Garagenboxen: parkieren vor den Boxen und Mindestabstände / Feuerwehr

escor

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04. Nov. 2010
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Hallo

Wir haben in unserer privaten Siedlung Garagenboxen unter den Häusern / Gartenanlagen. Man kann sich das so vorstellen. Strasse (eigentlich ein Vorplatz): rechts Wiese und links die Häuser mit der Garagenboxfront. Zwischen den Garagenboxen hat es Treppen.

Die Strasse/Vorplatz ist zu unterst bei den ersten Boxen ca. 8 Meter breit ist. Hier kann man Autos vor die Box stellen und die Durchfahrt ist immer noch gut 3 bis sogar 4 Meter breit.

ABER: die Strasse bzw. die Vorplätze bei den Boxen werden enger und enger. Bei der obersten Box ist es so, dass ich da nicht mit einem grösseren Auto rausfahren möchte, so eng wird die "Strasse". Ich würde mal sagen, die oberste Box hat einen "Vorplatz" von vielleicht 5 Metern länge. Das heisst, sobald das Auto aus der Box raus ist, hat man noch etwas Raum um einzulenken.

Würde man einen Passat etc. mit fast 5 Meter breite vor die oberste Box stellen, wäre nur ein Durchgang von max. 1 Meter vorhanden.

Oberhalb dieser Box hat es noch 3 Aussenparkplätze und ein Zugang zu einem Mehrfamilienhaus. Das heisst, vor der obersten Box kann man nicht parkieren, sonst können die 3 obersten Aussenparkplatzbesitzer gar nicht auf ihre Parkplätze fahren.

Nun gut, uns gehören die obersten Boxen und so stellen wir die Autos gar nie vor die Boxen, damit die obersten Aussenparkplätzer nicht behindert werden. Einmal stand ein Lieferwagen neben einer der oberen Boxen und es war so eng, dass mein Frau einen Rückspiegel abgerbrochen beim Rausfahren, weil sie wollte zu früh einlenken...

Somit ist klar: der Vorplatz der obersten Boxen ist immer leer, anders geht es gar nicht. Der Vorplatz der untersten Boxen ist immer "besetzt", hier hat es genug Platz.

In der Praxis war es so, dass bis zur Hälfte der Boxen draussen parkiert (und drinnen) wird, bei den oberen Boxen wird nur drinnen parkiert, damit der Platz vor den oberen Boxen frei ist.

Jetzt ist ja klar was kommt: neuer Eigentümer mit grossem Passat. Stellt sein Auto vor eine der oberen Boxen. Mein Auto ist genau neben drann.

Ich kann jetzt weder direkt in meine Box einlenken, sonder muss den Passat überholen, und mich vor meine Box gerade einpendeln. Beim Rausfahren muss ich mich dem Heck um den Passt rückwärts raus, würde ich nit dem Heck weg vom Passat, würde ich die Seitentüre vom Passat mit meinem Kotflügel verunstalten...

Geregelt ist natürlich nichts. Vor den Boxen sind auch keine Parkplätze eingezeichnet.

JETZT DIE FRAGE (sorry für den vielen Text)... :

Darf man überhaupt vor den Box parken? Wann ja, wann nein? Müsste nicht ein Parkfeld eingezeichnet sein (gelb etc.), damit man vor den Boxen parkieren darf? In der Überbauungsverodnung steht nichts! Es sind auch keine Parkplätze vor den Boxen eingezeichnet...

Ich habe gesehen, dass ein Aussenparkplatz laut Norm VSS 5.5 Meter lang sein muss. Nach diesen 5.5 Meter kommt bei der obersten Box schon fast die "Grenze" mit Randstein. Daher ist klar: vor dieser Box kann man nicht parkieren, sonst ist die Durchfahrt zu den oberen Parkplätzen versperrt.

Bei einer mittleren Box: jetzt parkiert ein langer Passat (5 Meter) vor der Box, somit kann ein Auto noch relativ knapp, aber OK hinten vorbei zu den oberen Boxen oder den oberen Aussenstellplätzen fahren. Wie muss da die Durchfahrtbreite sein? Feuerwehr?? Wo ist das geregelt? Ich finde nichts...

Überhaupt: wo ist (im Kanton Bern) geregelt, wie viel platz vor einer Box freigehalten werden muss, wieviel Platz zum einlenken sein muss, wieviel Platz vor der Box zum Randstein vis a vis sein muss, wieviel Platz (Durchfahrt) zwischen parkiertem Auto vor der Box und dem Randstein sein muss.

Was wenn links und rechts vor meine Box ein Auto ist und die Besitzer grad weg: kann ich Abschleppen lassen, weil ich käme gar nicht raus!

Also ich habe laaaange gegoogelt und hab nur gefunden, dass die Feuerwehr 3 Meter Breite braucht und ein Aussenparkplatz 5.5 Meter hat laut Norm.

Gibt es noch andere Normen. Hat Jemand ne Skizze? Ideen wo das geregelt ist? Oder herrscht da einfach "Dschungelrecht" und wenn man nicht rauskommt, muss man Abschleppen lassen?? Und der Vorplatz war auch immer "Spielplatz"... wenn alle draussen parkieren würden, wär das das Chaos und unschön.

Ein Reglement machen wird kaum gehen: de facto stellen die unteren Böxler ihre Autos vor die Boxen = kein Problem, die obene können nicht. Welche Box darf noch Autos draussen haben, welche nicht? Das ist fast nicht regelbar im Nachhinein.

Super vielen Dank für einen Tipp

Edi

 
Die Frage ist, wem gehört der Platz vor den Boxen. Das müsste irgendwo notiert sein (Grundbuchamt).

