlägt, was letztendlich nur wieder zu Deinem Nachteil ist und keine dauerhafte Lösung darstellt.

Ich würde ihm, wenn sich dies so verhält, hauptsächlich auch die Wandhöhe auf der Grenze vorwerfen, die er ggf., wenn nicht genehmigungsfähig, wieder zurückbauen müsste. /emoticons/default_biggrin.png

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Pfälzer

Ich hoffe schon dass er aufgrund der vertraglichen Situation einsichig ist! Mein Bauleiter wird auch zum Gespräch mitkommen, das hat er mir selbst vorgeschlagen was ich natürlich gerne annehme! Ich hätte ja keine Chance die Lösungsvorschläge zu beurteilen./emoticons/default_additional/98.gif Dass es sich bei der hinterfüllten Mauer um mehr als einen (gemäss Quartier-Gestaltungsplan zulässigen) Meter Terrainaufschüttung handelt lässt sich jedoch relativ einfach nachmessen /emoticons/default_wink.png

hoffe bald berichten zu können wies weitergeht!

grüsse

SaSo

 
Hallo Pfälzer

..Mauer um mehr als einen (gemäss Quartier-Gestaltungsplan zulässigen) Meter Terrainaufschüttung handelt lässt sich jedoch relativ einfach nachmessen /emoticons/default_wink.png
Hallo SaSo,

dann stehen Deine Chancen ja nicht schlecht um eine gütliche Einigung zu erzielen.

Viel Glück bei dem Gespräch!

Gruß vom Pfälzer

 
Das gewachsene Terrain (bestehende) und das gestaltete Terrain müsste im Fassadenplan 1:100 per gestrichelter Linie - gewachsene Terrain - und dicker Linie - gestaltete Terrain - als Schnitt durch das Terrain ersichtlich sein.

/emoticons/default_smile.png bud

 
Hallo SaSo,

dann stehen Deine Chancen ja nicht schlecht um eine gütliche Einigung zu erzielen.

Viel Glück bei dem Gespräch!

Gruß vom Pfälzer
Danke /emoticons/default_wink.png

@Bud

Auf meinen Plänen ist das so, für Nachbars Seite habe ich nichts so detailiertes in der Beilage zum Dienstbarkeitsvertrag (Grenzbaurecht). Sollten die beim Bauamt einsehbar sein?

grüsse

SaSo

 
Hoi SaSo,

ja, die Fassadenpläne mit den Terrainschnitten ab Grundstückgrenze bis Grundstückgrenze Deines Nachbarn müssen auf dem Bauamt vorliegen. Dort wirst Du ersehen können, was eingegeben worden ist.

Aber das wäre ja nur der eine Punkt - der beträfe das Einhalten der Bauordnung und der genehmigten Baueingabepläne. Etwas anderes ist die Positionierung der Steinwand Deines Nachbarn unter "Nicht Einhalten der Regeln der Baukunst", denn die Wand darf sich weder selbstständig in Richtung Dein Grundstück noch nach Ausgraben einer "orts-üblichen" Aushubtiefe für den Unterbau verschieben - solange dein Nachbar im Moment der Vertragsunterzeichnung darüber unterrichtet gewesen ist, dass Du dortens einen befestigten Vorplatz erstellen wirst. Aber auch sonst hat er gebührend dafür zu sorgen, dass seine auf Grenzlinie erstellten Bauwerke weder konstruktiv noch statisch in dein Grundstück eingreifen. Und das tut die Wand ohne Streifenfundament zweifellos.

Von hier kann ich das nur sehr schwer beurteilen, aber würde mein Nachbar aufgrund eines Näherbaurechts eine Schwergewichtswand ohne Streifenfundament erstellen, obwohl er wusste, dass ich gleich mit Verbundsteinen / Stellriemen und Kies- Unterbau anschließen werde, also einen Aushub vom 1 Meter aufgrund der müM erstellen muss, dann würde ich gewaltig ranzig werden und ihm schon die Levite lesen.

Ja jetzt habe ich Deinen ersten Beitrag noch mal durchgelesen - der Mensch ist Bauleiter? Wohl selbsternannt, oder? Wäre es denn so tragisch gewesen, die Steinwand gleichzeitig mit Eurem Vorplatz zu erstellen? Jetzt muss noch der Bagger- Mano aufpassen wie ein Heftlimacher, dass er dieses Gitterwerk beim Aushub nicht beschädigt! Das nennt man Koordination!

