Guten Abend. Von einem Handwerker habe ich für die Imprägnierung einer
Natursteintreppe eine Garantie von 10 Jahren erhalten. D.h. die Imprägnierung
muss 10 Jahre lang einwandfrei bleiben. Nach SIA 118 gelten überall im Bauwesen 2 Jahre bei sichtbaren Mängeln. Kann ich hier überhaupt nach einigen Jahren noch auf Garantieersatz pochen und wäre dies allenfalls gesetzlich durchsetzbar?
Natursteintreppe eine Garantie von 10 Jahren erhalten. D.h. die Imprägnierung
muss 10 Jahre lang einwandfrei bleiben. Nach SIA 118 gelten überall im Bauwesen 2 Jahre bei sichtbaren Mängeln. Kann ich hier überhaupt nach einigen Jahren noch auf Garantieersatz pochen und wäre dies allenfalls gesetzlich durchsetzbar?