Spontan würde ich sagen, der ganze Vorplatz gehört der Allgemeinheit, weil eben nichts notiert ist. Sollte der Vorplatz zu den Häusern gehören, dann müsste ein identisches Haus mit mehr Vorplatz auch mehr an die allgemeinen Kosten beitragen (dort bekommst du vielleicht auch einen Hinweis).

 
Hallo

Zum Eigentum: es ist eine Siedlung mit Stockwerkeigentum. Der Spielplatz z.B. gehört alles Stockwerkeigentümergesellschaften. Der Platz vor den Boxen gehört grundbuchrechtlich zu den einzelnen Häusern, wo je 4 Parteien eine Gesellschaft bilden. Der ganze Platz wird aus 4 Häusern gebildet. Ein Reglement etc. besteht nicht. Zudem haben "alle" gegenseitig natürlich Wegrechte.

Ja, das kommt noch das Gespräch mit dem Nachbar. Kein Problem: aber ich möchte grundsätzlich wissen, was für Abstände vorgeschrieben sind.

Es geht ja darum, dass man das ganze später vielleicht einheitlich regelt. Und dazu sollte man dann schon Fakten haben, was geht und was nicht. Gerade die Feuerwehrzufahrt sollte ja mindestens gewährleistet sein etc.

Danke schon mal:)

Edi

 
Wegen der Feuerwehr würde ich bei der Gemeinde anrufen, die wissen wer dafür zuständig ist.

 
Also

Ich hab die Antwort doch noch "zusammen" gebracht:

Also, die Praxis zu 19 Abs. 3 der Verkehrsregelverordung, welche auch auf öffentlich zugänglichen Privatgründstücken gilt, sieht vor, dass man 3 Meter Abstand hat zwischen Parkplatzende (bzw. Parkplatzseitenrand bei Paralleparkern) und Strassenrand. Hat es keinen eingezeichneten Parkpplatz, wird ein solcher zwecks Berechnung "fiktiv" auf die Strasse gezeichnet). Eine Parkplatz hat 5.5 Meter länge und 2.5 Meter breite gemäss SSV-Norm (welche von Gerichten bei solchen Fragen anerkannt ist) plus die 3 Meter gibt 8.5 Meter von Boxenende zu "Strassenrand". So misst auch die Polizei (wobei meistens messen die parallel parkierte Autos in einer Strasse, da braucht es dann total 5.5 Meter). Massgebend ist die theoretische Durchfahrt ! Also wenn die 3 Meter nur möglich sind, wenn ein Smart parkiert, zählt das nicht. Es braucht also total 5.5 Meter oder 8.5 Meter, sonst darf man nicht parkieren. Gerade in der Praxis ist man aber grosszügig und schaut, ob es netto 3 Meter Platz hat = Die Grösse eines Smarts wirkt sich also zugunsten der 3-Meter-Berechnung aus, obwohl (so sei die Gerichtspraxis des Verwaltungsgerichts im Kanton Bern) ein abstrakter Parkplatz als Fiktion genommen wird plus die 3 Meter. Das macht ja auch Sinn, denn bei solchen Beurteilungen geht es um Grundsätzliche Fragen: sonst müsste bei jedem Fahrzeug oder Fahrzeugwechsel neu nachgemessen. Darum nimmt man pauschal die 2.50 oder 5.50 plus die 3 Meter.

Alles unklar?

Edi

Bei uns sind es deutlich weniger, sodass man grundsätzlich nicht vor der Box parkieren darf. Klar, das ist jetzt mal die staatliche Vorgabe. Und wenn man ab und zu draussen parkiert, was soll's. Aber auf Dauer soll man die Autos in die Box stellen, damit alle normale parkieren können und nicht "mmeterlen" zu müssen.

Ich werde also das Gespräch suchen, das Problem schildern. Wenn es bilateral nicht fruchtet, suche ich das Gespräche mit den übrigen Eigentümern, Und nur wenn es gar nicht konstruktiv ist, werde ich als Letztes die 8.5 Meter ins Spiel bringen. Aber das wär für mich nur die letzte Lösungsvariante und ziemlich kleinbürgerlich.

Mal sehen, ob der Nachbar die Box nicht mehr braucht (Fernbedienung etc. ist ja da, es geht nur darum, dass man halt reinfahren muss...) wenn man ihn bittet.

DANKE

Edi

 
Wenn es StWE ist, dann sind die Eigentümer der Einheit zuständig. Steht das behindernde Auto auf einem anderen Grundstück, ist das Pech. Die Eigentümerversammlung beschliesst, wie die Gemeinschaftsparzelle genutzt wird. Amtliche Vorgaben sind für private Genossenschaften nicht bindend, aber ein guter Hinweis, was man beachten muss.

"Zudem haben "alle" gegenseitig natürlich Wegrechte." Sicher nicht, denn jeder ist ja nur Miteigentümer am Gemeinschaftsgrundstück. Man kann einem Miteigentümer nicht verbieten, über seinen Grund zu laufen.

Ich würde das Problem für die nächste Versammlung traktandieren und die oben ziterten Grundlagen (amtliche Parkplatzabmessungen) als Diskussionsgrundlage auf einen Plan einzeichnen. Nachher die Grenzen der Parkflächen vor den Boxen markieren lassen, damit Ruhe ist. Sonst steht beim nächsten Eigentümerwechsel plötzlich ein Wohnmobil herum und der Besitzer findet, er habe ja das Recht, ein Auto dort abzustellen.

Die Versammlung kann auch beschliessen, dass man die Autos grundsätzlich einstellen und den Platz freihalten soll. Das ist die einzige Lösung, wenn es nicht anders geht. "A darf, C nicht" wäre eine Ungleichbehandlung einzelner Miteigentümer und ein solcher Beschluss ist anfechtbar.

 
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