Äs schöns Tägli, bud /emoticons/default_smile.png

 
Hallo zusammen

So, jetzt gibts einen kleinen Zwischenstand /emoticons/default_wink.png

Gestern habe ich mich mit unserem Bauleiter und dem Nachbar getroffen. Unser "Problem" kann relativ elegan gelöst werden: Das geplante Niveau der Garage befindet sich etwas tiefer als das EG unseres Hauses. Dadurch würden sich einige Nachteile/Unschönheiten für unseren Hauszugang ergeben. Warum das unser Architekt so geplant hat ist nicht mehr nachvollziehbar und uns war es auf den Plänen nie aufgefallen.

Jezt werden wir die Garage um ein Stück anheben so dass die Einfahrt dazu weniger Gefälle hat und unsere Kieskofferung direkt an die Gabionen anschütten. Somit muss nichts abgegraben werden, die Steinkörbe können von uns Genutzt werden und der Hauszugang wird auch noch schöner.

schwein gehabt /emoticons/default_ohmy.png)

Danke nochmals für eure Tips!

grüsse

SaSo

@Bud:

Selbstverständlich hast du mit deinen Aussagen bezüglich des Vorgehens vom Nachbar (und wie auch immer Bauleiter gewordener Fachmann /emoticons/default_wink.png ) recht. Obwohl er seine Fehler nun nicht korrigiert, bin ich trotzdem froh dass wir eine, für alle Beteiligten, einfache Lösung gefunden haben. Einziger Nachteil der bleib: Sollten wir irgenwann etwas direkt an der Grenze verändern wollen, wird uns das statische Problem mit der Schwergewichtswand wie du es beschrieben hast, wieder einholen. Meine naive Sicht der Dinge verleitet mich jedoch dazu das zu akzeptieren. Denkst du dass ich das mal bereuen werde?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo SaSo,

es freut mich für Dich diese positive Nachricht zu lesen.

Habt ihr aber trotzdem die "Beule" in der Gabionenwand besprochen? Passt die Garage mit etwas Luft noch in die Lücke hinein?

Zur Höhenstellung der Garage: Könnte es sein, dass dies der Architekt bzgl. der Gebäudehöhe an der Grenze so tief geplant hatte? Gab es hier eine entsprechende Vorgabe?

Wenn Du es nicht weißt, bitte nochmals prüfen lassen!

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo SaSo,

es freut mich für Dich diese positive Nachricht zu lesen.

Habt ihr aber trotzdem die "Beule" in der Gabionenwand besprochen? Passt die Garage mit etwas Luft noch in die Lücke hinein?

Zur Höhenstellung der Garage: Könnte es sein, dass dies der Architekt bzgl. der Gebäudehöhe an der Grenze so tief geplant hatte? Gab es hier eine entsprechende Vorgabe?

Wenn Du es nicht weißt, bitte nochmals prüfen lassen!

Gruß vom Pfälzer
Hoi Pfälzer

Den Punkt mit der Höhenstellung der Garage habe ich noch einmal beim Architekten abklären lassen, da wollte ich auch sicher sein. Die maximal erlaubte Terrainerhöhung von 1m werden wird jedenfalls nicht überschreiten.

Betreffend der Beule in der Gabionenwand haben wir festgestellt dass die Garage mit wenigen cm Abstand hineinpassen würde. Wir haben uns jedoch geeinigt dass unser Gartenbauer zu gegebener Zeit mit dem Bagger das Ding einwenig begradigt (auf Rechnung des Nachbars natürlich)

danke und Grüsse

Sascha

 
Ich seh' das statische Problem mit den Gabionen wegen dem Gewicht nicht so eng. Bei einem Schüttvolumen der Körbe von 2.2 t/m3 gibt es bei 2 m Gabionenhöhe eine Bodenpressung von ca. 4500 kg/m2, also 0.45 kg/cm2, d.h. ziemlich wenig. Macht Euch da nicht allzuviele Sorgen.

Mich würde die Ästhetik mehr bedrängen, weil - ich weiss, es gibt viele hier im Forum, die von Gabionen schwärmen - also wirklich schön sind sie nicht.

 
hallo emil17

Von mir aus hätten es keine Steinkörbe sein müssen aber zum Nachbarhaus passt's irgendwie. Wir sehen diese ja nur bei der Einfahrt in die Garage, das Ding wird, nach oben erwähnter Aufschüttung, noch ca. einen Meter hoch sein, da werden wir mal die Kirche im Dorf lassen /emoticons/default_wink.png

Grüsse SaSo

 

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charlottege