Hallo zusammen
Wir haben einen bestehenden Bungalow aus den 60er Jahren komplett umgebaut und eine neue Doppelgarage dazugebaut. Der Architekt hatte vorgeschlagen, die bestehende Haushöhe aufzunehmen und die Garage tiefer zu setzen (vgl. auch Bild).
Wir hatten, bevor die Garage geliefert wurde, noch schriftlich Zweifel angemeldet, ob wir mit den Autos überhaupt hineinfahren können, da die Einfahrt fast 18% Neigung hat. Die Garage muss nun angehoben werden.
Soweit so gut, und es kam, wie es kommen musste: Das Auto meines Mannes passt nicht in die Garage, es steht mit der Karrosserie auf, bei der Einfahrt in die Garageneinfahrt als auch beim Einfahren in die Garage selber. Gemäss Rechtsauskunft des HEV handelt es sich um einen Planungsfehler des Architekten. Da wir noch 20% von seinem Honorar nicht bezahlt haben, hat uns der HEV geraten, nichts zu bezahlen, bis geklärt ist, wer diese Kosten übernimmt, sonst würde der Architekt gar nichts mehr machen.
Unser lieber Architekt hat uns dann vorgejammert, dass er auch Geld zum Leben brauche und wir haben eingewilligt, ihm nochmals eine Zahlung zu überweisen. Und siehe da: nicht einmal 24 Stunden nach Geldeingang hat er uns nun mitgeteilt, dass er gar nichts machen werde, bis alles Geld überwiesen ist.
Wir möchten nun die Garage von jemand anderem korrigieren lassen und diese Kosten mit dem ausstehenden Architektenhonorar verrechnen. Natürlich kann er uns auch betreiben, dann müssten wir eine Gegenrechnung erstellen. Weiss jemand, wie dies genau vor sich geht?
Wir haben einen bestehenden Bungalow aus den 60er Jahren komplett umgebaut und eine neue Doppelgarage dazugebaut. Der Architekt hatte vorgeschlagen, die bestehende Haushöhe aufzunehmen und die Garage tiefer zu setzen (vgl. auch Bild).
Wir hatten, bevor die Garage geliefert wurde, noch schriftlich Zweifel angemeldet, ob wir mit den Autos überhaupt hineinfahren können, da die Einfahrt fast 18% Neigung hat. Die Garage muss nun angehoben werden.
Soweit so gut, und es kam, wie es kommen musste: Das Auto meines Mannes passt nicht in die Garage, es steht mit der Karrosserie auf, bei der Einfahrt in die Garageneinfahrt als auch beim Einfahren in die Garage selber. Gemäss Rechtsauskunft des HEV handelt es sich um einen Planungsfehler des Architekten. Da wir noch 20% von seinem Honorar nicht bezahlt haben, hat uns der HEV geraten, nichts zu bezahlen, bis geklärt ist, wer diese Kosten übernimmt, sonst würde der Architekt gar nichts mehr machen.
Unser lieber Architekt hat uns dann vorgejammert, dass er auch Geld zum Leben brauche und wir haben eingewilligt, ihm nochmals eine Zahlung zu überweisen. Und siehe da: nicht einmal 24 Stunden nach Geldeingang hat er uns nun mitgeteilt, dass er gar nichts machen werde, bis alles Geld überwiesen ist.
Wir möchten nun die Garage von jemand anderem korrigieren lassen und diese Kosten mit dem ausstehenden Architektenhonorar verrechnen. Natürlich kann er uns auch betreiben, dann müssten wir eine Gegenrechnung erstellen. Weiss jemand, wie dies genau vor sich geht?