Hallo zusammen
Wir haben eine neue Doppelgarage gebaut, die aus optischen Gründen tiefer neben unser Haus versetzt wurde. Nun hat sich herausgestellt, dass die Einfahrt sehr steil wird, es gibt ein Gefälle von knapp 18%, was u.a. auch im Winter nicht gerade praktisch ist.
Der Architekt findet diese Rampe normal, allerdings fragen wir uns, ob dies überhaupt zulässig ist. In der Bauordnung haben wir keine Angaben dazu gefunden. Vielleicht weiss von Euch jemand Bescheid?
Wir haben eine neue Doppelgarage gebaut, die aus optischen Gründen tiefer neben unser Haus versetzt wurde. Nun hat sich herausgestellt, dass die Einfahrt sehr steil wird, es gibt ein Gefälle von knapp 18%, was u.a. auch im Winter nicht gerade praktisch ist.
Der Architekt findet diese Rampe normal, allerdings fragen wir uns, ob dies überhaupt zulässig ist. In der Bauordnung haben wir keine Angaben dazu gefunden. Vielleicht weiss von Euch jemand Bescheid?